Das im Auftrag des Bundesministreiums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) durchgeführte Forschungsvorhaben befasst sich mit der ökologischen Einordnung und dem strukturell-ökonomisch-ökologischen Vergleich regenerativer Energietechnologien (RE) mit Carbon Capture and Storage (CCS).
Zur Frage, ob die Kosten für das Einschleifen einer Übergabestation und die Erdschlusskompensation Netzausbaukosten sind (hier bejaht). Zur Frage, ob Netzausbaukosten vertraglich auf den Anlagenbetreiber übertragen werden dürfen (hier bejaht).
Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 13. Fachgespräch mit dem Thema "Das EEG 2012 - Schwerpunkt: Direktvermarktung" mit anschließendem Empfang zum fünfjährigen Jubiläum am Freitag, den 23. November 2012 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin-Mitte.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214).
Zur Frage, ob Anlagenbetreiber für eingespeisten Blindstrom Vergütungen nach dem EEG verlangen können (hier verneint).
Leitsätze des Gerichts:
Wird von dem Betreiber eines der allgemeinen Versorgung dienenden Mittelspannungsnetzes über eine Transformatorenstation und eine davon ausgehende Stichleitung ein einzelnes Grundstück mit Strom in Niederspannung versorgt, sind die Transformatorenstation und die Verbindungsleitung nicht Teil des Netzes für die allgemeine Versorgung, wenn der Netzbetreiber weder Eigentümer dieser Einrichtungen ist noch sie aus einem anderen Rechtsgrund auch zur Versorgung Dritter nutzen darf.
Leitfaden für die Vergütung von Strom aus Wasserkraft nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für die Neuerrichtung und Modernisierung von Wasserkraftanlagen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).
Zur Frage, ob die Verlegung einer Verbindungsleitung zwischen Trafostation und Grundstücksgrenze dem Netzausbau zuzuordnen ist (hier bejaht). Zur Frage, ob § 13 Abs. 2 EEG zulässt, die Kosten des Netzausbaus vertraglich dem Anlagenbetreiber aufzuerlegen (hier bejaht).
Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: Mobilisieren von öffentlichem und privatem Kapital für den weltweiten Zugang zu klimafreundlichen, erschwinglichen und sicheren Energiedienstleistungen: Der Globale Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien (GEEREF)
BGH: Abgrenzung Netzanschluss und Netzausbau; Aufrechnung Einspeisevergütung und Netzanschlusskosten
Leitsatz des Gerichts:
Zur Verpflichtung des Betreibers einer Windenergieanlage unter der Geltung des Stromeinspeisungsgesetzes, die Kosten des Anschlusses der Anlage an das Stromnetz zu tragen.
Bemerkungen: Das Urteil ist ebenso in der ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 2007, 59-60 abgedruckt.
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erstellte Studie befasst sich mit den Auswirkungen der Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Bezug auf das Gesamtvolumen der Förderung, die Belastung der Stromverbraucher sowie die Lenkungswirkung der Fördersätze für die einzelnen Energiearten.
Zur Frage, ob dem Anlagenbetreiber Netzausbaukosten vertraglich auch durch AGB auferlegt werden dürfen (hier bejaht).
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV) vom 25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2197), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3229) geändert worden ist.