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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-11-196
Aktenzeichen: BK6-11-196
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Beschlusskammer 6 eröffnete am 19. Dezember 2011 gemäß § 17 Abs. 2a EnWG ein Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Anbindungspraxis von Offshore-Windparks. Stellungnahmen konnten bis zum 31. Januar 2012 eingereicht werden. 

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Hinweis 2011/23– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/23

Die Clearingstelle EEG hat am 20. Dezember 2012 einen Hinweis zu dem Thema „Grundstücksbegriff mit bereits bestehendem Netzanschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009/EEG 2012“ beschlossen.

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Rechtsprechung– 02 O 634/09

Zu der Frage, ob eine PV-Anlage mit einer Leistung von 30 kWp auch dann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009 am bestehenden Hausanschluss anzuschließen ist, wenn für die Aufnahme des in der PV-Anlage erzeugten Stromes ein Netzausbau erforderlich ist (hier: bejaht.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011, Europarecht

Die Autoren gehen auf die wichtigsten Neuerungen im EnWG 2011 ein, darunter:

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Aufsatz

Die Autorinnen berichten in Ihrem Beitrag über die Empfehlungen der Clearingstelle EEG 2011/1 zum gesetz­lichen Netzverknüpfungspunkt nach § 5 Abs. 1 EEG 2009 und 2011/2/1 zu Aspek

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Aufsatz

Die Autoren geben einen kritischen Überblick über das Regelungssystem der SDLWindV (Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen) und die zugrundeliegenden Regelungen im EEG, insbesondere im Hinblick auf die unterchiedlichen Anlagekategorien. Sie gehen außerdem auf die technischen Anforderungen ein, die bei einem Anschluss von alten und neuen Windenergieanlagen über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt greifen.

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Hinweis 2011/21– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/21

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 23. Februar 2012 den Hinweis zum Thema „Zahlung des SDL-Bonus bei Übergangsanlagen“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden.

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Rechtsprechung– 4 O 423/11 D
Aktenzeichen: 4 O 423/11 D

Zu der Frage, ob der Netzbetreiber aus § 5 Abs. 1 EEG 2009 verpflichtet ist, eine PV-Anlage auf dem Grundstück des Anlagenbetreibers an einer Stichleitung anzuschließen, die nicht im Eigentum des Netzbetreibers steht (hier: verneint. Die konkrete Stichleitung gehöre funktional nicht zum „Netz“ für die allgemeine Versorgung i.S.v.

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Votum 2011/24– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/24

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, welches der richtige Verknüpfungspunkt für die anzuschließende Wasserkraftanlage ist und welche Kosten die Anlagenbetreiberin bzw. der Anlagenbetreiber und welche Kosten der Netzbetreiber zu tragen hat.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über die Investitionspflichten beim Ausbau der Energieinfrastrukturen in Deutschland. Dafür nehmen sie zunächst eine Bestandsaufnahme der bisherigen Regelungen im geltenden Energierecht vor und prüfen anschließend die neuen Pflichten im Rahmen des Dritten Energiebinnenmarktpakets kritisch. Abschließend gehen sie auf die Relevanz sinnvoll ausgestalteter Genehmigungsverfahren für entsprechende Investitionen und auf die große Bedeutung angemessener Investitionsanzreize ein.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012, EnWG 2011
Der Autor stellt Gesetzesänderungen vor, die durch das Gesetzespaket zur sog. Energiewende vorgenommen wurden und die (gezielt oder energieträgerübergreifend) Offshore-Windenergieanlagen (WEA) betreffen.
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Rechtsprechung– I-17 U 157/10
Aktenzeichen: I-17 U 157/10

Zu der Frage, ob der Netzbetreiber gem. § 5 Abs. 1 S.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich mit der Umsetzung des dritten Energiebinnenmarktpakets der EU von 2009 in Deutschland. Dazu gehen sie auf den Umfang des Energiepakets, ausführlich auf die Änderungen im EnWG und auf die Änderungen im EEG ein.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Das Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) hat eine "Vorstudie zur Integration großer Anteile Photovoltaik in die elektrische Energieversorgung" veröffentlicht. Diese ist auf den Seiten des BSW-Solar abrufbar.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-10-208
Aktenzeichen: BK6-10-208
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. November 2011 den Beschluss BK6-10-208 zum Anspruch auf Netzzugang sowie einen abrechnungsrelevanten Zählpunkt nach § 20 Abs. 1a und 1d EnWG mit folgendem Ergebnis gefasst: 

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Aufsatz
Der Beitrag widmet sich der Frage, wann ein Netzausbau zur Ermöglichung des Anschlusses einer EEG-Anlage wirtschaftlich zumutbar ist.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag verschiedene innovative Lösungen als Alternativen zum konventionellen Netzausbau vor, um den durch die sogenannte Energiewende ausgelösten Herausforderungen für Verteilnetze zu begegnen. Dazu betrachten sie u.a. Kommunikations- und Informationstechnologien, Spannungsregelung, Speicherung und Kabelstrecken und bewerten die jeweiligen Optimierungsvarianten.

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Aufsatz

In diesem Beitrag werden ausgewählte Neuregelungen des EnWG 2011 und des EEG 2012 sowie diesbezügliche Entscheidungen bzw. Festlegungen der BNetzA dargestellt und analysiert. Dabei geht der Autor auch auf offene Fragen und Folgen für die Praxis ein.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag die Eckpunkte des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) und unterzieht diese einer kritischen Analyse.

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Studie

Die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums von Ecofys Germany GmbH und Prognos AG erstellte Studie beschäftigt sich mit den Potenzialen der Wärmepumpe zum Lastmanagement im Strommarkt und zur Netzintegration von Erneuerbaren Energien und bewertet diese über eine gekoppelte Simulation von Gebäudesystemen mit dem Elektrizitätsversorgungssystem.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Nein.

Die Anwendung der Regelung zum vergüteten Eigenverbrauch setzt voraus, dass die Solaranlage zumindest mittelbar an ein Netz für die allgemeine Versorgung angeschlossen ist. Eine nähere Begründung für das Erfordernis eines Netzanschlusses finden Sie in Abschnitt 3.1.4 der Empfehlung 2011/2/1.

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