Der Autor setzt sich mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auseinander, welches das bisher im deutschen Verwaltungsrecht übliche Prinzip der Präklusion und der Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern als nicht konform mit europäischem Recht erklärt (EuGH Urteil vom 15.10.2015, C-137/14).
Sachverhalt: Die Antragstellerin sucht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen einer der Beigeladenen erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Bau von vier Windkraftanlagen.
Entscheidung: Bejaht.
Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in ihrer Zeitschrift "Berichte über Landwirtschaft" (Band 93, Ausgabe 3) im Dezember 2015 veröffentlichte Studie untersucht den Zusammenhang zwischen den steigenden Zubauzahlen von Windenergieanlagen an Land und der Entwicklung der landwirtschaftlichen Bodenpreise in Brandenburg zwischen den Jahren 2000 und 2010.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob § 66 Abs. 18a Satz 1 Nr. 1 EEG 2012 auf die Fotovoltaik-Installation der Anlagenbetreiberin anwendbar ist (im Ergebnis bejaht).
Sachverhalt: Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan „Biogasanlage E.“ der Antragsgegnerin. Sie fürchten, die mit diesem Plan ermöglichte Errichtung einer Biogasanlage werde die Nutzbarkeit ihrer in der Nähe gelegenen Grundstücke beeinträchtigen.
Entscheidung: Zugestimmt.
Die Autorinnen geben einen Überblick über ausgewählte Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG. Danach hat diese im Berichtszeitraum sowohl die Empfehlung 2014/27 zum Thema „Zulassung der Anlage nach Bundesrecht“ und die
Der Artikel behandelt die zu beobachtende Abnahme des Austausches von bestehenden Windkraftanlagen (Repowering) nach dem Wegfall des Repowering-Bonus im EEG 2014.
Bezugnehmend auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Trier vom 23.März 2015 (Az: 6 K 869/14.TR) behandelt der Autor die Relevanz der Beeinträchtigungen von Wetterradarstationen des Deutschen Wetterdienstes durch nahegelegene Windenergieanlagen für die Genehmigungsfähigkeit von Windparks.
Die Autorin prüft, welche genehmigungsrechtlichen Anknüpfungspunkte es für materiell-rechtliche Präqualifikationen bei Ausschreibungen für Windenergie an Land geben könnte. Dabei erläutert sie zunächst den Sinn und Zweck von Präqualifikationsbedingungen in Ausschreibungsmodellen und stellt die Präqualifikationsbedingungen in der Freiflächenausschreibungsverordnung dar. Anschließend diskutiert sie verschiedene mögliche Anknüpfungspunkte im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für Windenergieanlagen an Land.
Die Broschüre des Auswärtigen Amtes gibt einen Überblick über die für die Energiewende relevanten beteiligten Akteure und Institutionen aus dem politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich.
Sachverhalt: Zur Frage, ob ein immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen erteilt wird.
Ergebnis: Verneint.
Leitsätze des Gerichts:
Der Autor faßt die Ausführungen des Urteils vom OLG Dresden vom 5. März 2015 (1 U 635/13) zur baurechtlichen Zulässigkeit von Freiflächenanlagen im Außenbereich zusammen.
Leitsätze:
Im Beitrag werden zunächst zwei Empfehlungsverfahren vorgestellt, welche im Berichtszeitraum eingeleitet wurden: das Verfahren 2014/27 zum Thema »Zulassung der Anlage nach Bundesrecht« sowie das Verfahren 2014/31 zu »Einzelfragen zur Anwendung des § 61 EEG 2014 bei erneuerbare Energien Anlagen«.
Der Autor gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen auf dem Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2014. Dabei geht er zunächst auf die EEG-Reform und deren wichtigste Änderungen ein. Anschließend bespricht er das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Ålands Windkraft und dessen Auswirkungen sowie jüngste Entwicklungen mit Bezug zum Redispatch.
Die Clearingstelle EEG hat am 30. April 2015 die Empfehlung zu dem Thema „Zulassung der Anlage nach Bundesrecht“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Nach Ablauf der Stellungnahmefrist ist die Stellungnahme des Deutschen Bauernverbands e.V. eingegangen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf den sog. Repowering-Bonus gemäß § 30 Abs. 1 EEG 2012 hat, wenn der Schaft der repowerten Anlage als Mobilfunkmast um
Die Autorin stellt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen (AwSV) vor und diskutiert die Implikationen für Betreiber von Biogasanlagen.
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 905), die durch Artikel 256 der Verordnung vom 19.
Die Autoren geben einen Überblick über die rechtlichen Herausforderungen, die sich bei der Umsetzung eines Repowering-Projektes ergeben. Er geht dabei sowohl auf den Erwerb der bestehenden Windenergieanlagen, die gesellschaftsrechtliche Strukturierung, die Flächensicherung als auch auf die öffentlich-rechtlichen Herausforderungen ein.
Sachverhalt: Zur Frage, ob eine PV-Freiflächenanlage ein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB darstellt.
Ergebnis: Verneint.
Sachverhalt: Der Antragsteller wendet sich gegen die Darstellung von Konzentrationsflächen für Biomasseanlagen im Flächennutzungsplan der Antragsgegnerin, weil er seine betrieblichen Erweiterungsmöglichkeiten gefährdet sieht.
Ergebnis: Abgelehnt.
Sachverhalt: Die Klägerin beabsichtigt die Errichtung einer Fotovoltaik-Freiflächenanlage nach Inkrafttreten des entsprechenden Bebauungsplans auf einer Fläche, welche bis 1978 ackerbaulich und von 1978 bis 1991 für die Intensivtierhaltung genutzt wurde.