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Suche in Bundesnetzagentur (BNetzA)

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 29. April 2015 die Ergebnisse im Zuschlagsverfahren nach § 12 Abs. 1 und 2 der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV)  öffentlich bekannt gemacht. Die Veröffentlichung enthält u.a. die Bezeichnung der Bieter und den Standort der Freiflächenanlage.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-13-042 
Aktenzeichen: BK6-13-042 

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 16. April 2015 den Beschluss BK6-13-042 bzgl. Netznutzungs- und Lieferantenrahmenverträgen im Stromsektor festgelegt. Der Beschluss regelt die Verträge von Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit Letztverbrauchern und Lieferanten. 

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. Februar 2015 die erste Ausschreibung zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen bekannt gegeben. Der Gebotstermin für diese Ausschreibung ist der 15. April 2015.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-14-110
Aktenzeichen: BK6-14-110

Am 29. Januar 2015 hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur im Festlegungsverfahren zur Anpassung der »Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)« an das EEG 2014 den Beschluss BK6-14-110 (s. Anhang) gefasst, der grundsätzlich mit Geltung ab dem 1. Oktober 2015 den Beschluss BK6-12-153 ersetzt.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK7-14-020
Aktenzeichen: BK7-14-020
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Am 19. Dezember 2014 veröffentlichte die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur den Beschluss BK 7-14-020 zum Festlegungsverfahren zur Neugestaltung des Grundmodells für Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor (GABi Gas). Der Beschluss betrifft Marktgebietsverantwortliche, Fernleitungsnetzbetreiber und Netzbetreiber. 

Das Verfahren wurde am 3. April 2014 eingeleitet.

 

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-13-001
Aktenzeichen: BK6-13-001
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Mit ihrem Beschluss zur Bestimmung eines Verfahrens zur Zuweisung und zum Entzug von Offshore-Anschlusskapazitäten (BK6-13-001) vom 13. August 2014 regelt die Bundesnetzagentur für Offshore-Windenergieanlagen das Kapazitätszuweisungsverfahren, das Zulassungsverfahren, die Knappheitsprüfung, die Regeln zur Versteigerung sowie den Anschlusskapazitätsentzug. 

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-13-200
Aktenzeichen: BK6-13-200

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 16. April 2014 in dem Verwaltungsverfahren zur Festlegung von Datenaustauschprozessen im Rahmen eines Energieinformationsnetzes (Strom) den Beschluss BK6-13-200 getroffen. 

Festgelegt wird hierdurch die Datenübertragung, die nach § 12 Abs. 4 EnWG Marktteilnehmern an den Übertragungsnetzbetreiber erfolgt, damit diese ihrer Verantwortung für die Netzstabilität nachkommen können.  

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-12-091
Aktenzeichen: BK6-12-091
Gesetzesbezug: NAV, EnWG 2011

In dem besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen Netzanschluss und technischer Anschlussbedingungen hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur am 28. November 2012 den Beschluss BK6-12-091 (s. Anhang) getroffen.

Danach hat die Antragsgegnerin die Energie-Anschlusssäulen sowie die Stromversorgungseinheit der Antragstellerin an ihr örtliches Niederspannungsnetz anzuschließen.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-12-153
Aktenzeichen: BK6-12-153

Im Verfahren zur Festlegung von Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom) hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur am 29. Oktober 2012 den Beschluss BK6-12-153 (s. Anhang) gefasst.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-12-024
Aktenzeichen: BK6-12-024

In dem Verwaltungsverfahren wegen der Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiepreis-Abrechnungssystems hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 25.10.2012 die Festlegung BK6-12-024 getroffen.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-11-145
Aktenzeichen: BK6-11-145
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 25. Oktober 2012 den Beschluss BK6-11-145 zur Entscheidung, ob im betreffenden Fall eine Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a EnWG vorliegt, negativ beschieden.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-11-113
Aktenzeichen: BK6-11-113
Gesetzesbezug: EnWG 2011, NAV, MessZV

In dem besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen des Installationsortes von Messeinrichtungen hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur am 19. März 2012 den Beschluss BK6-11-113 (s. Anhang) getroffen.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-11-196
Aktenzeichen: BK6-11-196
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Beschlusskammer 6 eröffnete am 19. Dezember 2011 gemäß § 17 Abs. 2a EnWG ein Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Anbindungspraxis von Offshore-Windparks. Stellungnahmen konnten bis zum 31. Januar 2012 eingereicht werden. 

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-10-208
Aktenzeichen: BK6-10-208
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. November 2011 den Beschluss BK6-10-208 zum Anspruch auf Netzzugang sowie einen abrechnungsrelevanten Zählpunkt nach § 20 Abs. 1a und 1d EnWG mit folgendem Ergebnis gefasst: 

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-11-150
Aktenzeichen: BK6-11-150

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 28.

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Die Vergütungssätze für ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommene Solarstromanlagen (hierzu gehören insbesondere PV-Anlage) sinken gegenüber den im Vorjahr geltenden Vergütungssätzen um 15 Prozent (Degression); sie betragen damit zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent (abhängig vom jeweils einschlägigen Vergütungstatbestand).
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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-11-085
Aktenzeichen: BK6-11-085
Gesetzesbezug: EnWG 2011, StromNEV

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 20. Juni 2011 im Verfahren BK6-11-085 Festlegungen zu einer Netznutzungsabrechnung bei Unterzählern beschlossen. Es war zu klären ob der Verteilnetzbetreiber (Antragsgegnerin) rechtmäßig den Abschluss eines Netznutzungsvertrages verlangt, in dem die Netzebene 7 als für die Netzentgelte maßgebliche Anschlussebene festgehalten ist.

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Textfassung vom:

Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung

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Die BNetzA ist gemäß § 20 EEG 2009 verpflichtet, im Einvernehmen mit BMU und BMWi die Degressions- und Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen nach den §§ 32, 33

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Das vor kurzem geschaffene PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur ermöglicht es Betreiberinnen und Betreibern von PV-Anlagen, die nach § 16 Abs. 2 Satz 2 EEG 2009 erforderliche Meldung von PV-Anlagen bei der BNetzA online vorzunehmen. Das PV-Meldeportal sowie weitere Informationen zu dessen Nutzung können über die Internetseite der Bundesnetzagentur unter

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-09-034
Aktenzeichen: BK6-09-034

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 9. September 2010 in dem Verwaltungsverfahren wegen der Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens den Beschluss BK6-09-034 veröffentlicht.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK7-09-005
Aktenzeichen: BK7-09-005
Gesetzesbezug: EnWG 2005, GasNZV/GasNEV

Zur Frage, ob der Netzbetreiber die Übernahme der Netzanschlusskosten davon abhängig machen kann, dass er diese in den Ausgleich einstellen kann (hier wegen Missbrauchsgefahr verneint).

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Textfassung vom:

Verordnung zur Ausführung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung – EEAV)

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