Zu der Frage, ob im konkreten Fall die Anlagenbetreiberin vom Netzbetreiber einstweilig den Ausbau des Netzes, den Anschluss ihrer EEG-Anlage und die Zahlung von Abschlägen verlangen kann (hier: verneint. Der Netzbetreiber komme seiner Pflicht aus § 9 EEG 2009 zum unverzüglichen Netzausbau bereits nach.
Zu der Frage, ob jedes einzelne Aggregat eines BHKW gemeinsam mit dem Generator eine Anlage i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 darstellt (hier: im Ergebnis bejaht.
Die Autorin stellt in ihrem Beitrag dar, welche Regelungen des EEG 2012 gem. der Übergangsbestimmungen des § 66 EEG 2012 auch für bestehende Biogasanlagen zu beachten sind.
Ein Gasversorgungsunternehmen, das in dem vor der Bundesnetzagentur geführten Verfahren zur Festlegung neuer Rahmenbedingungen für Ausgleichsleistungen im Gassektor keinen Beiladungsantrag gestellt hat, ist im gerichtlichen Verfahren nicht beschwerdebefugt.
Ja. Andere Nachweise - z. B. Sachverständigengutachten - haben jedoch im Gegensatz zu Bescheinigungen von Umweltgutachterinnen und -gutachtern nicht die Wirkung einer widerleglichen Vermutung. Einzelheiten hierzu können Sie im Votum 2010/18 der Clearingstelle EEG in Randnummer 77 nachlesen.
Die Bescheinigung hat die Wirkung einer widerleglichen Vermutung. Das heißt, es wird widerleglich vermutet, dass nach der Modernisierung der Wasserkraftanlage der gute ökologische Zustand erreicht oder der ökologische Zustand gegenüber dem vorherigen Zustand wesentlich verbessert worden ist, wenn Anlagenbetreiberinnen und -betreiber zum Nachweis hierüber die Bescheinigung einer Umweltgutachterin oder eines Umweltgutachters vorlegen. Diese Vermutungswirkung hat die Bescheinigung jedoch nur dann, wenn sie bestimmten formalen Mindestanforderungen genügt.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S.
Die Autorin stellt u.a. wichtige Änderungen des neuen EEWärmeG 2011 vor, z.B. in Bezug auf die Festlegungen zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien im Baubereich sowie auf die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Sanierung und Neubau öffentlicher bzw. beim Neubau privater Gebäude.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob eine Fläche im Bereich eines entwässerten Niedermoors, die in der Vergangenheit sowohl zum Torfabbau als auch intensiv ackerbaulich genutzt wurde, eine Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
Zur Nennleistung einer nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG begünstigten Stromerzeugungsanlage gehört auch der Strom, der in Nebenanlagen oder Hilfsanlagen verbraucht wird (Eigenverbrauch) (Rn.8) (Rn.9) (Rn.10).
Bei der Beurteilung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Stromsteuerbefreiung für Anlagen mit einer Nennleistung bis zu 2 MW sind die Finanzbehörden weder an die Angaben in einer vom Hersteller der Stro
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag den Bau des ersten deutschen Strohkraftwerks und geht dabei auf dessen technische Daten und die Potentiale von Stroh als Energielieferant ein.
Die Autoren gehen auf die Möglichkeit der Errichtung von Freiflächenanlagen auf den 110 Meter breiten Randflächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen gem. § 32 EEG 2009 ein. Sie beschreiben dabei die aus ihrer Sicht komplexe Erschließung und geben einen Ausblick auf die entsprechende Regelung im EEG 2012.
Der Autor beschreibt die jüngst zunehmende Anzahl an in Betrieb gesetzten Freiflächen-PV-Anlagen in Deutschland sowie im Ausland. Beispielhaft stellt er in diesem Zusammenhang auch einzelne umgesetzte Projekte vor.
Der Autor beschreibt für ältere Windenergieanlagen Möglichkeiten, mit Optimierungspaketen (sogenannten Upgrades) Schwachstellen z.B. beim Triebstrang zu beheben und die Erträge zu verbessern.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die im EEG 2012 eingeführte Marktprämie vor. Hierzu geht er auf die sich aus seiner Sicht ergebenden Potentiale und Hindernisse sowie auf die Berechnung der Marktprämie ein.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Bankrott-Geschichte der Firma CHOREN und deren Pilotprojekt zur Erzeugung von Biokraftstoffen aus Holz (BTL - Biomass to Liquids) der 2. Generation dar.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Marktprämie sowie die Managementprämie als Direktvermarktungsinstrumente des EEG 2012 vor. Dabei geht er auch auf die Voraussetzungen ein, unter denen diese Option wirtschaftlich darstellbar sei.
Der Autor stellt die im Auftrag des BWE erstellte Studie des Fraunhofer Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) „Studie zum Potenzial der Windenergienutzung an Land“ vor, derzufolge die Potenziale der Windkraft im Binnenland noch lange nicht ausgereizt seien.
Der Autor geht in seinem Beitrag zunächst auf die Inanspruchnahme der Direktvermarktungsoption unter dem EEG 2009 ein. Anschließend beschreibt er anschaulich das Grünstromprivileg sowie die Marktprämie, Managementprämie und Flexibilitätsprämie unter dem EEG 2012.
Der Autor berichtet von dem VDI-Wissensforum, das Anfang Juni 2011 in Braunschweig stattgefunden hat. Hier wurden vor dem Hintergrund der Einführung einer Begrenzung des Mais- und Getreidekorneinsatzes in Biogasanlagen im EEG 2012 neue technische Aufschluss- und Aufbereitungsverfahren vorgestellt.