Am Freitag, den 17. Oktober 2008 begrüßte die Clearingstelle EEG etwa 85 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ihrem 3. Fachgespräch im Jakob-Kaiser-Haus in der Wilhelmstraße 68 in Berlin-Mitte. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten ab 9.30 Uhr die Veranstaltung mit dem Titel „Netzanschluss und Netzausbau“ im Tagungsraum 1.228 und befragten ihrerseits die Referenten auf hohem Niveau.
Am Freitag, den 27. Februar 2009 begrüßte die Clearingstelle EEG etwa 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ihrem 4. Fachgespräch und zugleich zur öffentliche Anhörung im Empfehlungsverfahren 2008/48 zum Thema „Landschaftspflege-Bonus im EEG 2009“.
Der Artikel untersucht die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 insbesondere in Hinblick auf die Zielsetzungen, die individuelle und kollektive Eigenversorgung sowie Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften zu fördern. In Bezug auf die Anpassungen der Regelungen im EEG 2021 an die europarechtlichen Vorgaben, ließen sich neben entsprechenden Umsetzungen auch diverse Versäumnisse erkennen.
Der Autor analysiert die Tendenz zum Bau immer größerer Solarmodule. Er beobachtet die Bildung zweier Lager, die jeweils auf 182 mm oder 210 mm als Wafergröße setzen. Beide Modelle hätten Vor- und Nachteile und es sei abzuwarten, welche der Wafergrößen sich als neuer Standard durchsetzen werde.
Am 1. Januar 2017 tritt das grundlegend umgestaltete Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft. Im Zentrum der Novelle stehen dabei die Umstellung auf Ausschreibungsmodelle, die Akteursvielfalt und der Ausbau der Erneuerbaren sowie der Netzausbau.
Der Autor greift im Beitrag die wirtschaftliche Herausforderung eines Weiterbetriebs von Windenergieanlagen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung auf und erläutert die Möglichkeiten der Kostenreduzierung durch die Verwendung von (gebrauchten) Ersatzteilen sowie deren Verfügbarkeit.
Die Autorin befasst sich mit dem zivilrechtlichen Nachbarschutz gem. § 1004 BGB i.V.m. § 823 BGB gegen die von Windenergieanlagen verursachten Immissionen. Sie vergleicht diesen mit dem verwaltungsrechtlichen Nachbarschutz und erläutert die Unterschiede zwischen den beiden Rechtswegen.
Leitsätze: Wenn auf dem Anlagenstandort einer zu errichtenden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart Wald in eine andere Nutzungsart (in Gestalt der Nutzung „Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage“) umgewandelt werden muss, handelt es sich bei der insoweit erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG um eine die Anlage im Sinne von § 3
Durch den zum 1. August 2014 in Kraft tretenden Artikel 4 des „Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218), das am 28. Juli 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2014 erstmalig geändert.
Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 18. Fachgespräch zum Thema „Das EEG 2014“ am Dienstag, den 23. September 2014 im Hotel und Tagungszentrum Aquino in Berlin-Mitte.
Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 19. Fachgespräch zum Thema „Anlagenbegriff und Inbetriebnahme im EEG“ am Donnerstag, den 20. November 2014 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin-Mitte.
Die Clearingstelle EEG lud gemeinsam mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), dem für Fragestellung rund um das „richtige Messen“ zuständigen nationalen Metrologieinstitut, zum 20. Fachgespräch am 17. März 2015 in die Landesvertretung Hessen in Berlin-Mitte ein.
Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2406, s. Anhang), das am 30. Dezember 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2014 zum zweiten Mal geändert.
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Die in § 33 Abs. 2 EEG 2009 schon seit dem 1. Januar 2009 vorgesehene Regelung zum vergüteten Eigenverbrauch von Solarstrom ist im Zuge der jüngsten Novellierung des EEG differenzierter und deutlich ausgeweitet ausgestaltet worden.
Der Aufsatz befasst sich mit dem gesetzlich geregelten Anspruch auf Auszahlung angemessener Abschläge in einstweiligen Verfügungsverfahren nach § 83 EEG 2014. Der Autor stellt die Entscheidungen verschiedener Gerichte zu diesem Thema dar, die den Anwendungsbereich häufig sehr restriktiv auslegen.
Der Aufsatz befasst sich mit dem Bebauungsplanerfordernis nach § 32 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2009 bei Solar-Freiflächenanlagen und bespricht gleichzeitig die Entscheidung des OLG Naumburg vom 16.
Die Autorin geht in ihrem Beitrag zunächst auf die Handlungsempfehlungen für EEG-Anlagen zum Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (
Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 12. Fachgespräch zum Thema "1. Novelle des EEG 2012" am Donnerstag, den 20. September 2012 in der Universal Hall in Berlin-Moabit.
Am Dienstag, den 15. November 2011 begrüßte die Clearingstelle gut 124 Gäste zu ihrem 10. Fachgespräch im Harnack-Haus der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin-Dahlem.
Ende Juni hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen, die zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Das EEG 2012 führt auch zu Änderungen bei der Vergütungsstruktur für Strom aus Biomasse sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen.
Im vorliegenden Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Anspruchssteller Anspruch auf Vergütung der erzeugten Strommenge hat, ohne dass Übertragungsverluste zum Netzanschlusspunkt i.H.v. 2,45 Prozent berücksichtigt werden.
Am 8. März 2016 fand das 23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG im Hotel Aquino in Berlin-Mitte statt.
Am Freitag, den 9. September 2011 begrüßte die Clearingstelle EEG gut 245 Gäste zu ihrem 9. Fachgespräch im Harnack-Haus der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin-Dahlem.
Ende Juni hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen, die zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt.
Die Clearingstelle EEG lud gemeinsam mit dem Projekt der deutschen Wissenschaftsakademien „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS), einer interdisziplinären Initiative zur wissenschaftlichen Begleitung der Energiewende, zum 21. Fachgespräch am 8. Juni 2015 ins Harnack-Haus, Tagungsstätte der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., in Berlin-Dahlem ein.
Im Anhang finden Sie die Rechtsetzungsmaterialien zu der Urfassung der Biomasseverordnung.
Informationen zum Gang des Rechtsetzungsverfahrens: