Die Verwendung von Biomasse soll einen Beitrag dazu leisten, in der EU den Anteil an erneuerbaren Energien am Primärenergieeinsatz bis 2020 auf 20% zu steigern. Schon heute zeigt die Biomassenutzung bereits eine dynamische Entwicklung. Diese ist nicht nur aus Klimaschutzgründen sondern auch im Hinblick auf die Ressourcenverknappung und die Energiesicherheit zu begrüßen. Gerade wegen dieser vielversprechenden verschiedenen Möglichkeiten ist jedoch eine gesetzliche Steuerung notwendig.
Sie können den Verlauf des gesamten Rechtsetzungsverfahrens auf der Website des Europäischen Parlaments nachverfolgen (nur Englisch oder Französisch). Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht über den Verlauf des Rechtssetzungsverfahrens bis zur Beschlussfassung:
Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützten Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision bleiben ohne Erfolg.
Bei den nicht förmlich unter Landschaftsschutz gestellten Flächen stellt die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes keine Beeinträchtigung eines öffentlichen Belangs im Sinne von § 35 Abs.
Im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Energie-und Klimaprogramms (IEKP), das insgesamt 21 Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes umfasst, hat die Bundesregierung am 5.12.2007 den Entwurf einer Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen.
Pünktlich zur internationalen Klimakonferenz auf Bali hat die Bundesregierung am 5.12.2007 mit dem „Integrierten Energie- und Klimaprogramm“ (IEKP) ein umfassendes Gesetzes- und Verordnungspaket zum Klimaschutz verabschiedet. Neben den darin enthaltenen Novellen des Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist ein weiterer zentraler Baustein für die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele die Minderung der energiebedingten CO2-Emissionen des Gebäudesektors: Neben einer Erhöhung der Energieeffizienz durch eine Verschärfung der Energieeinsparverordnung will der Bund hier den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung erhöhen.
Ob eine sonst nicht unternehmerisch tätige Person, die im Jahr 1997 auf dem Dach ihres selbstgenutzten Eigenheims eine Fotovoltaikanlage betrieb und den erzeugten Strom teilweise gegen Vergütung in das öffentliche Stromnetz eingespeist hat, als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts anzusehen war, bleibt offen.
Ein Vorsteuerabzug aus einer 1997 vorgenommenen Anschaffung einer Fotovoltaikanlage, der erstmals in einer im Jahr 2002 abgegebenen Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1997 geltend gemacht wird, ist nicht möglich.
Leitsätze (Auszug): Lässt eine Fernwärmeversorgungssatzung keine Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang für die nachträgliche Nutzung regenerativer Energiequellen durch bereits angeschlossene Grundstücke zu, entspricht sie insoweit nicht der landesrechtlich gebotenen Ausgestaltung des Anschluss- und Benutzungszwangs unter Berücksichtigung von §§ 3 Satz 3, 35 AVBFernwärmeV und der Staatszielbestimmungen in Art. 31 Abs. 3 ThürVerf bzw.
Zur Bestimmung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme einer Biomassanlage nach § 3 Abs. 4 EEG 2004 (hier: Betrieb mit Erneuerbaren Energieträgern maßgeblich).
Die Studie »Umweltschutz im Planungsrecht - Die Verankerung des Klimaschutzes und des Schutzes der biologischen Vielfalt im raumbezogenen Planungsrecht« befasst sich im Auftrag des Umweltbundesamtes in Form eines juristischen Kurzgutachtens mit der Fragestellung, inwieweit das raumbezogene Gesamt- und Fachplanungsrecht die Maßnahmen und Instrumente, die zum Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt geschaffen wurden, in ihrer Wirkungsweise unterstützt oder auch hemmt.
Der EuGH hat das dem EEG und dem KWKG zu Grunde liegende Modell der so genannten festen Einspeisetarife im PreussenElektra-Urteil vom März 2001 für mit dem EG-Recht vereinbar erklärt und insbesondere einen Verstoß gegen
Leitsätze (Auszug): Für die Verlegung von Erdkabeln kann ein Planfeststellungsverfahren "optional" durchgeführt werden, wenn der Vorhabenträger einen feststellungsfähigen Plan einreicht. Sieht das Gesetz, wie in § 43 Satz 3 EnWG, nur die Möglichkeit der Planfeststellung vor, sind Zweifel dahingehend, das es zur Verwirklichung des Vorhabens einer Planfeststellung oder einer -genehmigung nicht bedarf, von vornherein ausgeschlossen.
Der Senat des OLG weist in dem Beschluss darauf hin, dass die gegen das Urteil des LG Deggendorf vom 10.04.2008, Az. 3 O 134/08 eingelegte Berufung mangels Aussicht auf Erfolg zurückzuweisen sei. Die Feststellungen des Landgerichts zur Inbetriebnahme seien nicht zu beanstanden.
Eine Konzentrationsplanung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB setzt ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept voraus, das den Anforderungen des Abwägungsgebots genügt und für die Windenergienutzung im Plangebiet in substantieller Weise Raum schafft.
Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzung der Netzbetreiber berechtigt ist, Abzüge von der Vergütung für Blindstromverluste vorzunehmen (hier unter Bezugnahme auf den Einzelfall im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung bejaht, soweit der gelieferte Blindstrom eine vereinbarte Menge übersteigt, da die Aufnahme von Blindstrom auf ein geringstmögliches Maß zu begrenzen sei).
Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 2
Beschwerdeverfahren betreffend Genehmigung der Nutzungsentgelte für den Netzzugang Strom (§ 23 a EnWG 2005) (hier: Beschwerde gegen Kürzungen durch Landesregulierungsbehörde erfolglos)
Zur Berechnung des Geschäftswertes einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, die dazu berechtigt, auf fremden Dachflächen eine Fotovoltaikanlage zu betreiben (hier: Geschäftwert für die Eintragung der Dienstbarkeit nicht an Hand der Einspeisevergütung für die elektrische Leistung, sondern an Hand des hierfür üblichen, mindestens jedoch des vereinbarten Pachtzinses nach § 24 KostO zu bemessen).
Der in den nächsten Jahren steigende Ersatzbedarf für veralterte, fossil befeuerte Kraftwerke und der vereinbarte Ausstieg aus der Kernenergie bis 2020 begründen in Deutschland einen Bedarf für Investitionen in neue Kraftwerke. Darin liegt eine Chance zur Belebung des Wettbewerbs im Erzeugungsbereich. Sie wird jedoch durch den ökonomischen Anreiz der etablierten Verbundunternehmen gefährdet, den Status quo der Marktstruktur durch eine Diskriminierung neuer Marktakteure beim Netzanschluss bzw. späteren Netzzugang zu erhalten.
Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 15. Fachgespräch zum Thema „Das Marktintegrationsmodell“ am Mittwoch, den 4. September 2013 in der Landesvertretung Hessen in Berlin-Mitte.
Die Inbetriebnahme einer Biomasseanlage setzt voraus, dass die Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas technisch betriebsbereit ist.
Erforderlich dafür ist, dass die Anlage über eine Einrichtung zur Gewinnung und Aufbereitung des jeweiligen Energieträgers verfügt, was bei einer Biogasanlage einen angeschlossenen Fermenter voraussetzt.
Die Autoren untersuchen ausgehend von einer grundsätzlichen Analyse des EEG-Wälzungsmechanismus sowie dessen Einfluss auf den Stromgroßhandel seine Wirkung auf den Marktpreis und vergleichen diese mit dem Fall der freien Konkurrenz der Stromerzeuger. Hierzu werden geeignete Modelle der Marktakteure und der Preisbildung entwickelt. Eine Variation der wesentlichen Parameter bekräftigt die Analyse, die abschließend kritisch diskutiert wird.
Das Forschungsprojekt Sunreg II untersucht die Auswirkungen des Energiepflanzenanbaus auf andere Raumnutzungsformen. Der Beitrag zeigt erste Ergebnisse auf, die auf vielfältige Konflikt- als auch Synergiepotentiale zwischen dem Energieplanzenanbau für Biogas und anderen Raumnutzungen (Landwirtschaft, Tourismus, Siedlungsentwicklung, Trinkwassergewinnung, Hochwasserschutz, Naturschutz, etc.) hindeuten.
Die Photovoltaik findet in einer steigenden Zahl von Ländern zunehmende Verbreitung. Deutschland nimmt hier derzeit eine weltweit führende Rolle ein. Indessen schickt sich auch Italien mit dem Fördermechanismus des „conto energia“ an, diese Technik im Markt der Stromerzeugung zu etablieren. Der Verfasser stellt das Förderinstrument vor und schlägt, unter Bezug auch auf die PV-Anwendung im Netzgebiet des Energieversorgers EnBW Energie Baden-Württemberg, eine Brücke zum Geschehen in Deutschland.
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb, Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 16/8306) und Stellungnahme des Bundesrates (Bundesrats-Drucksache 421/08). Der Bundesrat hat auf seiner 846. Sitzung am 4. Juli 2008 beschlossen, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (Bundesrats-Drucksache 421/08(B)).