Der Autor nimmt eine Einschätzung hinsichtlich des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes bezüglich der Kürzungen der Vergütungsansprüche für die Solarindustrie vor. Dazu werden echte und unechte Rückwirkung vorgestellt und die Übergangsorschriften des EEG thematisiert.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Anforderungen vor, die die am 19. Januar 2012 vom EU-Parlament verabschiedete Neufassung der Richtlinie 2002/96 EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Waste electrical and electronical Equipment - WEEE) nun auch an die Entsorgung von Fotovoltaik-Modulen stellt.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob eine Inbetriebnahme i.S.d. § 3 Nr. 5 EEG 2009 bereits dann vorliegt, wenn eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zum ersten Mal Strom erzeugt, ohne dabei ortsfest installiert worden zu sein.
Ergebnis: verneint.
Der auf einem Vortrag beruhende Beitrag behandelt Fragen des Vertrauensschutzes bei Investitionen in Erneuerbare Energien.
Zu der Frage, ob für den Strom aus einer PV-Installation ein einheitlicher Vergütungssatz gilt, wenn ein Teil der Module in 2009, ein weiterer Teil aber erst in 2010 und damit nach einem Degressionsschritt in Betrieb genommen wird (hier: unter Bezug auch auf den Hinweis 2011/11 verneint. Für die in 2010 in Betrieb genommenen Module gelte der Degressionssatz aus 2010 und nicht der aus 2009.
Der Autor stellt mithilfe von grafischen Darstellungen sowie am Beispiel eines Pilotprojektes Möglichkeiten vor, Strom aus erneuerbaren Energien zu speichern, indem unter Einsatz des Stroms synthetisches Methan hergestellt (sog. Methanisierung) und anschließend ins Erdgasnetz eingespeist wird.
Die Autoren gehen auf die Neuregelungen des EEG 2012 zum vergüteten Eigenverbrauch gem. §§ 33 ff. EEG 2012 (i.d.
Die Autoren erläutern die Auswirkungen auf die Planung von Flächen für Photovoltaikanlagen, die durch die Änderung des EEG 2009 vom 1. Juli 2010 in Kraft getreten sind. Dazu wird zunächst ein Überblick über die vergütungsrechtliche Einordnung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gegeben sowie auf die Vergütungspflicht für Freiflächenanlagen im Geltungsbereich eines vor dem 1. September 2003 aufgestellten Bebauungsplanes eingegangen.
Wird eine PV-Anlage am selben Standort durch (eine) andere PV-Anlage(n) ersetzt, verliert die ersetzte PV-Anlage ihren Anspruch auf die Einspeisvergütung nach dem EEG endgültig.
Der Autor diskutiert in seinem Beitrag Alternativen zum Fördermechanismus des EEG. Dazu geht er auf aktuelle Entwicklungen im Bereich der EEG-geförderten Stromerzeugung und auf direkte EEG-Kosten ein.
Der Autor thematisiert den signifikanten Zuwachs an in Betrieb genommenen Fotovoltaikmodulen im Dezember 2011 und diskutiert dies im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme-Definition des EEG.
Der Autor behandelt in seinem Beitrag das Thema Netzparität (Grid Parity) bei der Fotovoltaik. Dazu geht der Autor auf verschiedene Grid Parity Begriffe ein und diskutiert die Effekte, die mit dem Erreichen von Grid Parity einhergehen.
Der Autor kommentiert die Kürzungen der Solarvergütung und veranschaulicht die Thematik mit Hilfe eines Zeitstrahls über "Das kurze Leben des EEG 2012" von Juni 2011 bis einschließlich Februar 2012.
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die Entwicklung der Photovoltaik seit 2004 vor dem Hintergrund der EEG-Einspeisevergütung und konstatiert ein Ende der Photovoltaik-Wachstumsphase in Deutschland. Dabei fordert er eine Neuausrichtung des Ausbaus der Solarstromerzeugung weg von der Volleinspeisung von Strom aus solarer Strahlungsenergie ins Netz hin zu Modellen der lokalen Bedarfsdeckung.
Das Beratungsunternehmen Ecofys GmbH hat eine Studie zur "Abschätzung der Kosten für die Integration großer Mengen an Photovoltaik in die Niederspannungsnetze und Bewertung von Optimierungspotenzialen" veröffentlicht.
Der Autor beschreibt die Probleme für PV-Modulkäufer, die sich aus der Insolvenz von PV-Modulherstellern ergeben. Dabei geht er auf Produkt- und Leistungsgarantien sowie auf Garantieversicherungen ein.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag wesentliche Änderungen im EEG dar, die der Gesetzesentwurf (BT-Drs. 17/8877) vom 6. März 2012 vorsieht.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Anwendbarkeit des Bauwerksbegriffes auf Fotovoltaik-Anlagen. Relevant ist dies vor dem Hintergrund der besonderen Gewährleistungsfrist bei Bauwerken von fünf Jahren, wohingegen diese in anderen Fällen lediglich zwei Jahre beträgt.
Dieser Beitrag behandelt PV-Freiflächen-Installationen, die auf Mülldeponien, ehemaligem Militärgelände oder ehemals wirtschaftlich genutzten Flächen errichtet werden. Nach Auffassung der Autorin werde oftmals vernachlässigt, dass im Zuge der Errichtung von PV-Installationen auf solchen Konversionsflächen umfassende Flächensanierungen stattfänden, von denen auch die Kommunen profitierten.
In diesem Beitrag stellt der Autor die Regelungen zur Stromspeicherung im EEG 2009 vor. Dabei wird ausführlich auf den Anlagenbegriff des § 3 Nr. 1 S. 2 EEG 2009, die Förderung des Energiespeicherns und die Förderung von Energiespeicheranlagen eingegangen.
Die Autoren befassen sich mit dem Ineinandergreifen von § 16 Abs. 6 und § 6 Nr. 1 EEG 2009. Dabei behandeln sie insbesondere die Pflicht der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber zur Ausstattung ihrer Anlage mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung, die eintritt, wenn die Anlage eine Leistung von 100 Kilowatt übersteigt.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verwendet weder den Begriff der „kaufmännischen“ noch den der „technischen“ Inbetriebnahme.
Es ist zu unterscheiden, ob eine Inbetriebnahme vor dem 1. April 2012, zwischen dem 1. April 2012 und dem 31. Juli 2014, oder ab dem 1. August 2014 in Rede steht:
Rechtslage vor dem 1. April 2012
Die Autorin stellt die Neuerungen im EEG 2012 bezogen auf die Vermeidung von und die Maßnahmen bei Netzengpässen dar. Betreffend die technischen Vorgaben für das Einspeisemanagement wird näher auf Änderungen für KWK- und Fotovoltaikanlagen eingegangen.