Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Verfahren zur Meldung von PV-Anlagen am 8. April 2011 umgestellt. Zur Meldung steht nur noch das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur zur Verfügung.
Die Clearingstelle EEG hat am 22. Juni 2011 den Hinweis zu dem Thema „PV auf bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten" i.S.d. § 32 Abs. 3 Satz 2 und 3 EEG 2009 beschlossen.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE) vom 12. April 2011. Das Gesetz enthält insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009:
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie von der Consentec GmbH und der R2B EnergyConsulting GmbH durchgeführte Studie analysiert technische Integrationsanforderungen, erforderliche Anpassungen politischer Rahmenbedingungen und ökonomische Auswirkungen unterschiedlicher Anteile Erneuerbarer Energien (25 % bis 50 %) am Stromverbrauch bis zum Jahr 2020.
Der Autor geht in seinem Beitrag der Frage nach, welche Einsparungen durch den Einsatz sogenannter Smart Meter bei der Optimierung des Strombezugs bzw. des Eigenverbrauchs durch die Kundinnen und Kunden möglich sind.
Zu der Frage, ob eine Vorauszahlungspflicht des Kunden im Werkvertrag zur Installation von Fotovoltaikanlagen unwirksam ist (hier bejaht).
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber im Rahmen des Anschlusses einer Fotovoltaikanlage die Kosten für eine Trafostation auf dem Grundstück des Anlagenbetreibers und für eine Mittelspannungsleitung von der Trafostation bis zum Umspannwerk des Netzbetreibers tragen muss (hier: verneint.
Im Rahmen der Überwachung des bundesweiten Ausgleichs (§§ 35 f.
Durch das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 14. März 2011, GZ: IV D 2 - S 7124/07/10002 (s. Anhang) wurde unter anderem der Abschnitt 2.5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1.
Im vorliegenden Votumsverfahren war aufgrund der Inbetriebnahme der Module einer PV-Freiflächeninstallation vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplans zu klären, ob und, wenn ja, ab welchem Zeitpunkt und aufgrund welcher Anspruchsgrundlage der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung für den erzeugten Strom hat.
Leitsätze der Clearingstelle EEG:
Der Autor geht auf die in zunehmend geringeren Abständen stattfindenden Absenkungen der Einspeisevergütungen für Strom aus solarer Strahlungsenergie einschließlich der aktuell sich abzeichnenden Entwicklungen im Rahmen der großen Novelle des EEG 2012 ein.
Der Beitrag geht auf die Notwendigkeit der verbesserten System- und Marktintegration von PV-Strom ein, was u.a. durch die Nutzung schon verfügbarer Prognoseverfahren durch die Verteilnetzbetreiber erreicht werden könne.
Im vorliegenden Votumsverfahren hat die Clearingstelle EEG die Frage geklärt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber aus §§ 16 Abs. 1, 32 EEG 2012 einen Anspruch auf Vergütung des Stroms hat, der ab 2012 in einem Gewerbegebiet im Geltungsbereich eines Bebauungsplans aus dem Jahr 1977 erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers einges
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 29. September 2011 beschlossen, das Empfehlungsverfahren 2011/2 in zwei Verfahren aufzuteilen: Im Verfahren 2011/2/1 werden die Verfahrensfragen 1 und 2, im Verfahren 2011/2/2 wird die Verfahrensfrage 3 aus dem Eröffnungsbeschluss vom 11. Februar 2011 beantwortet. Die Empfehlung 2011/2/1 wurde auf derselben Sitzung vom 29. September 2011, die Empfehlung 2011/2/2 am 30. März 2012 beschlossen.
Zu der Frage, ob PV-Module, die auf dem Wellblechdach einer vorgeblich dem Schutz von Bärlauchgewächsen dienenden Stahlkonstruktion angebracht sind, die erhöhte Vergütung für sog. Gebäudeanlagen i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 1
Leitsätze des Gerichts:
Leitsätze des Gerichts: