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Suche in Bundesnetzagentur (BNetzA)

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Gesetzesbezug: WindSeeG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 21. Juni 2024 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für nicht zentral voruntersuchte Flächen aus dem dynamischen Gebotsverfahren bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juni 2024.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. Juni 2024 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. April 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Juni 2024, so dass die Bekanntgabe am 27. Juni 2024 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. April 2024 die Ergebnisse ersten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. März 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. April 2024, so dass die Bekanntgabe am 7. Mai 2024 als erfolgt gilt.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.12.05.04/1
Aktenzeichen: 4.12.05.04/1
Gesetzesbezug: EnWG 2011, EnWG 2005, EnWG 2003

Die Bundesnetzagentur möchte in der „Festlegung zur Bestimmung der Kriterien bezüglich der Zusätzlichkeit des Stromverbrauchs“ Kriterien bestimmen, die von zuschaltbaren Lasten zu erfüllen sind, um durch deren zusätzlichen Stromverbrauch strombedingte Engpässe verringern zu können. Im Ergebnis soll so erreicht werden, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen trotz Netzengpässe weiterhin Strom produzieren können. 

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Gesetzesbezug: EnWG 2011

Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes soll bis 2055 durch Netzentgelte refinanziert werden. Die Festlegung WANDA schafft hierfür den regulatorischen Rahmen und gibt Vorgaben für die Bestimmung eines marktfähigen Entgelts für den Wasserstoffhochlauf. Das Entgelt wird ab 2025 an allen Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes erhoben. Es soll bis zum Jahr 2055 möglichst konstant bleiben. Die Bundesnetzagentur überprüft seine Höhe alle drei Jahre und passt es bei Bedarf an.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#29

Die Bundesnetzagentur hat am 22. März 2024 den Höchstwert für die Ausschreibungen nach der Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV) für die Gebotstermine im Jahr 2024 nach § 85a Absatz 1 EEG 2023 festgelegt. Die Festlegung gilt damit bereits für den Gebotstermin zum 1. Mai 2024.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. März 2024 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 8. März 2024, so dass die Bekanntgabe am 15. März 2024 als erfolgt gilt.

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Am 8. März 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 8. März 2024 und gilt damit am 15. März 2024 als bekanntgegeben.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#27
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#27

Die Bundesnetzagentur hat am 26. Februar 2024 die Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomethananlagen der folgenden zwölf Monate nach § 85a Absatz 1 und 2  EEG 2023 beschlossen.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#26
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#26

Die Bundesnetzagentur hat am 26. Februar 2024 die Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen der folgenden zwölf Monate nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 31. Januar 2024 die Ergebnisse dritten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 31. Januar 2024, so dass die Bekanntgabe am 7. Februar 2024 als erfolgt gilt.

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Die BNetzA hat am 20. Dezember 2023 die Ergebnisse der jeweils zweiten Ausschreibungsrunde 2023 für KWK-Anlagen sowie für innovative KWK-Systeme bekannt gegeben. Gebotstermin war jeweils der 1. Dezember 2023.

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Am 15. Dezember 2023 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der vierten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. November 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 15. Dezember 2023 und gilt damit am 22. Dezember 2023 als erfolgt.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#24
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#24

Die Bundesnetzagentur hat am 14. Dezember 2023 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2024 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#23
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#23

Die Bundesnetzagentur hat am 14. Dezember 2023 den Höchstwert für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2024 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen. 

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#22

Die Bundesnetzagentur hat am 14. Dezember 2023 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Windenergie an Land für die Gebotstermine im Jahr 2024 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen.

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Gesetzesbezug: StromNEV

Diese Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) soll Netzbetreibern, die besondere Kostenbelastungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vorweisen, entlasten und die entsprechenden Kosten verteilen.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 06. Dezember 2023 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Oktober 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 6. Dezember 2023, so dass die Bekanntgabe am 13. Dezember 2023 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur hat ein Eckpunktepapier für einer Festlegung nach § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 3 g) und h) EnWG-E zur gerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien veröffentlicht. 

Konsultation

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-22-300; BK8-22/010-A
Aktenzeichen: BK6-22-300; BK8-22/010-A
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Bundesnetzagentur hat am 27. November 2023 die Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos) festgelegt. Diese bestehen zum einen aus einer Festlegung der Beschlusskammer 6, welche die Vorschriften zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnwG beinhaltet, zum anderen aus einer Festlegung der Beschlusskammer 8, welche die damit verbundene Reduzierung der Netzentgelte regelt.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-22-300
Aktenzeichen: BK6-22-300
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Festlegung der BK 6 zu Ausgestaltung des § 14a EnWG:

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 21. November 2023 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Oktober 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 21. November 2023, so dass die Bekanntgabe am 28. November 2023 als erfolgt gilt.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK8-23/007-A
Aktenzeichen: BK8-23/007-A
Gesetzesbezug: EnWG 2011, MsbG

Am 11.10.2023 hat die Beschlusskammer 8 ein Festlegungsverfahren zur Anerkennung der den Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen entstehenden Kosten auf Grundlage von § 118 Abs. 46e i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG unter dem Aktenzeichen BK8-23/007-A eingeleitet.

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Die BNetzA hat die Zahlen der zweiten Innovationsausschreibungsrunde 2023 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. September 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 28. September 2023, so dass die Bekanntgabe am 5. Oktober 2023 als erfolgt gilt.

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