Das kommt darauf an, zu welchem Zeitpunkt die Anlage in Betrieb genommen worden ist:
A. Bestandsanlagen i.S.d. EEG 2009
Leitsatz des Gerichts: Eine Biogasanlage, die in ihrer Vergärungsanlage (Fermenter) Gülle sowie Küchen- und Speiseabfälle als Einsatzstoffe für die Herstellung und anschließende Verbrennung von Biogas verwendet, bedarf keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 1 Abs. 1 4.
Leitsatz des Gerichts:
In seinem Beitrag geht der Autor auf das Hinweisverfahren 2009/28 der Clearingstelle EEG ein, das sich mit der Klärung des Beginns und der Dauer des Anspruchs auf den Emissionsminimierungsbonus (Luftreinhaltebonus) beschäftigt.
Der Autor betont, dass eine Baugenehmigung in der Regel nur für einen genau bezeichneten Standort erteilt werde. Dennoch seien Standortabweichungen um bis zu 50 Meter wegen mangelnder Bebaubarkeit des Untergrunds keine Seltenheit.
In diesem Beitrag stellen die Autoren Windkraftanlagen als Wirtschaftskraft für Kommunen vor und gehen dabei auf die Situation der Windkraft in Deutschland und Hessen, die sich aus dem Bau und Betrieb der Windkraftanlagen ergebenden Erwerbsquellen für Kommunen, Vermittlung/Überzeugung/Dialog mit den Beteiligten sowie Rechtsfragen um Regionalplanung und Genehmigung ein.
Die Autorin beschreibt die aktuelle rechtliche Situation bei der Errichtung und Nutzung von Kleinwindanlagen. Anders als die großen Windenergieanlagen, insbesondere die Offshore-Windenergieanlagen, hätten Kleinwindanlagen bisher relativ wenig Beachtung gefunden.
Der Artikel erläutert die wesentlichen bauordnungsrechtlichen Probleme (insbesondere Abstandsregelungen, Immissions-, Natur- und Artenschutz) ebenso wie die planungsrechtlichen Fragestellungen (bauliche Anlage, Innen- und Außenbereich) und bietet einen kurzen Ausblick auf mögliche Entwicklungen.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 26. April 2010 den Hinweis zum Thema „Emissionsminimierungsbonus – Beginn und Dauer des Anspruchs“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
- Ein von einer Kommanditgesellschaft erstrittenes Urteil mit der Verpflichtung zur Neubescheidung entfaltet Rechtskraftwirkung hinsichtlich der für das Urteil maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts auch unmittelbar zugunsten des persönlich haftenden Gesellschafters.
- Zu den Anforderungen an eine fehlerfreie Abwägung bei der Festlegung einer Höhenbeschränkung für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan.
- Die Übergangsregelung des § 67 Abs. 9 Satz 3
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2009 den Hinweis zu dem Thema „Emissionsminimierungsbonus für Bestandsanlagen (§ 66 Abs. 1 Nr. 4a EEG 2009)“ abgegeben. Der Emissionsminimierungsbonus wird auch als „Formaldehydbonus“ bezeichnet.
Der Beitrag befasst sich mit der raumplanerischen Steuerung bei der Errichtung von Windkraftanlagen. Der Autor beleuchtet hierzu u.a. das Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen und erläutert sodann das Bedürfnis ihrer planerischen Steuerung.
Der Beitrag setzt sich mit rechtlichen Rahmenbedingungen des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auseinander.
Der Autor erläutert in seinem Beitrag den wesentlichen Inhalt der neuen gesetzlichen Regelungen der sog. kleinen Novelle, die im Herbst 2007 inkraftgetreten ist, und stellt diese in Bezug zu Ihren praktischen Konsequenzen für die Verfahrensbeteiligten im Genehmigungsverfahren. Hierbei geht er unter anderem auf die behördliche Ermessensausübung, Fehlerfolgen und die strategischen Verfahrensoptionen des Antragsstellers ein.
Leitsätze:
Zu den Voraussetzungen der Privilegierung nach 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB (hier: Der den landwirtschaftlichen Basisbetrieb führende Landwirt muss Mehrheitsgesellschafter des Betreibers der Biogasanlage sein, um für diese die Privilegierungsvoraussetzungen zu erfüllen).
Der Autor nimmt die Einführung des bauplanungsrechtlichen Privilegierungstatbestand für Biogasanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Jahr 2004 zum Anlass, sich mit den Auslegungs- und Vollzugsproblemen zu befassen, die sich gerade im Hinblick auf immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (
Zu den Voraussetzungen der Ausweisung von Vorrangstandorten für Windenergiegewinnung nach Maßgabe des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ROG mit dem Ziel einer Konzentration von raumbedeutsamen Windkraftanlagen und ihres Ausschlusses außerhalb dieser Standorte (hier: Planung rechtmäßig).