Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum mit grundsätzlicher Bedeutung 2020/4-IX vor, in dem geklärt wurde, ob bei dem vom Anlagenbetreiber vorgeschlagenen Messkonzept bei dem DC-gekoppelten Speicher die Saldierung gemäß § 61l EEG zur Anwendung kommen kann, auch wenn keine Messung der ein- und ausgespeicherten Strommengen erfolgt.
Der Autor erläutert in diesem Aufsatz sogenannte Speicherkraftwerke, die eine Weiterentwicklung für neue und bestehende BHKW-Anlagen darstellen sollen. Durch einen Speicher, der für eine Anlage mit 5-fach so großer Leistung ausgelegt sei, soll eine hohe Flexibilität vom Energieangebot ermöglicht werden. Zudem werden weitere Grade und Methoden eine BHKW-Anlage zu flexibilisieren vorgestellt.
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor.
Mit dem Ziel, 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu produzieren und zusätzlich den wachsenden Strombedarf aufgrund der Elektrifizierung von Industrieprozessen, Wärme und Verkehr (Sektorenkopplung) abzudecken, bedarf das geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz einer grundlegenden Überarbeitung.
Mit dem 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad soll die Stromversorgung Deutschlands 2035 nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien bestehen. Für diesen Zweck ist ein Ausbau der Windenergie auf See auf mindestens 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030, auf mindestens 40 Gigawatt bis zum Jahr 2035 und auf mindestens 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045 vorgesehen. Mit dem Gesetz sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den beschleunigten Ausbau geschaffen werden.
Wesentliche Inhalte des Gesetzesentwurfs sind unter anderem:
Dieser Aufsatz wirft einen Blick auf den immer steigenden Bedarf von Energiespeicher für PV-Anlagen. Mit abnehmender EEG-Vergütung sollen immer mehr Anlagenbetreiberinnen auf Eigenverbrauch umsteigen. Bei diesem Umstieg könne ein Speicher den Eigenverbrauch enorm erhöhen, die Netzbelastung senken und die Wirtschaftlichkeit erhöhen.
Der Autor befasst sich mit dem Ausbau von Windparks inklusive innovativer Projekte, die Windenergie mit Batteriespeicher und Wasserstofferzeugung kombinieren. Windparks sollen besonders durch die Förderung von Stromvermarktungskonzepten sowie der wirtschaftlichen Beteiligung von Bürgern profitiert haben. Viele Projekte mussten pandemiebedingt verschoben werden, jedoch lösten viele Genehmigungsbehörden Staus bei den Verfahren auf.
Die Autorinnen befassen sich mit dem Einfluss der Netzentgelte auf den Zubau der PV-Anlagen von Haushalten in Deutschland. Weiterhin analysieren sie, wie sich die Netzentgelte durch einen steigenden Zubau von PV-Batteriesystemen in deutschen Haushältern verändern könnten.
Der Autor betrachtet die Möglichkeiten PV-Anlagen in Kombination mit einem Batteriespeicher wirtschaftlich zu gestalten. Diese Anlagentypen könnten durch Innovationsausschreibungen in Verbindung mit einem Power-Purchase-Agreement (PPA) und dem Tätigwerden auf dem Regelenergiemarkt ihre Wirtschaftlichkeit entfalten.
Eine Übersicht aller vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2021 veröffentlichten Verfahrensergebnisse der Clearingstelle EEG|KWKG finden Sie in der untenstehenden Datei.
Die Darstellung ist nach folgenden Themenschwerpunkten gegliedert:
Leitsätze des Gerichts:
Der Autor berichtet über die konjunkturellen Aussichten der Meereswindkraft. Ferner erfordere es einen regulatorischen Rahmen und ein höheres Ausschreibungsvolumen um die ambitionierten Ausbauziele zu erreichen. Zudem zeichne sich eine Tendenz zu wachsenden Anlagendimensionen mit größeren Rotordurchmessern, höheren Türmen und leistungsstärkeren Turbinen ab. Der Aufsatz spricht auch kurz eine Anlagenkombination von Offshore-Windturbine und Elektrolyseur an.
1. Vergütung
Der Zubau eines Speichers kann erfolgen, ohne dass der ursprüngliche Vergütungssatz berührt wird. Der in der EEG-Anlage erzeugte und direkt in das öffentliche Netz eingespeiste Strom wird weiterhin mit den „alten“ Vergütungssätzen vergütet.
Die Autorin beleuchtet die aktuelle Situation von KWK-Anlagen und deren zukünftige Rolle in der Energieversorgung. Einige hochflexible Anlagen, die ihre Leistung stark an den Netzbedarf anpassen, könnten bereits heute ihre Wirtschaftlichkeit unter Beweis stellen. Weiterhin sollen innovative KWK-Anlagen einen großen Teil der Wärmewende in Deutschland werden.
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE hat am 1.
Der Autor informiert über mögliche Chancen für EE-Anlagenbetreiber aufgrund der hohen Strompreise ihre Erträge zu optimieren. Dabei untersucht er die geförderte Direktvermarktung, die Einspeisevergütung, die ausgeförderten Anlagen und erläutert wichtige weitere Aspekte wie die Herkunftsnachweise, die Mitteilungen über Wechsel und die Gestaltung von Stromlieferverträgen.
Der Aufsatz befasst sich mit der Regulierung (reiner) Wasserstoffnetze und den vertraglichen Regelungen die im Zusammenhang mit der Energielieferung an den Letztverbraucher bestehen. Hierbei wird auf die Ergänzungen und Neuregelungen eingegangen, die der Gesetzgeber im Rahmen der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben durch ein entsprechendes, umfassendes Gesetzespaket, welches unter dem 27. Juli 2021 in Kraft getreten ist, erlassen hat. Die Autoren erkennen hierbei eine deutliche Erweiterung der Rechte für Letztverbraucher im Energielieferverhältnis.
Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Rahmenbedingungen für die Erzeugung von Wasserstoff durch Offshore-Windenergieanlagen und Elektrolyseure.
In ihrer Studie untersucht die Stiftung Offshore-Windenergie den möglichen Beitrag der Offshore-Windenergie in Deutschland zur Erzeugung von grünem Wasserstoff und zur Erreichung der Ziele der nationalen Wasserstoffstrategie. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass derzeitig bei optimaler Ausnutzung des maritimen Raumordnungsplans ein Potenzial von über 60 GW Offshore-Windkraft bestehe. Dies könne eine Wasserstoffproduktion von bis zu 1,3 Millionen Tonnen pro Jahr ermöglichen.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären,
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zu den Regelungen der §§ 63 ff. EEG 2021, speziell für die Regelung nach § 63 Nummer 1a i. V. m. § 64a EEG 2021 für die Herstellung von Wasserstoff, ein Merkblatt erstellt. Mit Einführung des neuen Tatbestandes in der besonderen Ausgleichsregelung gemäß § 63 Nummer 1a i. V. m.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle die Frage zu klären, ob der Anlagenbetreiber für den in seinen Solaranlagen erzeugten und in das Netz der Netzbetreiberin eingespeisten Strom einen Vergütungsanspruch hat (im Ergebnis bejaht).
Die vorliegende Studie der Stiftung Umweltenergierecht untersucht im Auftrag der Koordinierungsstelle des Akademienprojekts „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS) den rechtlichen Rahmen für Erzeugung, Transport und Nutzung von Wasserstoff.
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht (Energiewirtschaftsänderungsgesetz)
vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026), ändert unter anderem:
Die Autoren beschäftigen sich mit der Herstellung von Kraftstoff aus Wasserstoff (dem sog. Power-to-Fuel) und beleuchten relevante Faktoren für die Standortwahl einer Power-to-Fuel-Anlage.