Sachverhalt: Vorliegend befasste sich das KG Berlin mit der Frage, ob es sich bei einem Mahnverfahren aufgrund eines Vergleichs wegen eines Wasserschadens durch eine unsachgemäß installierte Photovoltaikanlage auf einem Schuldach um eine Bausache handelt, die eine Sonderzuständigkeit der Kammer für Bausachen gem. § 72a S. 1 Nr. 2 GVG begründet.
1. Die Legaldefinition des Begriffs der Windfarm in § 2 Abs 5 UVPG 2017 findet mangels Übergangsbestimmung auch für vor dem 16. Mai 2017 eingeleitete Vorhaben Anwendung, für die das Verfahren zur Feststellung der UVP-Pflicht im Einzelfall nach § 3c UVPG 2010 gilt.
Der am 12. September 2019 vom BMWi veröffentlichte "Mieterstrombericht nach § 99 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017" wurde gemäß § 99 EEG 2017 von der Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt.
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Auftrag gegebene Studie "Evaluierung der Kraft-Wärme-Kopplung – Analysen zur Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung in einem Energiesystem mit hohem Anteil erneuerbarer Energien" soll die bisherige Situation der KWK darlegen und Perspektiven für die zukünftige Entwicklung aufzeigen.
Die Studie "Wasserstoffstudie Nordrhein-Westfalen" der Ludwig-Bölkow-Systemtechnik GmbH im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen untersucht ökonomische und klimarelevante Potenziale von Wasserstoff in einem künftigen Energiesystem in Nordrhein-Westfalen und Deutschland.
Die BNetzA hat am 10. September 2019 die Ergebnisse der 4. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. September 2019. Es handelte sich um die erste Sonderausschreibung für Windenergieanlagen an Land.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) gab am 31. August 2019 bekannt, dass der Förderdeckel für flexible, zusätzliche Leistung für Biomasse-Bestandsanlagen (sog. Flex-Deckel) im Juli 2019 erreicht wurde.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anwendung des § 24 EEG 2017 zu einer Einschränkung der Zahlungsansprüche nach dem EEG führt, wenn zu Solaranlagen mit einer installierten Leistung von nicht mehr als 750 kWp weitere Solaranlagen hinzugebaut und zeitlich versetzt in Betrieb genommen werden und hierdurch die Leistungsschwelle von 750 kWp (§ 22 Abs. 3 Satz 2
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung des Stroms aus seinen Solaranlagen unter Beibehaltung der bisherigen Einspeisevergütung besitzt, nachdem die Solaranlagen aufgrund eines Brandes zunächst ersetzt und anschließend auf ein anderes Gebäude versetzt wurden.
Die Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen enthält im Kern die neue Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV). Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Die Verordnung beinhaltet vor allem die folgenden Kernpunkte:
Der im Juni 2019 veröffentlichte Entwurf der technischen Norm VDI 2166 Blatt 2 (Entwurf) – Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden: Hinweise für die Elektromobilität soll Planern, Architekten und Bauherrn als Hilfestellung dienen, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in oder an Gebäuden zu integrieren.
Der Inhalt der Norm gliedert sich im Wesentlichen in folgende Bereiche:
Leitsatz: Der Verbrauch von Strom in den Transformations- und Umspannanlagen einer Photovoltaikanlage ist nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG steuerfrei.
Sachverhalt: Zur Frage eines Normenkontrollantrags, ob eine Änderung des Flächennutzungsplans über den gesamten Ausschluss der Verwirklichung von Windenergieanlagen in einem Gemeindegebiet unrechtmäßig ist.
Sachverhalt: Zur Frage, ob die Rückzahlungsforderungen des Netzbetreibers (Beklagter) von der Direktvermarkterin (Klägerin) für zuviel gezahlte EEG-Marktprämie unrechtmäßig sind. Aufgrund falscher Berechnungen des NawaRo und der Holz-Boni durch Mischeinsatz berichtigte der Netzbetreiber seine ausgezahlte
Sachverhalt: Zu Frage, ob die Besitzerin des Gebietes, auf dem eine Windenergieanlage (WEA) errichtet werden soll, gegen den baurechtlichen Abweichungsbescheid klagen kann.
Der Autor beschäftigt sich mit der Möglichkeit eines Einsatzes von Großspeichern am deutschen Stromnetz. Drei der vier Übertragungsnetzbetreiber hätten bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) Anträge zur Erprobung von sogenannten Netzboostern gestellt, Speichern mit einer Leistung von insgesamt 1,3 Gigawatt. Verstärkung und Neubau von rund 12.000 km Stromleitung sei aktuell deutschlandweit erforderlich, daher lege man vermehrt den Fokus auf die bessere Ausnutzung bestehender Infrastruktur – z.B.
Der Autor beschäftigt sich in diesem Artikel mit Forschungsentwicklungen von Windenergieanlagen. Das enorme Wachstum der Abmessungen von Windenergieanlagen und die sinkenden Vergütungen würden revolutionäre Fortschritte erfordern. Verschiedene Forschungsprojekte werden hierbei aufgezählt und inhaltlich kurz erläutert. So soll bspw. der Einsatz von Nano- und Hybridmaterialien die Festigkeit der Materialien erhöhen, ohne dabei die Rotorblätter spröde werden zu lassen.
Die Autorin schildert die Herausforderungen der AG Akzeptanz, einer politischen Arbeitsgruppe, die über Maßnahmen zur Regelung von Windkraft- und Stromnetzausbau diskutiert, um den Widerstand innerhalb der Bevölkerung gegen derartige Projekte zu verringern. Möglichkeiten seien neben einem Mindestabstand zu Gemeinden auch die direkte Beteiligung an den Gewinnen der Windparks oder die Option, vergünstigten Strom einkaufen zu können.
Der Autor geht auf den nur stagnierenden Ausbau der Laufwasserkraftwerke in Deutschland ein und zeigt anhand eines Beispiels in Bayern, bei dem das erste sogenannte Schachtkraftwerk in Betrieb gehen soll, dass das Potenzial für Laufwasserkraftwerke auch in Deutschland groß ist und sich die Wasserkraft auch in Deutschland lohnen kann.
Die Autorin erläutert die Konzepte mehrerer Projekte in der Rhein-Mein-Region, bei denen jeweils etwa 700–1000 Menschen mit Nahwärme versorgt werden sollen. Neben einem für den Transport der Wärme notwendigen Nahwärmenetz sind auch ein Eisspeicher, Gas-Blockheizkraftwerke, Fotovoltaik, Solarthermie, ein Gasbrenntwertkessel und Brennstoffzellenheizungen Teil der Konzepte.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob eine „eigenständige Hofstelle“ i.S.v. § 51 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2014 vorlag (im Ergebnis verneint).
Sachverhalt: Die Antragstellerin sucht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen einer der Beigeladenen erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Bau von vier Windkraftanlagen.
Die BNetzA hat am 9. August 2019 die Ergebnisse der 3. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. August 2019.