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Suche in EEG 2004 § 11 Abs 2

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Rechtsprechung– 6 O 1431/06
Aktenzeichen: 6 O 1431/06

Zur Frage, wann Fotovoltaikanlagen auf so genannten Modulbäumen i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ sind (hier verneint). Zur Frage, wann eine Anlage i.S.v.

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Rechtsprechung– 13 C 243/06
Aktenzeichen: 13 C 243/06
Zur Frage, ob für eine PV-Anlage auf einer Terrassenüberdachung die erhöhte Vergütung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EEG für Fassadenanlagen verlangt werden kann (hier verneint, weil die Anlage nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes ist).
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Rechtsprechung– 4 O 1511/06
Aktenzeichen: 4 O 1511/06
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2

Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage „ausschließlich an oder auf einem Gebäude“ i.S.v.

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Aufsatz
Der Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im „Recht der Erneuerbaren Energien“. Behandelt werden also diejenigen deutschen und europäischen Regelungen, die den verstärkten Einsatz Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte sowie Antriebsenergie für Fahrzeuge (Biokraftstoffe) bezwecken sowie die hierzu ergangene jüngere Rechtsprechung.
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Rechtsprechung– 9 O 1669/06
Aktenzeichen: 9 O 1669/06
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2

Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ ist (hier verneint, weil die PV-Anlage nicht von dem Gebäude getragen wird, sondern eine bauliche Anlage an die PV-Anlage angebaut wurde und mithin die Dachk

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Rechtsprechung– 9 O 1252/06
Aktenzeichen: 9 O 1252/06
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2

Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ ist (hier verneint, weil die PV-Anlagen („Solarbäume“) nicht primär funktionell im Hinblick auf das Stallgebäude, sondern im Hinblick auf die Stromerzeugungsanlage ausgerichtet worden sind, und die

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Rechtsprechung– 9 O 1510/06
Aktenzeichen: 9 O 1510/06

Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ ist (hier verneint, weil die Trägerkonstruktion der doppelt nachgeführten PV-Anlagen („Solarbäume“) nicht primär funktionell im Hinblick auf das Stallgebäude, sondern im Hinblick auf die Stromerzeugungsanlage ausgerichtet worden ist

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Rechtsprechung– 9 O 1687/06
Aktenzeichen: 9 O 1687/06
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2

Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ ist (hier aus den im Urteil vom selben Tage, Az. 9 O 1252/06 genannten Gründen verneint).

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Rechtsprechung– 9 O 1622/06
Aktenzeichen: 9 O 1622/06
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2

Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ ist (hier verneint, weil die PV-Anlage („Solarbäume“) nicht von dem Gartenhaus getragen werde, sondern sich selbständig trägt).

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Rechtsprechung– 4 O 581/05

Zu den Voraussetzungen des § 12 Abs. 5 EEG 2004 (hier: § 12 Abs. 5 EEG 2004 beinhaltet keine Erleichterung hinsichtlich der Darlegung des Anordnungsanspruches, so dass der Anlagenbetreiber alle Voraussetzungen seines Anspruchs auf Stromeinspeisung gerade an dem ausgewählten,

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Rechtsprechung– 8 C 441/05 (11)
Aktenzeichen: 8 C 441/05 (11)
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2
Zur Frage, ob für auf sogenannten „Solarbäumen“ angebrachten Fotovoltaikanlagen die erhöhte Vergütung nach § 11 Abs. 2 EEG 2004 für Gebäudeanlagen zu zahlen ist (hier verneint, da eine mittelbare Verbindung zwischen den auf eigenen Fundamenten ruhenden Modulen und dem Gebäude nicht dazu führe, dass die Anlage „ausschließlich“ an oder auf einem Gebäude angebracht sei).
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Aufsatz
Der Beitrag geht auf Fragen ein, die sich aus dem am 1.1.2004 in Kraft getretenen Fotovoltaikvorschaltgesetz für die Vergütung von Gebäude- und Freiflächenanlagen ergeben. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt auf den Auslegungsproblemen, die sich aus § 11 Abs. 3 und § 11 Abs. 4 EEG ergeben.
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Aufsatz
Der Beitrag stellt die Änderungen des EEG 2000 durch das so genannte Vorschaltgesetz vom 22.12.2003, welches am 01.01.2004 in Kraft trat, vor und geht u.a. auf die einzelnen Regelungen der Vergütung in § 8 EEG 2000 (entspricht § 11 EEG 2004) ein, auf
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