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Suche in Vergütung/Förderung (EEG)

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Energie- und Umweltbericht der Europäischen Umweltagentur bewertet die wichtigsten Faktoren, Umweltbelastungen und einige Auswirkungen von Energieerzeugung und -verbrauch und berücksichtigt dabei die Hauptziele der europäischen Energie- und Umweltpolitik: Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, erhöhte Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie ökologische Nachhaltigkeit.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 8 Abs 2

Beitrag zum Stand der Diskussion und ersten praktischen Erfahrungen der Zertifizierung. 

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

„Leitstudie 2008“ - Weiterentwicklung der „Ausbaustrategie Erneuerbare Energien“ vor dem Hintergrund der aktuellen Klimaschutzziele Deutschlands und Europas. In der Leitstudie 2008 wird mit dem „LEITSZENARIO 2008“ ein Szenario beschrieben, welches darlegt, wie die Treibhausgasemissionen bis 2050 in Deutschland auf rund 20% des Wertes von 1990 gesenkt werden können. Dieses langfristige Ziel ist von allen Industriestaaten zu erfüllen, wenn die weltweiten Treibhausgasemissionen bis zu diesem Zeitpunkt etwa halbiert werden sollen.

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Aufsatz
Im Beitrag werden zunächst die Änderungen zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme aufgezeigt, die sich unmittelbar auf die Vergütung auswirken. Anschließend werden die Grundvergütung und die Voraussetzungen der einzelnen Bonus-Vergütungen dargestellt. Der Rechtsrahmen und die Vergütung bei Einspeisung in das Erdgasnetz bilden einen weiteren Punkt. Abschließend werden weitere für den Anschluss und den Betrieb relevante Vorschriften erläutert.
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Rechtsprechung– 14 C 2698/08
Aktenzeichen: 14 C 2698/08
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2

Zur Frage, ob eine über den Fenstern eines Gebäudes geneigt angebrachte PV-Installation eine sogenannte Fassadenanlage nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 sei (hier verneint: Die PV-Anlage sei nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes i.S.

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Votum 2008/25– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/25

Im vorliegenden Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 i. V. m.

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Aufsatz
Der Beitrag geht der Frage nach, wann eine Windkraftanlage nach dem EEG 2004 als in Betrieb gesetzt gilt. Hintergrund ist die höhere Vergütung für Windkraftanlagen nach dem EEG 2009, die nur beansprucht werden kann, wenn die Anlage nach dem 31. Dezember 2008 in Betrieb gesetzt wurde.
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Aufsatz
Zum 01.01.2009 ist die EEG-Novelle 2009 in Kraft getreten. Diese sieht neben der Anpassung zahlreicher Vergütungssätze auch Änderungen allgemeiner Vorschriften vor.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 17
Das EEG 2009 (§ 17) ermöglicht Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreibern, Strom nicht nur über die Einspeisung und die gesetzliche Mindestvergütung, sondern flexibler auch im Wege der Direktvermarktung zu veräußern. Eine solche Direktvermarktung könnte neben dem weiteren Ausbau zudem die Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energien fördern.
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Aufsatz
Da das EEG 2009 für Windenergie eine gegenüber dem EEG 2004 erhöhte Vergütung vorsieht, kann es für Windanlagenbetreiber erstrebenswert sein, bereits betriebsbereite und ans Netz angeschlossene Anlagen erst nach dem 1. Januar 2009 in Betrieb zu nehmen. Obwohl der Wortlaut des § 12 Abs. 3 S.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 17
§ 17 EEG 2009 eröffnet für Anlagenbetreiber die Möglichkeit, erzeugten EEG-Strom nicht nur einzuspeisen und damit über den Ausgleichsmechanismus der §§ 34 ff.
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Votum 2008/22– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/22

Im Verfahren beantwortete die Clearingstelle EEG die Frage, ob der Anlagenbetreiber gegen die zuständige Netzbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass die im Jahr 2007 auf dem Garagendach installierte Fotovoltaikanlage nach den gleichen Sätzen vergütet wird wie seine im Jahr 2006 auf dem Hausdach installierte Anlage (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall verneint).

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEWärmeG

Der Bundestag am hat 6. Juni 2008 das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) beschlossen. Der Bundesrat hat auf seiner 846. Sitzung am 4.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Die Photovoltaik findet in einer steigenden Zahl von Ländern zunehmende Verbreitung. Deutschland nimmt hier derzeit eine weltweit führende Rolle ein. Indessen schickt sich auch Italien mit dem Fördermechanismus des „conto energia“ an, diese Technik im Markt der Stromerzeugung zu etablieren. Der Verfasser stellt das Förderinstrument vor und schlägt, unter Bezug auch auf die PV-Anwendung im Netzgebiet des Energieversorgers EnBW Energie Baden-Württemberg, eine Brücke zum Geschehen in Deutschland.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: RL 2001/77/EG
Gegenstand des Beitrags ist die Ökostromsituation in Frankreich. Dabei wird, ausgehend von der Betrachtung der französischen verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Grundlagen und der Energiewirtschaft im besonderen, die Umsetzung der Ökostromrichtlinie in französisches Recht und deren Auswirkungen auf die Ökostromproduktion in Frankreich untersucht werden.
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Rechtsprechung– 9 U 1790/07
Aktenzeichen: 9 U 1790/07
Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzung der Netzbetreiber berechtigt ist, Abzüge von der Vergütung für Blindstromverluste vorzunehmen (hier unter Bezugnahme auf den Einzelfall im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung bejaht, soweit der gelieferte Blindstrom eine vereinbarte Menge übersteigt, da die Aufnahme von Blindstrom auf ein geringstmögliches Maß zu begrenzen sei). Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 2
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Empfehlung 2008/15– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/15

Die Clearingstelle EEG hat am 30. März 2011 die Empfehlung zu dem Thema „Ausschließlichkeitsprinzip bei Biomasseanlagen“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.

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Rechtsprechung– 3 O 134/08
Aktenzeichen: 3 O 134/08

Zur Frage, wann eine Anlage, die zunächst für ca. 2 Wochen mit Heizöl betrieben wurde und nach der Umstellung auf flüssige Biomasse (hier: Palmöl) zu Zwecken der Zünd- und Stützfeuerung fossile Brennstoffe einsetzt, in Betrieb genommen wurde (hier zunächst im Urteil des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens vom 10.04.2008 (LG_Deggendorf_080410_3_O_134-08.pdf): Inbetriebnahme erst nach 31.

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Empfehlung 2008/17– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/17

Die Clearingstelle EEG hat am 25. November 2010 die Empfehlung zu dem Thema „Nachgeschalteter Generator bei Biomasse-Verstromung – NawaRo-Zuschlag“ beschlossen.

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Empfehlung 2008/16– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/16

Die Clearingstelle EEG hat am 25. November 2010 die Empfehlung zu dem Thema „Bauplanerische Voraussetzungen bei PV-Anlagen“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.

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Empfehlung 2008/19– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/19

Die Clearingstelle EEG hat am 11. Juni 2011 die Empfehlung zu dem Thema „Sachmängelbedingter Austausch von Fotovoltaikmodulen – Inbetriebnahmezeitpunkt“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände.

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Empfehlung 2008/18– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/18

Die Clearingstelle EEG hat am 29. September 2011 die Empfehlung zu dem Thema „Trinkwasserturbinen und Turbinen im Kühlwasserrücklauf von Kraftwerken“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden sowie der Änderungsbeschluss.

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Votum 2008/11– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/11

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Betreiber einer an der Südwand seines Wohnhauses angebrachten PV-Anlage Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 5

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