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Rechtsprechung– 5 K 1511/11.TR
Aktenzeichen: 5 K 1511/11.TR
Gesetzesbezug: BauGB/ROG

Zu der Frage, ob eine PV-Freiflächenanlage auf einer Sukzessionsfläche ein privilegiertes Vorhaben i.S.d. § 35 Abs. 1 BauGB darstellt oder als sonstiges Vorhaben gem. § 35

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Autor berichtet in seinem Beitrag über das PV-Symposium Bad Staffelstein 2012, auf dem die PV-Branche insbesondere die geplanten Änderungen des EEG 2012 in Bezug auf PV-Anlagen diskutierte.

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Aufsatz

Im Rahmen dieses Beitrags werden die Änderungen, die sich aus dem Gesetzentwurf („Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ BT-Drs.17/8877 ) für die Fotovoltaikbranche ergeben, dargestellt und bewertet.

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Aufsatz

Die Autoren erläutern die Auswirkungen auf die Planung von Flächen für Photovoltaikanlagen, die durch die Änderung des EEG 2009 vom 1. Juli 2010 in Kraft getreten sind. Dazu wird zunächst ein Überblick über die vergütungsrechtliche Einordnung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gegeben sowie auf die Vergütungspflicht für Freiflächenanlagen im Geltungsbereich eines vor dem 1. September 2003 aufgestellten Bebauungsplanes eingegangen.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag wesentliche Änderungen im EEG dar, die der Gesetzesentwurf (BT-Drs. 17/8877) vom 6. März 2012   vorsieht.

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Aufsatz

Dieser Beitrag behandelt PV-Freiflächen-Installationen, die auf Mülldeponien, ehemaligem Militärgelände oder ehemals wirtschaftlich genutzten Flächen errichtet werden. Nach Auffassung der Autorin werde oftmals vernachlässigt, dass im Zuge der Errichtung von PV-Installationen auf solchen Konversionsflächen umfassende Flächensanierungen stattfänden, von denen auch die Kommunen profitierten.

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Rechtsprechung– 10 O 0991/11
Aktenzeichen: 10 O 0991/11
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 32

Zu der Frage, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf dem grasbewachsenen Innenbereich einer Galopprennbahn errichtet sind, an oder auf einer „baulichen Anlage“ i.S.d. § 32 EEG 2009 angebracht sind (hier bejaht. Es handele sich um einen Ausnahmefall, da eine Wiese als solche keine bauliche Anlage sei.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Vor Inkrafttreten des EEG 2021 durften Freiflächenanlagen in einer Entfernung bis zu 110 Meter von der „befestigten Fahrbahn“ errichtet werden.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Es kommt auf die Art des Verkehrsweges und die konkreten Umstände der Stilllegung an.

Sinn und Zweck der Norm ist die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen auf verkehrlich genutzten Flächen, deren wirtschaftlicher Wert gemindert bzw. die durch Emissionen beeinträchtigt sind. Flächen entlang endgültig stillgelegter Verkehrswege sind aber keinen Einwirkungen mehr ausgesetzt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein.

Von den Regelungen im EEG, die sich auf Flächen „längs von Autobahnen“ beziehen, sind nur Straßen erfasst, die nach § 2 FStrG als Bundesautobahnen gewidmet und/oder nach StVO als Autobahnen beschildert sind. Sonstige Bundesstraßen sind keine Autobahnen im Sinne der Regelung. Eine nähere Begründung können Sie dem Hinweis 2011/8 unter Abschnitt 2.2 entnehmen.

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Aufsatz

Die Autoren widmen sich in ihrem Beitrag der Neuordnung der §§ 32, 33 EEG 2012 verglichen mit der alten Fassung des EEG 2009 und analysieren deren Systematik, stellen die Regelungen zur Vergütungshöhe dar und erläutern die Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs für Freiflächenanlagen (Vergütungstatbestände im Überblick, Anlagen auf Konversionsflächen, Planerfordernis).

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

 

Die Autorin stellt anhand von zwei konkreten Beispielen die Herausforderungen bei der Realisierung von PV-Freiflächenanlagen an Schienenwegen und Autobahnen vor.

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Rechtsprechung– 8 O 2938/11 EV
Aktenzeichen: 8 O 2938/11 EV

Zu der Frage, ob die Anforderung des § 32 EEG 2009 der Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage „im Geltungsbereich eines Bebauungsplans“ bedeutet, dass der Bebauungsplan rechtmäßig bzw. wirksam sein müsse (hier: verneint. Zwar lege der Wortlaut nahe, dass nur wirksame Bebauungspläne gemeint seien; dagegen sprächen jedoch die Gesetzesbegründung sowie Sinn und Zweck der Regelung.

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Hinweis 2011/8– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/8

Die Clearingstelle EEG hat am 28. Februar 2012 den Hinweis zu dem Thema „PV-Anlagen innerhalb eines Abstandes von 110 Metern zu Autobahnen oder Schienenwegen“ beschlossen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 32
Der Autor zeigt anhand des Beispiels einer als sog. Konversionsflächen-Anlage geplanten PV-Freiflächenanlage in der Lieberoser Heide mögliche Interessenkonflikte mit Umweltverbänden auf, die bei Errichtung von Freiflächenanlagen auf bestimmten Flächen entstehen können.
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Rechtsprechung– 2 U 87/11
Aktenzeichen: 2 U 87/11
Zu der Frage, ob PV-Freiflächenanlagen, die im Rahmen eines Forschungsprojektes betrieben werden, eine Vergütung nach § 32 EEG 2009 erhalten (hier: verneint.
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Studie

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat verschiedene Vergütungsberechnungsbeispiele zum EEG 2012 (in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung) für alle Energieträger und Erzeugungsarten veröffentlicht (s. Anhang).

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009
Der Autor beschreibt ein bald startendes Forschungsprojekt, in dem Wirtschaftlichkeit und Optimierungspotentiale des gleichzeitigen Anbaus von Nutzpflanzen und des Betriebs von PV-Anlagen auf derselben Fläche untersucht werden sollen.
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Die Vergütungssätze für ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommene Solarstromanlagen (hierzu gehören insbesondere PV-Anlage) sinken gegenüber den im Vorjahr geltenden Vergütungssätzen um 15 Prozent (Degression); sie betragen damit zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent (abhängig vom jeweils einschlägigen Vergütungstatbestand).
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Der Autor stellt ein Konzept zur Umsetzung mobiler netzgekoppelter Solaranlagen vor und diskutiert dabei rechtliche und technische Aspekte.
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Aufsatz
Die Autoren gehen auf die Möglichkeit der Errichtung von Freiflächenanlagen auf den 110 Meter breiten Randflächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen gem. § 32 EEG 2009 ein. Sie beschreiben dabei die aus ihrer Sicht komplexe Erschließung und geben einen Ausblick auf die entsprechende Regelung im EEG 2012.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 32
Der Autor beschreibt die jüngst zunehmende Anzahl an in Betrieb gesetzten Freiflächen-PV-Anlagen in Deutschland sowie im Ausland. Beispielhaft stellt er in diesem Zusammenhang auch einzelne umgesetzte Projekte vor.
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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Beitrag auf die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierte Vergütungsberechtigung von Flächen für Fotovoltaikanlagen sowie Änderungen in Bezug auf Freiflächenanlagen ein. Dabei betrachtet er insbesondere nutzbare Flächen in Gewerbe- und Industriegebieten sowie die damit in Zusammenhang stehenden Regelungen aus dem EEG.

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