Die Studie im Auftrag des BMWi enthält Ergebnisse zu Kosten-Nutzen und den Potenzialen von Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland. Sie enthält außerdem Aussagen zur Rolle von Kraft-Wärme-Kopplung im künftigen Wärme- und Strommarkt sowie eine Auswertung der Förderung des KWKG.
Die von der Agora Energiewende vorgestellte Studie »Untersuchung zum Bedarf an neuen Stromspeichern in Deutschland für den Erzeugungsausgleich, Systemdienstleistungen und im Verteilnetz« kommt zu dem Schluss, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht auf Stromspeicher warten müsse. In den nächsten 10 bis 20 Jahren könne die benötigte Flexibilität im Stromsystem durch andere Flexibilitätsoptionen (zum Beispiel flexible Kraftwerke, Lastmanagement) günstiger bereitgestellt werden als durch neue Stromspeicher.
Der Entwurf der VDI-Richtlinie 3832 Blatt 1 beschreibt die Einwirkungen von Schwingungen des Turms oder der Gondel einer Windkraftanlage, die durch Wind und Seegang bei Offshore-Anlagen, von Strömungsstörungen im Turmvorstau, sowie von Eigenschwingungen der Rotorblätter und des Bauwerks auf die Maschinen ausgehen.
In der vorliegenden Studie »Vollständig auf erneuerbaren Energien basierende Stromversorgung Deutschlands im Jahr 2050 auf Basis in Europa großtechnisch leicht erschließbarer Potentiale – Analyse und Bewertung anhand von Studien« steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob ein vollständig auf erneuerbaren Energien beruhendes Stromsystem mit hohen Importanteilen von rund 10 bis 20 % nach heutigem Stand des Wissens als technisch-ökologisch realisierbar angesehen werden kann.
Der Artikel setzt sich mit der Frage auseinander, inwieweit die europäische Rechtsprechung eine Vereinbarkeit von nationalen diskriminierenden Regelungen zur Förderung von erneuerbaren Energien mit dem Prinzip der Warenverkehrsfreiheit sieht. Hierbei werden zunächst die zwei gegenläufigen Trends der Konvergenz auf normativer Ebene und der Divergenz durch das Zurückbleiben das EU-Binnenmarktes und dessen Heterogeinität vor allem durch die Vielzahl nationaler Förderregime beschrieben.
Leitsätze des Gerichts:
a) In dem Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens ist grundsätzlich ein Vertragsangebot zum Abschluss eines Versorgungsvertrags in Form einer sogenannten Realofferte zu sehen, die von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt.
Die Autoren geben einen aktuellen Überblick über rechtliche Änderungen im nationalen und europäischen Energierecht.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Frage, was ein geeigneter Referenzmaßstab für das Tatbestandsmerkmal der Vorteilsgewährung bei Annahme einer staatlichen Beihilfe hinsichtlich der Ökostromförderung ist. Nach einer kurzen Einführung zur Stellung von Beihilfen in den Rechtskreisen der Welthandelsorganisation (WTO) und der Europäischen Union (EU) stellt er das Tatbestandsmerkmal der Begünstigung aus beiden Rechtsordnungen gegenüber und setzt diese zur Ökostromförderung in Bezug.
Der Autor gibt einen historischen Überblick über die Entwicklung der Förderpolitik vom Stromeinspeisungsgesetz bis zum EEG und zeigt mögliche zukünftige Entwicklungen auf.
Die Europäische Kommission hat am 9. April 2014 neue Vorschriften für staatliche Beihilfen in den Bereichen Umweltschutz und Energie verabschiedet. Die Leitlinien sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, ihre Klimaziele im Jahr 2020 zu verwirklichen und Marktverzerrungen entgegenwirken, die aufgrund der Förderung der erneuerbaren Energien entstehen können.
Die Autoren geben einen Überblick über energierechtliche Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsanwendung im Jahr 2013.
Die Autoren diskutieren das im Sondergutachten der Monopolkommission vom September 2013 vorgeschlagene schwedische Quotenmodell eine Alternative zum Modell der Einspeisevergütung in Deutschland darstellen könnte.
Die Autoren geben einen Überblick über die laufende Novelle des EEG zum EEG 2014. Dabei gehen sie unter anderem auf die verpflichtende Direktvermarktung, die Mengensteuerung, die Reduzierung der Belastung durch die EEG-Umlage sowie die erwarteten netzbezogenen Änderungen ein.
Die Autoren analysieren in ihrem Beitrag grundsätzliche und aktuelle Fragen des institutionellen Stromsektordesigns im Bereich der Erzeugung, wobei sie ihren Fokus auf die Bereitstellung und Finanzierung von Stromerzeugungskapazität legen. Sie befassen sich zunächst mit dem Zielsystem, welches sie ihrer Analyse zugrunde legen und stellen sodann das "Energy-Only-Markt"-Modell sowie das "Kapazitätsinstrumente"-Modell dar.
Die vom Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) erstellte Studie »Geschäftsmodell Energiewende« beschäftigt sich mit den Kosten der sog. Energiewende im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor und enhält eine Finanzierungsstrategie bis zum Jahr 2050.
Durch das "Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts" wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012) zum 1. August 2014 grundlegend überarbeitet zum „EEG 2014“.
In seinem Sondergutachten vom 23. Dezember 2013 diskutiert der Sachverständigenrat für Umweltfragen ein neues Strommarktdesign für Deutschland und befasst sich u.a. mit der Funktionsweise des Strommarktes, den technischen Eigenschaften eines flexiblen und strombasierten Energiesystems und dem Strommarktdesign bei Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Umstellung der Stromerzeugung auf erneuerbare Energien, der sog. Stromwende, und zeigt ihre Entwicklung sowie bestehende Probleme auf. Hierbei schildert er u.a. die aus seiner Sicht bestehenden Nachteile der Ausgleichsmechanismusverordnung, den Anstieg der Strompreise aufgrund der Entlastung der stromintensiven Industrie und die Zusammensetzung des Strompreises im Jahr 2013.
Der Autor geht auf die Herausforderungen der Novellierung des EEG und des EnWG ein.
Der Autor erläutert die Konflikte zwischen den Erfordernissen des Klimaschutzes, der Versorgungssicherheit, den wirtschaftlichen Interessen der Anlagen- und Netzbetreiber sowie den Belangen des Naturschutzes im Bereich der Offshore-Windenergieerzeugung. Er geht auf die dem Gesetz- und Verordnungsgeber zur Verfügung stehenden Instrumente zur Konfliktlösung ein und zeigt auf, wie alternativ der Interessensausgleich durch Verwaltungshandeln herbeigeführt werden kann.
Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 5. November 2013 Leitlinien für staatliche Interventionen im Stromsektor vorgelegt. Auch wenn es sich hierbei um keinen verbindlichen Rechtsakt handelt, sollen diese Leitlinien den Mitgliedstaaten als Rahmenvorgaben bei deren Umgestaltung der bestehenden Regelungen zur Förderung Erneuerbarer Energien dienen.
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Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Bedeutung von Humusstoffen für die Bodenfruchtbarkeit. Er gibt zunächst einen Überblick über die verschiedenen Standorte sowie Anbaukonzepte und geht im Anschluss auf die Humusbilanzen einzelner Fruchtarten ein. Sodann vergleicht er ganze Fruchtfolgen mit Mais verschiedener Anbauintensitäten miteinander. Anschließend stellt er verschiedene Methoden zur Humusbilanzierung vor und gibt eine Einschätzung ab.
Leitsatz des Gerichts:
Eine aus ungefähr 10.000 Verbrauchsstellen bestehende und über rund 480 Verknüpfungspunkte mit dem Verteilnetz verbundene städtische Straßenbeleuchtungsanlage stellt im Sinne des § 9 Abs. 7 Satz 2 KWKG eine einzige Abnahmestelle dar.
In diesem Beitrag werden das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und das EEG in ihren jeweiligen Gesetzeszwecken, Anwendungsbereichen, der Implementierung ökonomischer Instrumente und der in ihnen enthaltenen umweltrechtlichen Leitprinzipien miteinander verglichen.