Durch das "Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts" wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012) zum 1. August 2014 grundlegend überarbeitet zum „EEG 2014“.
Der Autor diskutiert in seinem Beitrag verschiedene Möglichkeiten für Betreiberinnen und Betreiber von Eigenerzeugungsanlagen für den Verkauf von Strom in der Nachbarschaft. Dabei geht er u.a. auf Fragen der messtechnischen Erfassung bzw. des Messstellenbetriebs, der Organisationsform sowie der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) ein.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Verringerung der Einspeisevergütung gemäß § 17 Abs. 1 EEG 2012 bei Nichteinhaltung der Voraussetzungen gemäß § 6 Abs. 1 und 2 EEG 2012.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die vierte Ergänzung (Stand: Januar 2013) der Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (Mittelspannungsrichtlinie) ein und erläutert, welche Folgen sich daraus für Anlagenbetreiber und -hersteller ergeben sowie welche Übergangsfristen dabei zu beachten sind.
Zu der Frage, ob der Inbetriebnahmebegriff nach dem EEG 2009 eine ortsfeste Installation der Fotovoltaikmodule zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme voraussetzt (hier verneint: Erst die Neufassung des Inbetriebnahmebegriffes im EEG 2012 verlange, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde.
Ja, sofern man ein diesbezügliches Vertragsangebot des Netzbetreibers angenommen hat (evtl. ist auch ein mündlicher oder konkludenter Vertragsschluss möglich) und der dadurch geschlossene Vertrag wirksam ist.
PV-Anlagen sind mit bestimmten Einrichtungen zum ferngesteuerten Abregelung der Einspeiseleistung auszustatten bzw. nachzurüsten (vgl. »Welche technischen Vorgaben gemäß § 9 EEG sind für PV-Anlagen zu beachten?«).
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf vier alleinstehenden Gebäuden, die auf jeweils verschiedenen, teilweise benachbarten Flurstücken belegen sind, gem. § 19 Abs. 1
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf zwei Gebäuden, die baulich miteinander verbunden und auf benachbarten Flurstücken belegen sind, gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 zum Zwecke d
Die Autorinnen befassen sich in ihrem Beitrag mit dem Votum der Clearingstelle EEG vom 10.06.2013 - 2013/21 zur Modernisierung von Wasserkraftanlagen und geben anschließend einen Überblick über verschiedene Voten zur vergütungsseitigen Zusammenfassung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen). In den Votumsverfahren
Die Clearingstelle EEG hat am 18. August 2014 den Hinweis zu dem Thema „Leistung i.S.d. § 6 EEG 2009/EEG 2012“ beschlossen.
Zu der Frage, ob sich der Vergütungsanspruch eines PV-Anlagenbetreibers gemäß § 17 Abs. 1 EEG 2012 auf null verringert, solange er seiner Pflicht zur Vorhaltung einer technischen Vorrichtung gemäß § 6 Abs. 1 Nr.
Die Ecofys Germany GmbH, die Deutsche WindGuard GmbH, Becker Büttner Held und das Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik (IFK) der Universität Stuttgart haben im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie eine Nachrüstungsstrategie für Erzeugungsanlagen am Mittel- und Niederspannungsnetz zum Erhalt der Systemsicherheit bei Über- und Unterfrequenz entwickelt.
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen Gebäuden angebracht wurden, die auf unterschiedlichen Flurstücken belegen sind, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19 Ab
Leitsätze des Gerichts:
Sachverhalt: Die Klägerin beabsichtigt die Errichtung einer Fotovoltaik-Freiflächenanlage nach Inkrafttreten des entsprechenden Bebauungsplans auf einer Fläche, welche bis 1978 ackerbaulich und von 1978 bis 1991 für die Intensivtierhaltung genutzt wurde.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin für den in ihrer PV-Freiflächenanlage erzeugten Strom einen Anspruch auf die für Konversionsflächen erhöhte Vergütung nach § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen Gebäuden angebracht sind, die sich auf demselben Grundstück befinden, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19
Die Autorin gibt in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 15. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Marktintegrationsmodell für Solarstrom gemäß § 33 EEG 2012, das am 4. September 2013 in der Landesvertretung Hessen in Berlin stattgefunden hat.
In dem Beitrag geht die Autorin auf die Eigenverbrauchspotentiale im Gewerbe im Gegensatz zu privaten Haushalten ein.
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf drei verschiedenen Gebäuden, die sich auf demselben Grundstück befinden, angebracht wurden, gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gese
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der sog. Gebäudevergütung für den Strom, der in den auf den „Carports“ montierten
Die Autoren fassen in ihrem Beitrag die Inhalte des siebten Erfahrungsaustausches der EEG-Umweltgutachter, der im September 2013 in Mannheim stattfand, zusammen, deren Schwerpunkt die Vorstellung und Diskussion der in diesem Jahr veröffentlichten Umweltgutachterleitlinien war.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, welche auf sieben verschiedenen Gebäuden angebracht sind, die auf zwei verschiedenen Flurstücken gelegen sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19
Sachverhalt: Zu der Frage, ob die Betreiberin einer Anlage mit einer installierten Leistung von über 100 kW gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis 9. August 2012 hat.
Ergebnis: Verneint.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei Gebäuden auf verschiedenen Grundstücken angebracht wurden, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator gem. § 19 Abs. 1