Der Autor kritisiert die fehlende Privilegierung von Powet-to-Gas bei Umlagen und Abgaben. Vor dem Hintergrund der Vorteile von Powet-to-Gas bei der Netzdienlichkeit geht er insbesondere auf die Netzentgelte und die Netzentgeltbefreiung ein.
Der Autor greift die Problematik der Flächenkonkurrenz beim Anbau von Energiepflanzen wie Mais und Raps für Bioenergie sowie für Nahrungsmittel auf. Vor dem Hintergrund der steigenven Bevölkerungszahl und der sinkenden Flächenverfügbarkeit seien Alternativen zu finden, die z.B. auf den vorgeschriebenen Blühstreifen angebaut werden könnten. Ein weiterer Grund sei der geplante Ausstieg der EU aus der Förderung von Biokraftstoffen.
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz Unternehmen aus der ganzen Welt mit den neuesten technologischen Entwicklungen im Microgrid-Segment (Inselnetze) und beschreibt deren Projekte im Detail. Dazu gehört beispielsweise Robben Island, ein Museum zu einer ehemaligen Strafkolonie Südafrikas, welches durch die Verwendung einer Photovoltaikanlage sowie eines Batteriespeichers seine CO2-Immissionen um 75% senken konnte.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Strom, der in einer Wasserkraftanlage erzeugt wird, mit der erhöhten Vergütung gemäß § 23 Abs. 5 EEG 2009 vergütet wird. Insbesondere war zu klären, ob hinsichtlich der Maßnahme zur Erhöhung des Mindestwasserabflusses aus dem Jahr 2010 die Voraussetzungen einer ökologischen Modernisierung vorliegen (im Ergebnis bejaht).
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz die Chancen der Braunkohlebergwerke mit dem Einsatz erneuerbarer Energien. Neben einer Fülle neu entstehender Jobs in einem Bereich mit bereits bestehendem Know-how, bieten Bergbauflächen enormes Flächenpotential für Wind- und Fotovoltaikanlagen. Rekultivierung und rechtliche Hürden stellen sich aber entgegen vieler möglicher Projektierer.
In dem Aufsatz behandelt der Autor den rechtlichen Rahmen von Mieterstrom. Der Reformbedarf sei groß, so wird u.a. gefordert, die Förderung zu verbessern, den Anlagenbegriff zu lockern, die 100-kW-Grenze anzuheben, Geschäftsmodelle zu ermöglichen, Gewerbeimmobilien mit aufzunehmen, Steuerhürden zu beheben und Kleinstprojekte zu erleichtern.
Die Autoren behandeln in ihrem Aufsatz die Beschlüsse zur Energie- und Klimapolitik insgesamt und im spezielleren hinsichtlich Biogas. So seien die Erwartungen zum Erreichen der Klimaschutzziele 2030 durch das Klimapaket nicht erfüllt worden. Positives zeichne sich jedoch für Biogas ab, zu dem sich die Bundesregierung als aktiven Träger der Energiewende bekenne. Das Klimapaket stärke Erneuerbare Energien im Wärmebereich und auch Biogas als Kraftstoff für Heim und Verkehr.
In dem Aufsatz berichtet der Autor über das BHKW-Motorensymposium der IG Biogasmotoren Anfang September in Hamburg. In 18 Vorträgen behandelten die Referenten anstehende Probleme der Biogasbranche und Lösungsansätze aus der Praxis. Große Themen bildeten dabei u.a. die Fahrweise des Motors, Gasspeicher, Notstrombetrieb und Emissionsverhalten.
Die Autorin setzt sich im Beitrag mit der Möglichkeit der Verlängerung der Realisierungsfrist für Windenergieanlagen an Land auseinander, die einen Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhalten haben, und weist insbesondere auf den Nachteil der damit verbundenen realen Verkürzung des Vergütungszeitraums hin.
Die Autoren setzen sich mit Bekanntgabe des Erreichens der Zubaugrenze für die Flexibilitätsprämie für Biogas und Biomethan mit der Übergangsfrist zur Geltendmachung eben dieser auseinander.
Die Autoren befassen sich mit der zunehmenden Sektorenkopplung, bis hin zur Digitalisierung durch den Smart Meter-Rollout und die dadurch entstehenden umfangreichen Auswirkungen auf die Versorgungsaufgabe in den Verteilnetzen. Dabei adressiert die von FfE entwickelte Plattform "Altdorfer Flexmarkt" speziell kleine Anlagen, welche ihre Flexibilität regelmäßig dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt haben.
Die Autorin behandelt in ihrem Beitrag den Schiedsspruch 2019/22 und das Votum 2018/47 der Clearingstelle EEG | KWKG.
Sachverhalt: Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung gem. § 27 Abs. 5 EEG 2009, obwohl die festgesetzten Werte für Formaldehyd bei der alljährlich durchgeführten Kontrollmessung nicht eingehalten worden sind.
Ergebnis: Bejaht.
Im seinem Beitrag appelliert der Autor an die Politik, die Rahmenbedingungen für solaren Mieterstrom zu verbessern, um den Ausbau zu erhöhen. Dabei geht er auch auf den vom BMWi veröffentlichten Mieterstrombericht zum EEG 2017 ein.
Der Autor bewertet den aktuellen Markt und die zukünftige Entwicklung von bauwerksintegrierten Solaranlagen (BIPV). Hierbei geht er vor allem auch auf noch bestehende Schwierigkeiten bei den Anforderungen hinsichtlich technischer Normen für Fassadenanlagen ein.
Sachverhalt: Das LG beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Anlagenbetreiber EEG-Vergütung für die Jahre 2014 - 2016 zurückzahlen muss, weil er die Anlage bei der Bundesnetzagentur nicht gemeldet hatte.
Die BNetzA hat am 18. Oktober 2019 die Ergebnisse der 5. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und der 4. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Solaranlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war jeweils der 1. Oktober 2019. Es handelt sich hierbei um technologiespezifische Ausschreibungen, nicht um eine gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen.
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht.
Der Entwurf sieht unter Anderem eine Änderung des Grundsteuergesetzes zur Einführung eines erhöhten Hebesatzes bei der Grundsteuer für Gebiete für Windenergieanlagen vor.
Die Autorinnen behandeln die Frage der Übertragbarkeit der vergaberechtlichen Grundsätze zum Geheimwettbewerb für Vorgänge der öffentlichen Beschaffung auf Ausschreibungen unter dem EEG 2017.
Die Autorin untersucht, inwieweit aufgrund der Dispatch- und Redispatch-Regelungen der europäischen Strombinnenmarkt-Verordnung die nationalen Regelungen zum Einspeisevorrang von erneuerbaren Energien angepasst werden müssen.
Der Autor befasst sich in seinem Artikel mit dem Gerichtsurteil C-405/16 P vom 28. März 2019 des Europäischen Gerichtshofs zur beihilferechtlichen Konformität des EEG 2012.
In dem Artikel geht es um Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um einen sicheren Betrieb der nicht "in der ersten Reihe" stehenden "grünen" Technologien zu gewährleisten. Dazu gehören die Absperrungen, die in den Anlagen eingesetzt werden, die mit hohen Druck arbeiten, z.B. die Power-To-X Anlagen oder Geothermieanlagen. Beschrieben wird, wie bei solchen Anlagen die Kugelhähne immer mehr an Bedeutung gewinnen.
In dem Aufsatz wird die Bedeutung der Begleitheizungssysteme beschrieben. Die Anwendungsbeispiele solcher Systeme befinden sich in der Concentrated-Solar-Power-Anlage Noor in Marokko und in der LNG-Anlage in Norwegen. Dargestellt werden die technischen Eigenschaften dieser Systeme. Es wird auch erläutert, warum die Begleitheizung in den Anlagen mit sehr unterschiedlichen Temperaturniveaus eingesetzt wird.
Der Aufsatz befasst sich mit der Frage der unzureichenden Energiewende, die kaum andere Energiesektoren (abgesehen vom Stromsektor) durchdrungen hat. Es sei unrealistisch, die vollständige Elektrifizierung für sämtliche Lebensbereiche zu erreichen, und es ist deshalb erforderlich, den Übergang zu den erneuerbaren (Bio)-Treibstoffen zu bemühen. Die notwendigen technologischen Lösungen seien bereits vorhanden, u.a. die Herstellung des "grünen" Wasserstoffes bzw.
Sachverhalt: Der Anlagenbetreiber verlangte für den Zeitraum von der ersten Einspeisung bis zur Bestätigung der Funktionstüchtigkeit durch den Netzbetreiber von diesem die Einspeisevergütung.
Ergebnis: Verneint.