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Suche in Besondere Ausgleichsregelung

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Aufsatz

Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit der Abtretbarkeit des gesetzlichen Ausgleichsanspruchs des Übertragungsnetzbetriebers (ÜNB) auf Zahlung der EEG-Umlage. Dazu wird zunächst auf die fünf Stufen des Ausgleichsmechanismus eingegangen.

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Aufsatz

Der Autor diskutiert in seinem Beitrag Alternativen zum Fördermechanismus des EEG. Dazu geht er auf aktuelle Entwicklungen im Bereich der EEG-geförderten Stromerzeugung und auf direkte EEG-Kosten ein.

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Aufsatz

Dieser Artikel behandelt die besondere Ausgleichsregelung nach §§ 40ff. EEG 2012, im Rahmen derer das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß §§ 40 ff. EEG 2012/2009 bzw.

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Aufsatz

In diesem Beitrag werden zahlreiche Einzelnormen zur Energiespeicherung aus dem Recht der Energiespeicherung und dem Recht der Erneuerbaren Energien vorgestellt und bewertet.

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Rechtsprechung– VI-2 U (Kart) 4/11
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 4/11

Zu der Frage, ob es sich bei einer Straßenbeleuchtungsanlage um eine Abnahmestelle gem. § 9 Abs. 7 S. 2 KWKG handelt (hier: bejaht.) sowie zum Unterschied zur Abnahmestelle i.S.v. § 41 EEG 2009 bzw.

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Aufsatz

Der Autor beschäftigt sich mit einigen Neuerungen aus dem EEG 2012, welche einen Beitrag zur sog. Energiewende leisten.

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Rechtsprechung– 6 A 2864/09
Aktenzeichen: 6 A 2864/09

Leitsatz des Gerichts:

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Aufsatz

Der Autor vergleicht die Regelungen des EEG 2009 und des EEG 2012 bezüglich des Eigenstromprivilegs und geht dabei auf die Abgrenzung von Stromlieferung und Eigenerzeugung (Begriff des Anlagenbetreibers, Gemeinschaftskraftwerke, keine Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage aus § 37

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Gesetz
Textfassung vom:

Durch Art. 1 des „Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634, s. Anhang), das am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012).

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEG 2009, EEG 2012

Im Anhang finden Sie

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Politisches Programm

Der Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), den die Bundesregierung gem. § 65 EEG 2009 dem Deutschen Bundestag zur Evaluierung des EEG 2009 vorlegen muss, wurde am 6. Juni 2011 im Bundeskabinett beschlossen.

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Rechtsprechung– 8 C 52.09
Aktenzeichen: 8 C 52.09
Leitsätze des Gerichts:
  1. Auf einen fristgerecht gestellten und begründeten Antrag hin kann eine Begrenzung des Anteils der abzunehmenden und zu vergütenden Strommenge aus erneuerbaren Energien nach § 16 EEG auch noch nach Ablauf des Begrenzungszeitraums gewährt werden.
  2. Neu gegründeten stromintensiv produzierenden Unternehmen steht für das Jahr der Produktionsaufnahme kein Anspruch auf Begrenzung des Anteils der abzunehmenden und zu vergütenden Strommenge aus erneuerbaren Energien nach
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012
Der Autor stellt in sechs Abschnitten Neuerungen des EEG 2012 gegenüber dem EEG 2009 vor.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 14
Nach einer einleitenden Bemerkung sowie einer Zusammenfassung des Urteils des BGH vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 35/09 nimmt der Autor Stellung zum Urteil. Dabei stimmt er der Entscheidung des BGH in Begründung und Ergebnis zu.
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Rechtsprechung– 1 K 180/10.F
Aktenzeichen: 1 K 180/10.F

Leitsätze des Gerichts:

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vom 11.08.2010 in der am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) veröffentlichten Fassung. Das Gesetz sieht insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009 vor:

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Aufsatz
Die Möglichkeit für stromintensiv arbeitende Unternehmen, im Rahmen des EEG-Belastungsausgleiches über eine Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 40 f. EEG 2009 eine Begrenzung der Abnahempflicht für EEG-Strom zu erreichen, lässt sich nach Ansicht des Autors aufgrund der daraus resultierenden Inanspruchnahme der nichtprivilegierten EEG-Adressaten aus wettbewerbspolitischen Motiven und ohne eine Finanzierungsverantwortung im Sinne des Verursachersprinzipes nur mit der Einschränkung rechtfertigen, dass jene herbeigeführte Ungleicheit durch eine vom Gesetzgeber festegelgte Belastungsobergrenze verhältnismäßig bleibe.
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Kurzmeldung: Bund
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) vom 22. Dezember 2009 wurde am 30. Dezember im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 3950, 3955) verkündet.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

 |  EEG 2000  |  EEG 2004  |  EEG 2009  |  EEG 2012  |  EEG2014  |  EEG 2017  

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Rechtsprechung– 6 A 1002/08
Aktenzeichen: 6 A 1002/08

Zur Frage, ob insbesondere neu gegründete oder umstrukturierte Unternehmen die Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 für eine Strommengenbegrenzung nicht nur durch Vorlage der dort genannten Daten über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr, sondern z.B.

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Aufsatz
Die im Dezember 2008 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Richtlinie stellt erstmals verbindliche Ziele für alle Mitgliedstaaten zum Anteil erneuerbarer Energien sowie Mindeststandards zur Erreichung dieser Ziele auf und schafft damit auf europäischer Ebene einen neuen Rechtsrahmen für die Förderung der erneuerbaren Energien. Der Beitrag gibt einen breiten Überblick über den Inhalt der Richltinie sowie über ihre Auswirkungen auf das europäische und deutsche Recht. Dabei werden unter anderem auch die Mindeststandards zu Netzzugang und zur Einspeisung von Biogas beleuchtet.
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Rechtsprechung– 1 K 1463/08.F(3)
Aktenzeichen: 1 K 1463/08.F(3)
Zur Frage, ob beim Verstreichenlassen der Antragsfrist des § 16 Abs. 6 EEG 2004 (jetzt: § 43 Abs. 1 EEG 2009) eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist (hier grundsätzlich verneint, da Ausschlussfrist; Wiedereinsetzung komme nur in Form einer Nachsichtgewährung in
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