Der Autor geht in seinem Beitrag auf die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierte Vergütungsberechtigung von Flächen für Fotovoltaikanlagen sowie Änderungen in Bezug auf Freiflächenanlagen ein. Dabei betrachtet er insbesondere nutzbare Flächen in Gewerbe- und Industriegebieten sowie die damit in Zusammenhang stehenden Regelungen aus dem EEG.
Der Beitrag stellt die Umwandlung einer ehemaligen Tagebaufläche im brandenburgischen Meuro in einen Solarpark mit 70 Megawatt (MW) vor. Dabei berichtet der Autor insbesondere von den Herausforderungen und Chancen, die bei derartigen Großprojekten bestehen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob eine Fläche im Bereich eines entwässerten Niedermoors, die in der Vergangenheit sowohl zum Torfabbau als auch intensiv ackerbaulich genutzt wurde, eine Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
Der Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), den die Bundesregierung gem. § 65 EEG 2009 dem Deutschen Bundestag zur Evaluierung des EEG 2009 vorlegen muss, wurde am 6. Juni 2011 im Bundeskabinett beschlossen.
Im vorliegenden Votumsverfahren hat Clearingstelle EEG die Frage geklärt, ob die Vorhabensfläche, auf der die Anspruchstellerin die Errichtung eines Solarparks plant, als Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EEG 2009 zu qualifizieren
Zu der Frage, ob im Rahmen eines Forschungsprojektes betriebene PV-Freiflächenanlagen Anspruch auf Vergütung nach dem EEG 2004 haben (hier: verneint.
Die Autoren erläutern die am 1. Juli 2010 in Kraft getretenen Vorschriften des EEG und deren Auswirkungen auf die Planung von Flächen für Fotovoltaikanlagen. Dabei gehen sie insbesondere auf die Vergütungspflicht für Freiflächenanlagen auf unterschiedlichen Flächentypen im Geltungsbereich eines neuen Bebauungsplanes ein.
Die Clearingstelle EEG hat am 22. Juni 2011 den Hinweis zu dem Thema „PV auf bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten" i.S.d. § 32 Abs. 3 Satz 2 und 3 EEG 2009 beschlossen.
Im vorliegenden Votumsverfahren war aufgrund der Inbetriebnahme der Module einer PV-Freiflächeninstallation vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplans zu klären, ob und, wenn ja, ab welchem Zeitpunkt und aufgrund welcher Anspruchsgrundlage der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung für den erzeugten Strom hat.
Leitsätze der Clearingstelle EEG:
Im vorliegenden Votumsverfahren hat die Clearingstelle EEG die Frage geklärt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber aus §§ 16 Abs. 1, 32 EEG 2012 einen Anspruch auf Vergütung des Stroms hat, der ab 2012 in einem Gewerbegebiet im Geltungsbereich eines Bebauungsplans aus dem Jahr 1977 erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers einges
Zu der Frage, ob PV-Module, die auf dem Wellblechdach einer vorgeblich dem Schutz von Bärlauchgewächsen dienenden Stahlkonstruktion angebracht sind, die erhöhte Vergütung für sog. Gebäudeanlagen i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 1
Leitsätze des Gerichts:
Zur Frage, ob PV-Module i.S.d. § 11 Abs. 2 EEG 2004 „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ sind, wenn sie an einer als Unterstand genutzten Stahlkonstruktion angebracht sind, welche u.a. Längst
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat verschiedene Vergütungsberechnungsbeispiele zum EEG 2009 (mit Änderungen anlässlich der PV-Novelle 2010) für alle Energieträger und Erzeugungsarten veröffentlicht (s. Anhang).
Der Artikel befasst sich mit den Schwierigkeiten, geeignete Konversionsflächen für die Installation und den langfristig wirtschaftlichen Betrieb von Fotovoltaikanlagen zu finden.
Tabellarische Übersicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über die aktuellen Vergütungsätze für Strom aus solarer Strahlungsenergie unter Berücksichtigung der einmaligen Degressionen zum 01.07. und 01.10.2010 (Stand 23. September 2010).
Zu der Frage, ob die durch die sog. PV-Novelle vorgenommene Beschränkung des Vergütungstatbestandes des EEG 2009 für Strom aus PV-Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen für Strom nur aus solchen PV-Anlagen, die sich im Bereich eines vor dem 25. März 2010 beschlossenen Bebauungsplanes befinden und vor dem 1. Januar 2011 in Betrieb genommen werden (§ 32 Abs. 3 Nr. 3 EEG 2009), in Bezug auf bereits begonnene Projekte gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes in Verbindung mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit bzw. allgemeine Handlungsfreiheit verstößt - hier verneint:
Die Broschüre des BMU stellt anhand von Text, Graphiken und tabellarischen Übersichten die durch die PV-Novelle eingeführten neuen Vergütungssätze, -tatbestände und Degressionsmechanismen für nach dem EEG vergütungsfähige PV
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiberin gemäß §§ 16 Abs. 1, 32 EEG 2009 ein Anspruch auf Vergütung des Stroms zusteht, der in einer im Jahr 2010 zu errichtenden Fotovoltaikinstallation auf einer ehemaligen Ackerfläche erzeugt werden soll, wenn die Ackerfläche bereits seit rund