Netzintegration Erneuerbarer Energien in Brandenburg - Studie im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft des Landes Brandenburg in Kooperation mit Vattenfall Europe Transmission GmbH, envia Verteilnetz GmbH, E.ON edis Netz GmbH, ENERTRAG
Niedersachsen hat mit dem am 13.12.2007 in Kraft getretenen Erdkabelgesetz als erstes Bundesland die rechtliche Möglichkeit für die Teilverkabelung von Hochspannungsleitungen geschaffen. Die beschlossenen Vorschriften sind der Abschluss einer in Niedersachsen intensiv geführten Diskussion zwischen Politik, Energiewirtschaft, Kommunen und Bürgerinitiativen über die Erdverkabelung. Der Beitrag stellt die Neuregelung vor und setzt sich insbesondere mit ihrer Verfassungsmäßigkeit im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz des Landes auseinander.
Spätestens seit sich der Europäische Rat im Frühjahr 2006 mit dem Thema Energiepolitik beschäftigte und die EU-Kommission beauftragte, einen Vorschlag zu einer europäischen Energiepolitik auszuarbeiten, ist die Energiepolitik ins Zentrum der politischen Aufmerksamkeit in Europa gerückt. Im Frühjahr 2007 stellte die Energiepolitik einen der Haupttagesordnungspunkte des Europäischen Rates dar, um die Weichen für eine neue Energiepolitik zu stellen.
Die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Energiegewinnung aus Biomasse haben infolge der globalen Klimaschutzbemühungen und der daraus abgeleiteten ambitionierten politischen Zielvorgaben sowohl für die Wärme-, als auch die Strom- und Kraftstofferzeugung deutlich an Bedeutung gewonnen. Daraus resultiert eine steigende Nachfrage nach dem Rohstoff "Biomasse". Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie viel Biomasse für den Energiemarkt insgesamt aus globaler Sicht verfügbar ist bzw. verfügbar gemacht werden könnte, ohne dass der Nahrungs- und Futtermittelmarkt einerseits und der Bereich der stofflichen Nutzung andererseits signifikant beeinträchtigt wird.
Zum Ausbau der Windenergie haben die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die bauplanungsrechtliche Beurteilung von Windenergieanlagen entscheidend beigetragen. Insbesondere seit dem durch das BauGB-Änderungsgesetz von 1996 geschaffenen Vorschriften in § 35 BauGB. Diese sind in den wesentlichen Bereichen bis heute unverändert. Der Beitrag befasst sich mit den bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten des Repowering von Windenergieanlagen.
Monitoring-Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nach § 51 EnWG zur Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität .
Das Energiewirtschaftsrecht ist zunehmend gekennzeichnet durch einen Wildwuchs an Begrifflichkeiten und eine fehlende Harmonisierung der Definitionen innerhalb der einzelnen Gesetze.
Mit der am 01.07.2005 in Kraft getretenen Änderung der Nr. 1.6 des Anhangs zur 4. BImSchV hat eine Bedeutungsverlagerung des Begriffs „Windfarm“ stattgefunden, auf die der Beitrag näher eingegeht. Dabei sollen zunächst die Hintergründe für die im Jahr 2005 vorgenommene Änderung der maßgeblichen Regelung im Anhang 4. BImSchV erläutert werden.
Die Anzahl der Biogasanlagen hat sich in Deutschland innerhalb von 10 Jahren auf nunmehr ca. 4000 versechsfacht. Biogas spielt heute eine wichtige Rolle bei der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. In einem Verbundvorhaben unter Federführung des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) wurde die Biogaserzeugung und -nutzung in Deutschland genauer unter die Lupe genommen.
Seit der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Jahr 2005 wachen die zuständigen Regulierungsbehörden über den Zugang zu den Netzen im Energiebereich. Ihre Entscheidungen sind mittlerweile Gegenstand erster Verfahren vor den zuständigen Oberlandesgerichten geworden.
Biomasse als Energieträger gewinnt weltweit immer mehr an Bedeutung. Gleichzeitig steigt aber die Nachfrage nach Nahrungs- und Futtermitteln einerseits und nachwachsenden Rohstoffen für die stoffliche Nutzung andererseits. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der Ausführungen der Autoren, ausgehend von einer Darstellung des weltweiten Energiesystems die Potenziale einer Energiegewinnung aus Biomasse zu diskutieren und diese im Kontext der Dimensionen des Energiesystems zu diskutieren. Ausgehend davon werden Aussagen gemacht, unter welchen Bedingungen der Beitrag der Biomasse im Energiesystem gesteigert werden kann.
Privilegierung von Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB schließt nicht aus, dass eine derartige Anlage als untergeordnete Anlage eines landwirtschaftlichen Betriebs nach § 35 Abs. 1 Nr. 1
Werden Solaranlagen an oder auf Baudenkmälern, auf Gebäuden in Denkmalbereichen oder in deren Umgebung errichtet, kann es zu Konflikten zwischen Umweltschutz und Denkmalschutz kommen. Die Denkmalschutzgesetze enthalten ausreichende Regelungen, um im jeweiligen Einzelfall die Störung des Erscheinungsbildes von Denkmälern sowie von historischen Orts- und Stadtkernen zu verhindern. Das Baurecht bietet zusätzlich Steuerungsmöglichkeiten.
Der Anstieg der Energiepreise hält Verbraucher wie Politik und Verwaltung gleichermaßen in Atem. Der Versuch, in dem wettbewerbspolitischen Sonderbereich des Energierechts Vertragsgerechtigkeit herzustellen, ist Teil der das Recht seit Jahrhunderten durchdringenden, diffizilen Suche nach dem »pretium iustum«.
In Deutschland sind gegenwärtig über 19.000 Windenergieanlagen installiert. Dies ist klimaschutz- und energiepolitisch zu Recht als Erfolg gewertet worden, hat aber auch erhebliche Konflikte mit dem Immissions-, Natur- und Landschaftsschutz hervorgebracht. Auf die Problemlage hat der Gesetzgeber insbesondere durch Schaffung verbesserter rechtlicher Möglichkeiten für eine räumliche Konzentration von Windenergieanlagen reagiert.
Der Abschlussbericht ist im Rahmen des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bei Ecofys in Auftrag gegebenen Beratungsvorhabens "Verbesserte Netzintegration von Windenergieanlagen im EEG 2009" entstanden.
Erneuerbare Energie gewinnen aufgrund der Klimaproblematik immer mehr an Bedeutung. Da etwa die Windenergie aber auch Zielkonflikte auslöst, stellt sich bei Windrädern die Frage des Rückbaus am Ende der Lebensdauer. Dieser Fall wird im BauGB in §35 Abs.5 geregelt, dieser unterliegt aber einerseits Bedenken in puncto Gesetzgebungskompetenz und wirft außerdem ungeklärte Auslegungsfragen auf. Die interpretative Auflösung dieser Fragen rückt die Norm in die Nähe einer symbolischen Gesetzgebung.
Zum Begriff des Eigenstroms und auch der Eigenerzeugung fehlt es im EEG an einer Definition. Der Beitrag setzt sich mit den verschiedenen vertretenen Rechtsauffassungen auseinander und zeigt im Ergebnis eine sachgerechte und an den rechtlichen Vorgaben orientierte Auslegung des Eigenversorgungsbegriffes auf.
Zur effektiven Ausbeute des Windaufkommens müssen die vorhandenen Windenergieanlagen durch höhere ersetzt werden, dieses Argument ist zunehmend von Befürwortern der Windstromproduktion zu hören. Diesem Argument tritt, mit der Einschätzung, ein wirtschaftlicher Betrieb sei auch im Binnenland schon ab einer Anlagenhöhe von 75m möglich, das Oberverwaltungsgericht NRW entgegen. Damit kommt das OVG den Planungsträgern entgegen, die die Höhenbegrenzung einsetzen, um missliebige Anlagen abzuwehren.
Der Betrieb verbrauchsnaher, dezentraler Eigenerzeugungsanlagen ist energiewirtschaftlich vorteilhaft, weil das Stromversorgungsnetz nur in sehr begrenztem Ausmaße beansprucht wird. Eine dezentrale Erzeugungsanlage ist eine verbrauchs- und lastnah an das Verteilernetz angeschlossene Anlage. Dezentrale Einspeisung führt zu einer Reduzierung der Netzausbaumaßnahmen im vorgelagerten Netz und somit zur Reduzierung der Gesamtnetzkosten.
Der Kartellsenat des BGH hat in insgesamt fünf Urteilen über die Anwendbarkeit von § 315 BGB auf Netzentgelte entscheiden. Der Beitrag bespricht die Entscheidung des Kartellsenats vom 04.03.2008 - KZR 29/06 (abrufbar unter http://www.bundesgerichtshof.de).
Durch die Besondere Ausgleichsregelung des § 16 EEG 2004 sollen die Stromkosten von privilegierten Unternehmen mit hohem Strombedarf reduziert werden, indem sie unter bestimmten Voraussetzungen weitgehend von den durch die Vergütung des EEG entstehenden Kosten befreit werden.