Der Autor diskutiert den Ausgang der beiden ersten, mehrfach überzeichneten Runden des Ausschreibungsverfahrens für Solarparks und geht dabei insbesondere auf Folgen und Handlungsoptionen für Projektierer ein, deren Projekte abgewiesen wurden.
Das hängt maßgeblich vom Inbetriebnahmezeitpunkt und der installierten Leistung der Gesamtanlage ab.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Oktober 2015 die dritte Ausschreibungsrunde für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen eingeleitet.
Die Autorin prüft, welche genehmigungsrechtlichen Anknüpfungspunkte es für materiell-rechtliche Präqualifikationen bei Ausschreibungen für Windenergie an Land geben könnte. Dabei erläutert sie zunächst den Sinn und Zweck von Präqualifikationsbedingungen in Ausschreibungsmodellen und stellt die Präqualifikationsbedingungen in der Freiflächenausschreibungsverordnung dar. Anschließend diskutiert sie verschiedene mögliche Anknüpfungspunkte im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für Windenergieanlagen an Land.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 2. September 2015 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Die Veröffentlichung enthält u.a. die Bezeichnung der Bieter und den Standort der Freiflächenanlage. Insgesamt wurden 33 Gebote mit einem Gebotsumfang von 159.740 kW bezuschlagt.
Der Artikel stellt einen neuen, internetbasierten Handelsplatz für die Direktvermarktung von Solar- und Windstrom vor. Das Online-Auktionsverfahren sei durch standardisierte Verträge vereinfacht und erhöhe zudem die Markttransparenz.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 31. Juli 2015 ein Eckpunktepapier zu Ausschreibungen der Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) ab dem Jahr 2017 veröffentlicht.
Die Autoren untersuchen in diesem Beitrag mögliche planungsrechtliche Voraussetzungen, welche bei zukünftigen Ausschreibungen von Windenergieanlagen (WEA) eine Rolle spielen könnten. Sie beschreiben den Rechtsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, um vor diesem Hintergrund Überlegungen zu einer planungsrechtlichen Anknüpfung von Präqualifikationsbedingungen für Windenergievorhaben zu diskutieren.
Der Beitrag erläutert das Ausschreibungsverfahren der finanziellen Förderung für Solarfreiflächenanlagen. Beleuchtet werden die allgemeinen Voraussetzungen, die zur erfolgreichen Teilnahme an den Verfahren erfüllt werden müssen, sowie die Prüfungs- und Zuschlagsverfahren. Außerdem gehen die Autoren u.a. auch auf die Übertragbarkeit von Zuschlägen und die Zahlung von Gebühren oder Strafzahlungen, ein.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Juni 2015 die zweite Ausschreibungsrunde für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen eingeleitet.
Gemäß
Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag Verfahrens- und Rechtsschutzfragen die sich unter dem Fördervergaberecht der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) ergeben. Er erläutert das Verfahren und die Rechtsnatur der Ausschreibung, die anzuwendenen Zuteilungskriterien und welchen Rechtsweg unterlegende Bewerber beschreiten können, um gegen die Auswahlentscheidung der Bundesnetzagentur (Zuschlagserteilung) vorzugehen.
Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Solar-Freiflächen-Ausschreibungen nach der FFAV. Dabei stellen die Autoren zunächst das Ausschreibungsverfahren in seinen einzelnen Schritten vor und legen anschließend den Ablauf der Bezuschlagung der Gebote dar. Weiterhin erläutern sie das Verfahren, nach dem die Förderberechtigungen ausgestellt werden.
Der Autor beschreibt in seinem Artikel den Stand der sich in Vorbereitung befindenden Ausschreibungen für Windenergie, wobei er seinen Fokus auf Offshore-Windparkprojekte legt.
Die Autoren nehmen die am 28.01.2015 von der Bundesregierung beschlossene und am 12.02.2015 inkraftgetretene Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) zum Anlass, diese hinsichtlich des Verfahrensvorgangs zu analysieren und auf möglichen Risiken aus Sicht der Netzbetreiber einzugehen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 29. April 2015 die Ergebnisse im Zuschlagsverfahren nach § 12 Abs. 1 und 2 der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) öffentlich bekannt gemacht. Die Veröffentlichung enthält u.a. die Bezeichnung der Bieter und den Standort der Freiflächenanlage.
Die Autoren widmen sich in ihrem Beitrag der Frage, welchen Wert der Privilegierungstatbestand von Energiegenossenschaften im rechtlichen Spannungsfeld zwischen EEG 2014 und § 2 Abs. 4 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) noch besitzt.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf wettbewerbliche Ausschreibungen zur Förderung von EE-Anlagen ein, die derzeit getestet werden und nach Anpassungen in das »EEG 3.0« aufgenommen werden sollen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. Februar 2015 die erste Ausschreibung zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen bekannt gegeben. Der Gebotstermin für diese Ausschreibung ist der 15. April 2015.
Der Autor gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen auf dem Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2014. Dabei geht er zunächst auf die EEG-Reform und deren wichtigste Änderungen ein. Anschließend bespricht er das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Ålands Windkraft und dessen Auswirkungen sowie jüngste Entwicklungen mit Bezug zum Redispatch.
Die Stiftung Umweltenergierecht untersucht in der vorliegenden Würzburger Studie, welche allgemeinen planungs- und genehmigungsrechtlichen Grundlagen als Anknüpfungspunkte für Präqualifikationsmerkmale bei Ausschreibungen für Windenergie an Land dienen könnten und unterstützt so die Erstellung der »Marktanalyse Windenergie an Land«. In der Studie wird das vorläufige Ergebnis des Analyseprozesses zum Gesamtplanungsrecht, der Raumordnungs- und Bauleitplanung sowie zum Genehmigungsrecht, dargestellt.
Wesentliche Ergebnisse der Studie sind:
Der Aufsatz diskutiert die Umstellung des Fördersystems für Strom aus erneuerbaren Energien auf Ausschreibungen vor dem Hintergrund des Europäischen Beihilferechts und des Subventionsrechts der WTO. Der Autor kritisiert dabei den Handlungs- und Zeitdruck, der durch die EU-Beihilfenrichtlinien bei den Mitgliedsstaaten entsteht.
Verordnung über Gebühren und Auslagen der Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (Ausschreibungsgebührenverordnung - AusGebV)
Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen (Freiflächenausschreibungsverordnung - FFAV) vom 6. Februar 2015 (BGBl. I 2015 S. 108), außer Kraft getreten am 1. Januar 2017.
Die FFAV ist