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Angezeigt werden Ergebnisse 3076 - 3100 von 4189 gesamt (Seite 124 von 168).
Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009
Der Autor beschreibt ein bald startendes Forschungsprojekt, in dem Wirtschaftlichkeit und Optimierungspotentiale des gleichzeitigen Anbaus von Nutzpflanzen und des Betriebs von PV-Anlagen auf derselben Fläche untersucht werden sollen.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 30, EEG 2012
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag, weshalb nach seiner Einschätzung trotz des aus seiner Sicht unbestrittenen Nutzens des Repowerings von Windenergieanlagen die Repowering-Potentiale kaum erschlossen würden. Dies sei oft auf restriktive kommunale Regelungen zurückzuführen.
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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Vorabinformation:

Die EEG-Umlage wurde vom 01. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 unabhängig von der Anlagenleistung auf null abgesenkt. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag "Ist die EEG-Umlage abgeschafft worden?"

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Die Vergütungssätze für ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommene Solarstromanlagen (hierzu gehören insbesondere PV-Anlage) sinken gegenüber den im Vorjahr geltenden Vergütungssätzen um 15 Prozent (Degression); sie betragen damit zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent (abhängig vom jeweils einschlägigen Vergütungstatbestand).
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Rechtsprechung– 12 C 172/11
Aktenzeichen: 12 C 172/11
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Zu der Frage, ob mehrere Anlagen zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung als eine Anlage gelten, wenn sie sich auf dem selben Grundstück befinden, § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 (hier: bejaht.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, EEG 2012, EnWG 2011

In diesem Beitrag wird das Gesetzpaket zur sogenannten Energiewende 2011 thematisiert, wobei auf den Atomausstieg, den Rechtsrahmen für Erneuerbare Energien (EEG 2012, Genehmigungsrecht für EE-Anlagen), das Energiewirtschaftsrecht (Auswirkung auf die Energienetze, den Netzbetrieb und die Netzbetreiber), Konzessionsverträge und -abgaben, geschlossene Verteilernetze und Kundenanlagen, Energielieferung und Verbraucherschu

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Achtung: Änderungen durch das Inkrafttreten des Solarpakets I am 16. Mai 2024 sind in der nachfolgenden Antwort noch nicht berücksichtigt. Die Antwort wird derzeit aktualisiert.

Teilweise.

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Textfassung vom:

Die EU-Verordnung 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (englisch: Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency; "REMIT") dient der Bekämpfung von Insider-Handel und Marktmanipulation auf den Energiegroßhandelsmärkten. Sie trat am 28. Dezember 2011 in Kraft und entfaltet unmittelbare Rechtswirkung in allen EU-Mitgliedsstaaten.

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Die EEG-Umlage für das Jahr 2012 beträgt:

3,592 ct/kWh

    

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012
Der Beitrag erläutert die vom EEG 2009 zum EEG 2012 grundlegend veränderte Vergütungsstruktur für die Stromerzeugung aus Biomasse und stellt in der Branche geäußerte Kritikpunkte in Bezug auf bestimmte Neuerungen (u.a. die Ausgestaltung der Einsatzstoffklassen, die Höhe der Gesamtvergütung sowie die Wärmenutzungs- und Direktvermarktungspfl
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012
Die Autorin geht in ihrem Beitrag im Einzelnen auf die Neufassung des § 6 im EEG 2012 ein. Dabei stellt sie - unter Berücksichtigung von Übergangsbestimmungen für Bestandsanlagen - die Folgen für ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommene PV-Anlagen dar, die im Gegensatz zum EEG 2009 nun auch technische Einrichtungen zur Fernregulierung der Einspeiseleistung vorhalten müssten.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Veränderungen der gesetzlichen Regelungen zur Förderung der Windenergie im EEG 2012 gegenüber der Vorgängerregelungen im EEG 2009 vor. Er geht dabei u.a. auf die Vorschriften zum Repowering, zum Systemdienstleistungsbonus, zum Grünstromprivileg und zur Marktprämie sowie zur Offshore-Vergütung ein.
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Rechtsprechung– 11 O 327/10
Aktenzeichen: 11 O 327/10

Zu der Frage, ob die Pflicht des Netzbetreibers aus § 5 Abs. 1 EEG 2009 zum „unverzüglichen“ Netzanschluss bedeutet, dass der Netzbetreiber den Anschluss sofort nach Eingang des Anschlussverlangens vornehmen muss (hier: verneint. „Unverzüglich“, d.h. nach § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“ bedeute, dass dem Netzbetreiber eine nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessende Prüfungs- und Dispositionsfrist zustehe).

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BioSt-NachV, EEG 2012
In seinem Beitrag beschreibt der Autor die stark rückläufige Entwicklung der Nutzung von Pflanzenöl in BHKW und untersucht die Ursachen für dieses Phänomen.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Windschatten-Problematik dar. So führten insbesondere das Repowering sowie neu ausgewiesene Vorrangflächen dazu, dass sich Windenergieanlagen gegenseitig den Wind streitig machten, was Ertragsminderungen zur Folge habe.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 30
Die Autorin geht in ihrem Beitrag auf das Repowering von Windenergieanlagen nach dem EEG 2012 ein. Dabei stellt sie neben den regionalen Unterschieden hinsichtlich des Potentials und der Umsetzung des Repowering auch Erklärungsansätze dafür dar, weshalb vielfach das erhebliche Potential nicht genutzt werde.
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Aufsatz
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die zur Ermittlung der EEG-Umlage verwendete Systematik sowie dabei bestehende Prognose-Unsicherheiten dar.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Der Autor stellt ein Konzept zur Umsetzung mobiler netzgekoppelter Solaranlagen vor und diskutiert dabei rechtliche und technische Aspekte.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Probleme ein, mit denen die Geothermiebranche zu kämpfen habe. Dabei seien Folgeschäden von Bohrungen nicht das Einzige Problem.
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Rechtsprechung– 12 O 174/11
Aktenzeichen: 12 O 174/11

Zu der Frage, ob ein bestehendes Wasserkraftwerk am linken Flussufer sowie die am selben Wehr, aber auf der rechten Flussseite hinzugebaute neue Erzeugungseinheit (Wasserentnahme, Turbine und Generator) zwei verschiedene „Anlagen“ i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: verneint.

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Votum 2011/20– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/20

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung aus § 11 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. §§ 11 Abs. 1 und 5

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Rechtsprechung– 7 O 404/10
Aktenzeichen: 7 O 404/10
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23

Zu der Frage, ob ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung gem. § 23 Abs. 5 Nr. 2 S.

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