Der Autor geht in seinem Artikel auf die Entwicklung der Nutzung von unter dem EEG bonusfähigem Landschaftpflegematerial - u.a. unter Berücksichtigung von verschiedenen Substraten zur Biogasgewinnung, von Vergärungstechnologien, Umsetzungsproblemen und Lösungsvorschlägen - ein.
Der Autor geht auf die Frage der zunehmenden Markt- und Systemintegration von Erneuerbaren Energien im Zuge der EEG-Novelle ein. Dabei beschreibt er u.a. die Diskussionen hinsichtlich der Direktvermarktung, der optionalen Marktprämie sowie des Komibikraftwerks- und des Stetigkeitsbonus.
Der Autor stellt in seinem Artikel die Gründung einer Genossenschaft durch mehrere Energieerzeuger vor, die das Ziel verfolgen, die Möglichkeiten der Direktvermarktung auf diese Weise besser zu nutzen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung aus § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 (sog. Gebäudevergütung) für den Strom hat, der in der
In diesem Beitrag gehen die Autoren auf die Risikoinvestition bei einer Umstellung auf Smart Meter allgemein, das Investitionsrisiko auf Kundenseite und auf die gesetzlichen Hindernisse ein.
Unter Einbeziehung des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG), des Baugesetzesbuches (BauGB) und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) wird die rechtliche Bedeutung des Artenschutzes insbesondere im Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für Windenergieanlagen ana
In diesem Beitrag stellen die Autoren Windkraftanlagen als Wirtschaftskraft für Kommunen vor und gehen dabei auf die Situation der Windkraft in Deutschland und Hessen, die sich aus dem Bau und Betrieb der Windkraftanlagen ergebenden Erwerbsquellen für Kommunen, Vermittlung/Überzeugung/Dialog mit den Beteiligten sowie Rechtsfragen um Regionalplanung und Genehmigung ein.
Ein Übertragungsnetzbetreiber gilt auch dann im Sinne des § 14 Abs. 3 Satz 1 EEG 2004, § 37 Abs. 1 Satz 1 EEG 2008 als regelverantwortlich für ein inländisches Energieversorgungsunternehmen, wenn dieses zwar ein nicht
Der Autor stellt in seinem Beitrag beispielhaft einen Anlagenbetreiber vor, der die Eigenverbrauchsregelung des § 33 Abs. 2 EEG 2009 (Eigenverbrauch) in Anspruch nimmt. Dabei geht er auf dessen spezifische Erfahrungen u.a. hinsichtlich der messtechnischen Erfassung und den Maßnahmen zur Erhöhung des Eigenverbrauchanteils ein.
Zu der Frage, ob ein Verteilnetzbetreiber (VNB) gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auch dann einen Anspruch auf unterjährige Erstattung der unterjährig geleisteten Vergütungen hat, die er den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern gezahlt hat, wenn die tatsächlich gelieferte EEG-Strommenge von der vergüteten Strommenge abweicht - etwa weil der VNB unterjährig bis zu einer Jahresendabrechung Anlagenbetr
Zu der Frage, ob es sich bei einer Petersen-Spule zur Erdschlusskompensation um Netzausbaukosten gem. § 13 Abs. 2 EEG 2004 handele (hier bejaht: Es handele sich hierbei nicht um Netzanschlusskosten, da die Petersen-Spule eine technische Einrichtung i.S.d. § 4
In seinem Hintergrundpapier "Umstrukturierung der Stromversorgung in Deutschland" nimmt das Umweltbundesamt Stellung zum sogenannten Atomausstieg ab dem Jahr 2017 und zu damit zusammenhängenden Fragen wie z.B. der Netzsicherheit, der Strompreise und den Auswirkungen auf den Klimaschutz.
Zu der Frage, ob die Gemeinde in ihrem Bebauungsplan für ein im Flächennutzungsplan ausgewiesenes Vorranggebiet für Windkraftanlagen auch dann noch von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichen darf, wenn dadurch der Bebauungsplan das dem Flächennutzungsplan - und damit auch der darin vorgenommenen Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussgebieten für Windkraftanlagen - zugrundeliegende gesamträumliche Planungskonzept verändert (hier: verneint. In diesem Fall müsse der Flächennutzungsplan geändert werden).
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung darf mit Blick auf den Artenschutz nur erteilt werden, wenn sich das Tötungsrisiko im Sinne des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG a.
Der Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), den die Bundesregierung gem. § 65 EEG 2009 dem Deutschen Bundestag zur Evaluierung des EEG 2009 vorlegen muss, wurde am 6. Juni 2011 im Bundeskabinett beschlossen.