Leitsätze des Gerichts:
Erlass des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 10.12.2010 (Az. 524-10014/0078) zur Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen im Anwendungsbereich der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)
Nein.
Eine Härtefallregelung aufgrund von witterungsbedingten Bauverzögerungen sieht das EEG nicht vor. Ausschlaggebend für die Bestimmung des Vergütungssatzes und der anzuwendenden Vergütungsdegression ist der Inbetriebnahmezeitpunkt.
Der Autor stellt dar, welche Vorteile sich für die Vergütung von Kläranlagen aufgrund der Änderungen des EEG 2009 gegenüber dem EEG 2004 (u.a. der nun anteiligen Vergütung von Strom, der aus Gasanteilen aus Biomasse und aus Klärschlamm erzeugt wird und der über die anteilige Vergütung nach dem
Die Clearingstelle EEG hat am 24. Februar 2011 den Hinweis zu dem Thema „Gasnetz i.S.d. EEG 2009“ beschlossen.
Die Clearingstelle EEG hat am 28. Juni 2011 den Hinweis zu dem Thema „Erweiterung der Liste rein pflanzlicher Nebenprodukte“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat verschiedene Vergütungsberechnungsbeispiele zum EEG 2009 (mit Änderungen anlässlich der PV-Novelle 2010) für alle Energieträger und Erzeugungsarten veröffentlicht (s. Anhang).
Die Clearingstelle EEG hat am 18. November 2010 den Hinweis „Verhältnis NawaRo-Generalklausel zu Positiv-/Negativ-Listen“ beschlossen.
Der Autor beschreibt und bewertet aktuelle Herausforderungen des Biomethanmarkts und schlägt mögliche Lösungsansätze vor.
Der Aufsatz beschreibt die unterschiedliche Praxis der Genehmigungsbehörden in Bezug auf sog. Satelliten-BHKW und damit zusammenhängende Auslegungsmöglichkeiten des BauGB.
Der Autor stellt den Entwurf des Energiekonzepts der Bundesregierung vom 6. September 2010 vor und bewertet diesen nach seiner Einschätzung.
Zu der Frage, ob drei BHKW, die die BHKW mit Biogas versorgenden zwei Fermenter sowie - jeweils durch beide Fermenter genutzt - ein Feststoffdosierer, eine Gülleleitung und ein Gärrestbehälter eine Anlage i.S.d. EEG 2004 bzw.
Der Autor zeichnet die Entwicklung des Anlagenbegriffes bei Biogasanlagen, insbesondere bei sog. Anlagenparks nach.
Der Artikel zeigt Möglichkeiten und Grenzen der Regionalplanung auf, zu einer Standortsteuerung der Produktion von Energiepflanzen beizutragen. Dazu grenzt die Autorin zunächst die Möglichkeiten des Raumordnungsrechts zu denen des Fachrechts ab.
Auf Basis bisheriger Entwicklungen sowie ermittelter Wirtschaftsdüngerpotentiale untersucht der Beitrag die Folgen, welche die Ausgestaltung des sog. Gülle-Bonus (Nr. VI. 2. lit.
Der Aufsatz geht der Frage nach, ob für Strom, der in Biomasseanlagen durch die thermische Verwertung von Rinde aus der holzverarbeitenden Industrie erzeugt wird, ein Anspruch auf Vergütung mit dem sog. NawaRo-Bonus (Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen) besteht.
Die wirtschaftliche Entwicklung und die Forschung auf dem Sektor „Biomasse“ müsse laut Gutachten gefördert werden.