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Aufsatz

Im Fokus dieses Artikels stehen die Auswirkungen der Modernisierung von Bestandsanlagen, die vor dem EEG 2014 im Betrieb genommen wurden, auf die EEG-Umlage in Eigenversorgungskonstellationen.

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Die BNetzA hat am 20. Dezember 2019 die Ergebnisse der 6. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2019. Es handelt sich hierbei um eine technologiespezifische Ausschreibung.

Die Ergebnisse der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land: 

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Rechtsprechung– 1 O 259/18
Aktenzeichen: 1 O 259/18
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23

Sachverhalt: Die Beklagte betreibt eine Wasserkraftanlage, die sie 2010 mit einem neuen Feinrechen ausstatten ließ. Ein Gutachter bestätigte daraufhin, dass die Voraussetzungen für eine erhöhte Vergütung des Stroms wegen ökologischer Verbesserungen einfüllt seien. Die Klägerin (Netzbetreiberin) zahlte trotz Zweifeln am Gutachten die erhöhte Vergütung zunächst aus.

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Rechtsprechung– 12 ME 168/19
Aktenzeichen: 12 ME 168/19
Gesetzesbezug: BImSchG, VwGO, UVPG, VwVfG, BauGB/ROG

Leitsatz: Es begegnet vor dem Hintergrund des § 13 BImSchG erheblichen Bedenken, wenn eine Behörde - wie vorliegend - schon während des noch laufenden (Dritt-)Widerspruchsverfahrens und vor Errichtung des Vorhabens die angegriffene immissionsschutzrechtliche Vorhabengenehmigung „ändert“, indem sie Teile „ausgliedert“, in das Baugenehmigungsverfahren ver

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Schiedsspruch 2019/63– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/63

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist (im Ergebnis bejaht).

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Schiedsspruch 2019/62– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/62

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist (im Ergebnis bejaht).

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Schiedsspruch 2019/61– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/61
Gesetzesbezug: EEG 2009

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

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Schiedsspruch 2019/60– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/60

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des 

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Rechtsprechung– 10 S 566/19
Aktenzeichen: 10 S 566/19
Gesetzesbezug: BImSchG, UVPG

Leitsatz: Wenn auf dem Anlagenstandort einer zu errichtenden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart Wald in eine andere Nutzungsart (in Gestalt der Nutzung "Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage") umgewandelt werden muss, handelt es sich bei der insoweit erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG um eine die Anlage im Sinne von § 13

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Aufsatz
Gesetzesbezug: MsbG

Die Autoren befassen sich mit der in § 30 MsbG vorgesehenen Möglichkeit des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik, die technische Möglichkeit des Einbaus intelligenter Messsysteme per Allgemeinverfügung festzustellen.

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Aufsatz

Der Aufsatz berichtet über die Offshore-Windkonferenz, die Ende November in Kopenhagen stattgefunden hat. Das ambitiöse Ziel von 450 GW gesamter europäischer Offshore-Windleistung bis 2050 war der Kernpunkt der dreitägigen Veranstaltung.

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Rechtsprechung– V R 20/18
Aktenzeichen: V R 20/18
Gesetzesbezug: UStG

Leitsätze:

1. Zweifel im Sinne von § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG, ob der leistende Unternehmer im Ausland ansässig ist, müssen sich auf im Inland erbrachte Umsätze beziehen. Ohne Inlandsumsatz besteht kein sachliches Interesse an der Erteilung der in § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG genannten Bescheinigung.

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Aufsatz

Der Autor geht auf lokale Online-Marktplätze ein, über die insbesondere Post-EEG-Anlagenbetreiber ihren Strom direkt verkaufen könnten. Er führt an, warum er die Kompetenz für diese Plattformen vor allem bei Stadtwerken sieht und stellt eine Plattform als kostengünstiges Beispiel vor. 

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Studie

Die Studie der DVGW-Forschungsstelle am Engler-Bunte-Institut des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) im Unterauftrag des Frauenhofer-Institut "Roadmap Gas für die Energiewende - Nachhaltiger Klimabeitrag des Gassektors" im Auftrag des Umweltbundesamt (UBA) beschäftigt sich mit gasförmigen Energieträgern und deren längerfristiger Rolle in der Energiewende.

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Aufsatz

Der Autor behandelt in dem Aufsatz Auswirkungen des NABEG 2.0 und der Redispatch-Vorgaben der EU-EltVO auf Anlagen im Sinne des EEG 2017 und des KWKG 2016.

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Aufsatz

Der Autor erläutert ein zunehmend beliebtes Finanzierungsmodell für PV-Anlagen, bei denen der Gebäudeeigentümer eine Anlage pachtet, die der Stromversorger zuvor auf dem Gebäude errichtet hat. Durch die monatlichen Zahlungen des Hausbesitzers wird die Anlage finanziert. Darüber hinaus erteilt der Autor Ratschläge, wie das Modell erfolgreich umgesetzt werden könne sowie welche Risiken und Fallstricke für einzelne Beteiligte bestünden.

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Aufsatz

Der Autor beschreibt ein neues Projekt in Brunsbüttel, bei welchem überschüssiger Windstrom zur Produktion von Wasserstoff und grünem Gas verwendet wird. Der Wasserstoff werde dann für den Antrieb von Brennstoffzellen-Autos verwendet, von denen es bislang aber nur wenige Modelle gebe. Durch solche power-to-gas-Anlagen soll eine intelligente Kopplung der Sektoren erfolgen. 

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Aufsatz

Der Autor beschreibt sog. Floating-PV-Projekte in den Niederlanden, bei denen Solaranlagen auf Baggerseen Energie erzeugen. Er beschreibt deren Funktionsweise, stellt Vor- und Nachteile dar, aber auch die Herausforderungen. In Deutschland bleibe viel Potential ungenutzt. Er appelliert für ein neues Förderregime von Innovationsausschreibungen, welches auch die höheren Kosten eines schwimmenden Systems berücksichtige.

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Aufsatz

Die Autorin gibt Ratschläge zum Standortwechsel einer Solaranlage, insbesondere zum Erhalt des Vergütungsanspruchs. Sie gibt vornehmlich Hinweise für den Kauf bzw. Verkauf einer gebrauchten Solaranlage. Relevant bei der Preisbestimmung sei die an den Generator gekoppelte Einspeisevergütung. Oft unterschätzte Kosten seien Abbau, Umzug und Wiederaufbau der Anlage, und ggf. anfallende Dachreparaturen am alten Standort.

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Aufsatz

Der Autor skizziert Konzepte und Methoden, wie der Betrieb von PV-Freiflächenanlagen im Einklang mit Umweltschutz erfolgen kann. Wichtig sei dabei die Doppelnutzung der Fläche - Energieproduktion und Landwirtschaft. So könne man beispielsweise durch eine Schafbeweidung von Solarparks, geschützte Isotope für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten schaffen.

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Aufsatz

Der Autor berichtet von zunehmender Errichtung und dem Betrieb von Solaranlagen ohne EEG-Vergütung. Die Finanzierung dieser förderfreien Projekte erfolge durch Stromlieferverträge oder PPA (Power Purchase Agreements).

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Aufsatz

Die Autorin macht darauf aufmerksam, dass mit der Einführung des einstufigen Ertragsmodells im EEG 2017 die Standortgüte von Windenergieanlagen nach fünf, zehn und fünfzehn Jahren Laufzeit überprüft werden müsse. Daraus könnten für den Betreiber erhebliche finanzielle Folgen entstehen.  Je nachdem, ob die tatsächliche Erzeugung der Anlage größer oder kleiner als vom Ertragsgutachten vorhergesagt, müsse der Betreiber Rückzahlungen leisten oder mit einer Nachzahlung rechnen.

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Aufsatz

Der Autor geht auf den sog. Windklau ein, d.h. den Ertragseinbußen für Windkraft-Bestandsanlagen infolge von Windabschattung durch nachträglich hinzugebaute Anlagen. Während die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bestandsanlagenbetreiber bislang begrenzt gewesen seien, nehme das Bundesverwaltungsgericht in seiner neueren Rechtsprechung jedoch an, dass ein Verstoß gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im Außenbereich vorliegen könne.

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Aufsatz

Der Autor erläutert die Erwartungen der deutschen Windkraftbranche für das Jahr 2020. Er stellt dar, dass die Branche zur Zeit einerseits große Erfolge erziele, andererseits aber noch immer in einer politischen Lage operiere, die von Ungewissheit, Unberechenbarkeit und einer langsamen Genehmigungspraxis geprägt sei. Dies führe in der Windkraftbranche zu Verunsicherung und Verlusten, aber auch zu einer zunehmenden Expansion ins Ausland. Weniger Widerstand erfahre dabei die Entwicklung der Windenergie auf See, sodass für die Offshore-Windkraft auch 2020 gute Aussichten bestünden.

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Aufsatz

Der Autor kritisiert, dass es die bisherige Gesetzeslage nicht erlaube, das Potenzial von Biokraftstoffen voll zu nutzen, sondern diese vielmehr ausbremse. Insbesondere die Förderung fossiler Kraftstoffe aus Nahost reduziere das Marktpotential heimischer Biokraftstoffe. Auch die neue EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED II) setze nur bescheidene Impulse. Trotz der Nachfrage bei den Gemeinden befürchtet er deshalb eine Stagnation im Sektor.

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