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Suche in Vergütung/Förderung (EEG)

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vom 11.08.2010 in der am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) veröffentlichten Fassung. Das Gesetz sieht insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009 vor:

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Votum 2010/6– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2010/6

Im vorliegenden Fall wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob und, wenn ja, aus welcher Regelung innerhalb des § 11 EEG 2004 der Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Vergütung des in seinen Solarstromanlagen erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Stroms gemäß §§ 5 Abs. 1, 11

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Aufsatz

Der Beitrag zeichnet zunächst Änderungen vom EEG 2004 zum EEG 2009 bei der Definition des Anlagenbegriffs im technischen Sinne (nun § 3 Nr. 1 EEG 2009) sowie bei der vergütungsseitigen, fiktiven Zusammenfassung mehrerer Anlagen (nun § 19

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Hinweis 2010/1– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2010/1

Die Clearingstelle EEG hat am 25. Juni 2010 den Hinweis zum Thema „Inbetriebnahmezeitpunkt bei PV-Anlagen unter dem EEG 2009“ beschlossen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Unter dem EEG 2004 und allen nachfolgenden EEG-Fassungen:.

Ja. Hier gibt es keine Vorschrift, die die Vergütung ausschließt, wenn die Anlage (vollständig oder anteilig) der Bundesrepublik oder einem Bundesland gehört.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Die Vergütung einer bereits bestehenden Solaranlage bleibt beim Zubau weiterer Anlagen bestehen. Für die nachträglich zugebauten weiteren Solaranlagen erfolgt eine neue Berechnung der EEG-Vergütung. Denn nach dem EEG ist jedes neue Modul eine Anlage mit einem eigenen Inbetriebnahmedatum und entsprechendem eigenen Vergütungssatz.

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Aufsatz

Zwischenbericht des Leipziger Instituts für Energie (IE) und des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW) vom 5.

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Aufsatz

Der Artikel befasst sich mit dem Photovoltaik-Zubau in Deutschland im Jahre 2009, der sich gegenüber dem Jahre 2008 mit 3,8 Gigawatt fast verdoppelt habe. Den Angaben einiger Analysten zufolge könne für das Jahr 2010 sogar trotz sinkender Vergütungssätze mit einer weiteren Verdoppelung gerechnet werden.

Zwar seien aufgrund der Finanzkrise nur 545,3 MW bis zum 30. Juni 2009 ans Netz gegangen. In der zweiten Jahreshälfte seien demgegenüber allerdings mehr als 3000 MW installiert worden.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009

Der Autor berichtet über eine vom Fachmagazin Photon veranstaltete Diskussionsrunde zur (damals noch lediglich) geplanten Absenkung der Solarstromvergütung zum 1. Juli 2010.

Die ca. 300 Teilnehmer hätten sich hauptsächlich mit den Auswirkungen der geplanten Kürzung auf die deutschen Hersteller von Solartechnik befasst sowie mit den wahrscheinlichsten Szenarien bei den verschiedenen möglichen Kürzungsmöglichkeiten. Ein weiteres Thema sei der Netzausbau gewesen.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich mit der Möglichkeit, die Biogaseinspeisung durch ein Einspeisegesetz zu beschleunigen. Der bisherige mangelnde Zubau von angeschlossenen Aufbereitungsanlagen liege an den nicht wettbewerbsfähigen Preisen für Biogas im Vergleich zum Erdgas. Bei einem Einspeisegesetz nach dem Vorbild des EEG müsse aber vermieden werden, dass der Netzbetreiber die Funktionen eines Händlers übernehme, weil dies sonst einen Verstoß gegen das Entflechtungsgebot bedeutete.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, EEG 2009 § 32

Die Autorin setzt sich in dem Artikel mit dem Gesetzgebungsentwurf des EEG vom 3. März 2010 insbesondere mit dem Erfordernis eines Bebauungsplans für die EEG Vergütung von PV-Anlagen auseinander.

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Aufsatz

Der Autor geht der Frage nach, welche Fälle die Übergangsvorschrift in § 66 Abs. 1a EEG 2009 für „modulare Anlagen“ erfasst.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Das kommt darauf an, zu welchem Zeitpunkt die Anlage in Betrieb genommen worden ist:

A. Bestandsanlagen i.S.d. EEG 2009

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Aufsatz

Der Artikel beschreibt die Diskussion über die geplante Absenkung der Fotovoltaikvergütung, insbesondere für Dachanlagen und Freiflächen.

Bei den Freiflächen beruhe der Konflikt vor allem auf den steigenden Pachtzinsen und der dadurch entstehenden Flächenkonkurrenz. Bei den Dachanlagen sei ein Einbruch der Vergütung wegen der höheren Kosten besonders kritisch zu sehen.

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Gesetzentwurf

Das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 11. August 2010 ist am 17. August 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) verkündet worden und zum 1. Juli 2010 in Kraft getreten.

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Aufsatz

In seinem Beitrag geht der Autor auf das Hinweisverfahren 2009/28 der Clearingstelle EEG ein, das sich mit der Klärung des Beginns und der Dauer des Anspruchs auf den Emissionsminimierungsbonus (Luftreinhaltebonus) beschäftigt.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009

Der Autor befasst sich mit der geplanten Absenkung der Vergütung für fotovoltaisch erzeugten Strom. Dabei kommt er u.a. zu dem Ergebnis, dass die Kosten nur marginal sänken, jedoch die Installateure unter dem Verlust an Planbarkeit litten.

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Politisches Programm

Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zur PV-Novelle hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Eckpunktepapier vom 20. Januar 2010 (s.

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Aufsatz

Im Beitrag wird über den Abschluss des Empfehlungsverfahrens 2009/12 der Clearingstelle EEG zum Anlagenbegriff berichtet. Hierbei werden die wesentlichen Kernpunkte der Empfehlung, deren Notwendigkeit sich aus dem mit dem Inkrafttreten des EEG 2009 neu definierten Anlagenbegriff ergibt, vorgestellt.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 32

Der Artikel setzt sich kritisch mit Argumenten für und wider Freiflächenanlagen auseinander und stellt die entsprechenden Pläne des Bundesumweltministeriums vor, die Einspeisevergütung um 25 Prozent abzusenken.

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Rechtsprechung– 15 U 66/07
Aktenzeichen: 15 U 66/07

Zu den Fragen, wann Fotovoltaikanlagen „ausschließlich an oder auf einem Gebäude“ i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 und „auf oder an einer baulichen Anlage“ i.S.v.

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Kurzmeldung: Bund
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) vom 22. Dezember 2009 wurde am 30. Dezember im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 3950, 3955) verkündet.

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Gesetzentwurf

Die Bundesregierung hat am 9. November 2009 den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) beschlossen. In Artikel 12 des Gesetzentwurfes wird folgende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgeschlagen:

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Aufsatz

Die Autorin erläutert in ihrem Beitrag die Empfehlung 2008/48 der Clearingstelle EEG, in der es vor allem um die Auslegung des Begriffs »Landschaftspflegebonus«, eine Vermutungsregelung für bestimmte Flächentypen und einen Indizienkatalog bezüglich Flächenbewirtschaftungsformen geht.

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