Der Aufsatz befasst sich mit Biogasanlagen in Kroatien und deren Ausbaumöglichkeiten. Eine wichtige Rolle im Biogasausbau sei das hohe Potenzial des Substratanbaus. Viele Flächen würden durch gute Wetterbedingungen und fruchtbare Böden, hohe Erträge bieten. Auch die jährlich anfallende Gülle stelle ein noch nicht ausgelastete Biogasquelle bereit.
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 9. Dezember 2021, die wesentlichen Inhalte der sog. Frühjahrs-Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 beihilferechtlich genehmigt. Dazu zählen insbesondere
Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung - Biokraft-NachV) vom 2. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5126, 5143).
Leitsatz: Liefert ein Unternehmer mit einer von ihm hergestellten Biogasanlage vorsteuerabzugsberechtigt Strom gegen Entgelt, während er die mit der Anlage erzeugte Wärme unentgeltlich auf andere Personen überträgt, handelt es sich bei der Wärmelieferung um eine Zuwendung i. S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG.
Die BNetzA hat sich gemeinsam mit dem BDEW bereits mit der Frage befasst, wie Anlagen zu behandeln sind, die am 1.
Leitsätze:
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE hat am 1.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären,
Das EEG 2021 etablierte zur Unterstützung der Erreichung des 65 % Ziels im Jahr 2030 ein Kooperationsausschuss der zuständigen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre von Bund und Ländern. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien solle dadurch koordiniert werden (§§ 97, 98 EEG 2021).
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. Oktober 2021 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. September 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 14. Oktober 2021, so dass die Bekanntgabe am 21. Oktober 2021 als erfolgt gilt.
Die Autoren erläutern die Auswirkungen des "Klima"-Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf die Genehmigung von Windkraftanlagen, insbesondere im Rahmen der Abwägung mit Interessen des Denkmalschutzes. Die Hürden für die Zulassung von Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung würden aufgrund des klaren Auftrags an den Gesetzgeber sinken. Das Urteil würde ähnliche Auswirkungen im Rahmen baugenehmigungsrechtlicher bzw. bauplanungsrechtlicher Interessenabwägungen entfalten.
Das Impulspapier „Ein beihilfefreies und schlankeres EEG - Vorschlag zur Weiterentwicklung des bestehenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ der Stiftung Umweltenergierecht, im Auftrag der Agora Energiewende, legt Vorschläge für Reformen des EEG vor.
Auf Ersuchen des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hat die Clearingstelle eine Stellungnahme u.a. zu den Fragen abgegeben,
Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA Besondere Gebührenverordnung - BAFABGebV) vom 21. September 2021 (BGBl. I S. 4317).
Die Autorin kommentiert die Voten 2020/62-IV und 2019/37 der Clearingstelle EEG|KWKG zur (Neu-)Inbetriebnahme von Biogasanlagen.
In ihrem Impuls „Zukünftige Anforderungen an eine energiewendegerechte Netzkostenallokation” zeigt die Agora Energiewende an, in welche Richtung eine Netzentgeltreform gehen müsste und welche Ziele dabei im Vordergrund stehen sollten.
Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur (Besondere Gebührenverordnung BNetzA - BNetzABGebV) vom 19. August 2021 (BGBl. I S. 3715).
Die BNetzA hat die Zahlen der zweiten Innovationsausschreibungsrunde 2021 für erneuerbare Energien veröffentlicht.
Gebotstermin war der 1. August 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 18. August 2021, so dass die Bekanntgabe am 25. August 2021 als erfolgt gilt.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob (und seit wann) für die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin ein Anspruch auf die Flexibilitätsprämie besteht, auch wenn nicht jederzeit die volle installierte Leistung in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist werden konnte (im Ergebnis bejaht).
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.
Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2860), inkraftgetreten am 20. Juli 2021
Die Verordnung ändert
Vorabinformation:
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Art. 16 Abs. 2 der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.
Die Autoren behandeln in ihrem Beitrag zum einen die Stellungnahme 2020/1-IV/Stn der Clearingstelle EEG | KWKG, in der die Clearingstelle auf Ersuchen des LG Lüneburg die Frage klärte, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf den
Sachverhalt: Das Urteil beschäftigt sich mit der Frage, ob die Voraussetzungen bzw. Nachweise für die Einbeziehung des NawaRo- und Gülle-Bonus bei der Berechnung der Marktprämie vorliegen.
Sachverhalt: Das Urteil beschäftigt sich mit der Frage, ob die Voraussetzungen bzw. Nachweise für die Einbeziehung des NawaRo- und Gülle-Bonus bei der Berechnung der Marktprämie vorliegen.