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Suche in Besondere Ausgleichsregelung

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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG 2014 ein, die es dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erlaubt, durch einen Begrenzungsbescheid die zu zahlende EEG-Umlage eines Unternehmens zu begrenzen.

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Gesetzentwurf

Durch das Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien wurde unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend überarbeitet zum »EEG 2017« (Urfassung).

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Rechtsprechung– 8 C 3.15
Aktenzeichen: 8 C 3.15

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– 5 K 2016/14.F
Aktenzeichen: 5 K 2016/14.F

Sachverhalt: Die Klägerin stellte über das bereitgestellte Online-Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Antrag zur besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 40 ff. EEG. Die Beklage stellte nach einer Prüfung der Unterlagen fest, dass die Stromrechnungen der letzten 3 Monate des betreffenden Jahres nicht eingereicht wurden.

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Rechtsprechung– 6 A 870/14
Aktenzeichen: 6 A 870/14

Leitsatz:

Dass der Gesetzgeber es lediglich versäumt hat, die Übergangsregelung des § 66 Abs. 13 Nr. 2 EEG 2012 zu streichen, lässt sich nicht mit der für eine teleologische Reduktion notwendigen Gewissheit feststellen.

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Rechtsprechung– 8 C 7.14

Leitsatz des Gerichts:

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Kurzmeldung: Auswärtiges Amt
Gesetzesbezug: EEG 2014

Die Broschüre des Auswärtigen Amtes gibt einen Überblick über die für die Energiewende relevanten beteiligten Akteure und Institutionen aus dem politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich.

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Aufsatz

Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit dem von der Europäischen Kommission eingeleiteten Beihilfe-Prüfverfahren zur besonderen Ausgleichsregelung der §§ 40, 41 EEG 2012 und untersucht, ob die besondere Ausgleichsregelung eine Beihilfe darstellt.

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Gesetzentwurf

Im Anhang finden Sie den »Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes« der Fraktionen CDU/CSU und SPD vom 21.

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Aufsatz

Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die aus seiner Sicht bei der Novellierung des EEG 2014 vorherrschende Situation, die seiner Meinung nach einen schrittweisen Abbau der Förderung der Erneuerbaren Energien erforderlich macht. Hierbei geht er auf die Neuerungen ein, die das EEG 2014 in den Bereichen der Vergütung, der Ausbauziele und der besonderen Ausgleichsregelung mit sich bringt.

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Aufsatz

Die Autoren erklären in diesem Beitrag den Begriff der WZ-Nummern (sog. Klassifikationen der Wirtschaftszweige) sowie deren Anwendung. Diese spielen für Unternehmen im Zuge eines Antrags auf Begrenzung der EEG-Umlage (Besondere Ausgleichsregelung) eine maßgebende Rolle.

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Rechtsprechung– 5 K 393/14.F
Aktenzeichen: 5 K 393/14.F

Sachverhalt: Zwischen den Parteien ist streitig, ob ein Unternehmen, das Kupfergranulat und Kunststoffgranulat aus recycelten Kupferkabeln herstellt als Unternehmen des produzierenden Gewerbes nach § 3 Nr. 14 EEG 2012 eingestuft werden und somit die Besondere Ausgleichsregelung der §§ 40 ff. EEG 2012 beanspruchen kann.

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Rechtsprechung– 5 K 2116/13.F
Aktenzeichen: 5 K 2116/13.F

Leitsatz des Gerichts:

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Aufsatz

Die Autorinnen setzen sich in ihrem Beitrag mit dem Standpunkt der europäischen Kommission auseinander, wonach die Förderung erneuerbarer Energien nach dem EEG 2012 sowie die darin enthaltene Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen staatliche Beihilfen seien, und bewerten diese anschließend.

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Aufsatz

Der Autor befasst sich mit den Änderungen der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2014. Dabei geht er zunächst auf die Änderungen der Regelungen für stromintensive Betriebe ein und erläutert dabei die Regelungen für begünstigte Wirtschaftszweige, die Einbeziehung des Eigenverbrauchs, die Stromkostenintensität der begünstigten Unternehmen, die erhöhten Anforderungen an das Energiemanagement sowie neue Regeln zur Umlagebegrenzung.

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Aufsatz

Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Messung der Stromintensität für die Befreiung von der EEG-Umlage über die sogenannte Bruttowertschöpfung auseinander. Er zeigt dabei auf, inwieweit diese Größe anfällig für Manipulationen und Fehler ist und schlägt eine alternative Bemessungsgrundlage vor.

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Aufsatz

Die Autoren besprechen die Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2014. Dafür stellen sie den Inhalt einiger Neuregelungen vor und erörtern einige der besonders wichtigen praktischen Anwendungsfragen und -probleme vertieft.

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Studie

Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem EEG 2014 und betrachtet das Gesetz im Kontext der weiteren Rechtsentwicklung. Er erörtert zunächst die Ausgangslage und erläutert sodann, weshalb er die Notwendigkeit einer Reform des EEG sieht.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: AEUV

Der Autor untersucht aus Anlass der Eröffnung eines Beihilfeverfahrens der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland am 18. Dezember 2013 die neuen EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien. Er geht dabei auf die primärrechtlichen Vorgaben sowie auf gemeinsame Grundsätze der Leitlinien zu Umweltschutz- und Energiebeihilfen ein.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch den zum 1. August 2014 in Kraft tretenden Artikel 4 des „Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218, s. Anhang), das am 28. Juli 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2014 erstmals geändert.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund
Durch Artikel 1 des "Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts" vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066, s. Anhang) tritt das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 - EEG 2014) zum 1. August 2014 in Kraft (Urfassung).
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Rechtsprechung– 5 K 434/14.F
Aktenzeichen: 5 K 434/14.F

Sachverhalt: Zur Frage, ob sich aus der Wirtschaftsprüferbescheinigung bei der Beantragung der besonderen Ausgleichsregelung konkret ergeben muss, welche Angaben der Antragstellerin zu den Voraussetzungen des § 41 Absatz 1 Nr. 1 EEG 2012 überprüft wurden und welche Unterlagen und Erklärungen hierzu überprüft wurden.

Ergebnis: Bejaht.

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Aufsatz

Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 18. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014, das am 23. September 2014 im Hotel und Tagungszentrum Aquino in Berlin veranstaltet wurde.

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Rechtsprechung– 6 A 664/13
Aktenzeichen: 6 A 664/13

Leitsatz: Die nach § 41 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Satz 2 EEG 2009 für die Besondere Ausgleichsregelung notwendige Bescheinigung der Zertifizierungsstelle muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des antragstellenden Unternehmens erstellt worden sein.

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