Die Beschlusskammer 6 eröffnete am 19. Dezember 2011 gemäß § 17 Abs. 2a EnWG ein Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Anbindungspraxis von Offshore-Windparks. Stellungnahmen konnten bis zum 31. Januar 2012 eingereicht werden.
Die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) beinhalten Vorgaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), nach welchem Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, und Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe nur entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein sowie errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Deckelung der vollvergüteten Strommenge bei Bestandsbiogasanlagen (§ 101 Abs. 1 EEG 2014) und die Verschärfung der Voraussetzungen für den Anspruch des »Landschaftspflegebonus« (§ 101 Abs.
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist.
Die Autoren zeigen die Möglichkeiten und Grenzen einer stromsteuerbefreiten Lieferung von Letztverbrauchern im Marktprämienmodell auf. Dafür gehen sie zunächst auf die Voraussetzungen der Stromsteuerbefreiung ein um anschließend die stromsteuerbefreite Direktvermarktung genauer zu betrachten.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin unterjährig zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung wechseln kann, ohne gegen die Anforderungen des Marktintegrationsmodells gemäß § 33 EEG 2012 sowie die Anforderungen gemäß §§ 7 Abs. 1, 13
Sachverhalt: Für eine Biogasanlage war eine Jahresgesamterzeugung von 4.079.242 kWh Strom genehmigt. Am Standort der Biogasanlage erzeugte der Betreiber 3.902.301 kWh. Darüber hinaus speiste der Betreiber mit dem aus der Biogasanlage gewonnenen Biogas ein Satelliten-Blockheizkraftwerk, welches weitere 1.863.438 kWh Strom erzeugte.
Die Autoren geben einen Überblick über den geltenden Rechtsrahmen für das Zähl- und Messwesen. Dabei gehen sie zunächst auf die Rechtsentwicklung seit 2005 ein und legen anschließend den Messstellenbetrieb und die Messung als Netzzugangsaufgabe des Netzbetreibers dar. Danach gehen sie auf den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung im Rahmen der Entflechtung ein bevor sie die Einbeziehung von Messstellenbetrieb und Messung in die Netzkosten thematisieren.
Der am 2. November 2016 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegte Entwurf der Besonderen Gebührenverordnung Strom (StromBGebV) steht derzeit zur Konsultation und soll zum Ende des Jahres 2016 in Kraft treten.
In seinem Beitrag diskutiert der Autor die Rechtsunsicherheiten, welche mit dem Ausbau und der Optimierung von bestehenden Biogasanlagen verbunden sind. Dabei geht er insbesondere auf den umstrittenen Anlagenbegriff ein und empfiehlt, dass Anlagenbetreiber und -betreiberinnen vor jeder Änderung der Verstromungseinheit unbedingt rechtlichen Rat einholen sollten.
Der Autor befasst sich mit dem Dritten Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften und dem darin vorgesehenen System aus Bundesfachplanung und Netzentwicklungsplanung für den Ausbau und die Anbindung von Offshore-Windkraftanlagen. Er geht außerdem auf neu aufgeworfene Fragen insbesondere zur Entschädigung und zum Belastungsausgleich ein.
Die Norm DIN EN 61400-1 Windenergieanlagen (VDE 0127-1:2011-08) mit Ausgabe im August 2011 definiert die grundlegenden Auslegungsanforderungen an Windenergieanlagen zur Sicherstellung von deren technischer Integrität. Mithilfe dieser Auslegungsanforderungen soll während der gesamten geplanten Lebensdauer ein adäquater Schutz gegen Schäden aus Risiken gewährleistet werden.
Die Autoren geben einen Überblick über die Stromerzeugung aus Wasserkraft in Baden-Württemberg. Dabei geben sie sowohl Informationen über die Arten der Wasserkraft, die Zulassung von Anlagen und die Fördermöglichkeiten als auch zu den Auswirkungen von Wasserkraftanlagen unter anderem auf Tierwelt und Landschaftsbild.
Der Autor untersucht die Anschlussverpflichtung von Netzbetreibern nach § 5 Absatz 1 Satz 1 EEG 2012 und die rechtlichen Problematiken, die sich daraus ergeben.
Die Autorin befasst sich in ihrem Beitrag mit der Frage, ob die Befreiung von der EEG-Umlage als staatliche Beihilfe zu sehen und ob diese mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist.
Sachverhalt: Zur Frage, ob die Grundversorgung mit Strom bei Fälligkeit eines Teilbetrages der Rechnung unterbrochen werden darf, wenn der Abnehmer die Richtigkeit und Angemessenheit der Abrechnung bestreitet.
Sachverhalt: Ein Netzbetreiber nahm Instandhaltungsmaßnahmen an einer Lastschaltanlage vor, an die die zur Biogasanlage der Anlagenbetreiberin führende Stichleitung angeschlossen war und unterbrach für diesen Zeitraum die Stromabnahme. Fraglich war, ob die Anlagenbetreiberin hieraus ein Schadenersatzanspruch für die entgangene Einspeisevergütung, den Einsatz eines Notstromaggregats und den Einsatz einer Notfackel gegen die Netzbetreiberin zustand.
Der Artikel stellt Feldheim als erstes energieautarkes Dorf Deutschlands vor, welches sich mit Hilfe von Windenergie, Fotovoltaik, einer Biogasanlage, einem Batteriespeicher und eigener Netzinfrastruktur selbst versorgt. Im Artikel wird auch auf die Akzeptanz des Projekts in der Dorfgemeinschaft und die Finanzierung durch Beteiligungsmöglichkeiten eingegangen.
Der Autor stellt in seinem Beitrag unterschiedliche Sichtweisen bezüglich der Vereinbarkeit von Windenergienutzung in Wäldern mit dem Naturschutz vor. Hierzu stellt er eine Studie der Berliner Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) vor, welche erstmals umfassende Daten zum Stand der Windkraft im Wald in den einzelnen Bundesländern liefert, und legt die Positionen einzelner Verbände und Naturschützer dar.