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Suche in EEG 2004

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Votum 2009/10– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegenüber dem Netzbetreiber Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung gem. §§ 16 Abs. 1, 27 Abs. 4 Nr. 2 iV.m.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11

Von Ende 2004 bis Mitte 2008 im Auftrag des BMU durchgeführtes Forschungsvorhaben zur Wirkung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, insbesondere der Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf die Entwicklung der Stromerzeugung aus Solarenergie.

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Votum 2009/4– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2009/4
Gesetzesbezug: BGB, EEG 2004 § 11 Abs 2

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber für den in seiner verfahrensgegenständlichen Fotovoltaikanlage erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 5

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Votum 2008/28– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/28

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber für sein betriebenes BHKW einen der in § 8 Abs. 3 EEG 2004 genannten erforderlichen Nachweise erbracht hat (im Ergebnis bejaht).

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Rechtsprechung– 2 O 4767/08
Aktenzeichen: 2 O 4767/08

Sachverhalt: Die Anlagenbetreiberin besitzt schwenkbare Lagerräume, auf deren Dächern Solaranlagen angebracht wurden. Gemäß dem Einspeisevertrag wurde der erzeugte Strom ins Netz der Netzbetreiberin eingespeist und vergütet. Die Beklagte stellte die Zahlungen ein, da es bei Gebäuden auf den vorrangig erstrebten Nutzungsweck ankomme, diese also nicht lediglich zum Zweck der Energieerzeugung errichtet wurden. Die Anlagenbetreiberin klagte daraufhin auf Auszahlung nebst Zinsen des Bruttoguthabens.

Ergebnis: Bejaht.

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Kurzmeldung: Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 17. April 2009 die Empfehlung zur Auslegung von § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 veröffentlicht.

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Aufsatz

Der Beitrag setzt sich mit rechtlichen Rahmenbedingungen des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auseinander.

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Aufsatz
Anmerkungen zum Urteil des BGH vom 29.10.2008 (siehe http://www.clearingstelle-eeg.de/node/486) zur Frage, wann Fotovoltaikanlagen i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind.
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Votum 2008/57– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/57

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Vergütungsanspruch gemäß § 7 EEG 2004 hat, wenn die Stromerzeugung nicht ausschließlich mittels Erneuerbarer Energien, sondern unter Verwendung auch fossiler Einsatzstoffe mittels eines erst nachträglich auf die Notwendigkeit fossiler Zünd- und Stützfeuerung umgerüsteten Motor

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ja, wenn der KWK-Bonus des EEG 2009 (3 ct/kWh) geltend gemacht wird:

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Votum 2008/54– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/54

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber für den in seiner Fotovoltaikanlage erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. §§ 11 Abs. 2 Satz 1, 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2004 (sog. Bonus für Fassadenanlagen) hat (im konkreten Fall bejaht).

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Kurzmeldung

Die Betreiberin eines Bioenergieparks und die zur Errichtung des Bioenergieparks gegründete Projektgesellschaft haben gegen § 19 Abs. 1 EEG 2009 und dessen Erstreckung auf Bestandsanlagen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhoben.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Anknüpfungspunkt für den Beginn der Vergütungszahlungen ist gemäß § 21 Abs. 1 EEG 2009 und 2012 der Zeitpunkt, ab dem der Generator erstmals Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt und in das Netz eingespeist hat - also nicht der Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage, auf den die Vorgänger- und Nachfolgeregelungen abstellen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja. Grundsätzlich sind schwimmende PV-Anlagen unter der jeweilig geltenden Fassung des EEG als bauliche Anlage förderfähig, wenn die Voraussetzungen einer sonstigen baulichen Anlage vorliegen (siehe 1).

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Aufsatz

In diesem Beitrag wird der § 4 EEG 2009 analysiert, der gesetzliche Schuldverhältnisse zwischen Anlagen- und Netzbetreibern regelt. Dabei wird auf die Vorgaben für die Zulässigkeit von Verträgen, die allgemeinen Auswirkungen des § 4 Abs. 2 EEG 2009 und die Auswirkungen der Neuregelung auf einzelne Rechtsfragen eingegangen.

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Votum 2008/42– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/42

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,

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Votum 2008/39– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/39

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegenüber dem Netzbetreiber für den in ihren Fotovoltaikanlagen erzeugten Strom einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 (sogenannter Bonus für Fassadenanlagen) hat.

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Votum 2008/56– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/56

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber die Zahlung des Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen gemäß den Regelungen des EEG 2009 Anlage 2 verlangen kann, wenn in seiner Biogasanlage neben Gülle und sonstigen in der Positivliste der Anlage 2

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Aufsatz
Der Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen des EEG 2009 vor und versucht ein Resümee, in welchem Umfang gegenüber dem EEG 2004 Innovationen und/oder Veränderungen zu vermelden sind.
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Aufsatz

Der Beitrag informiert über mehrere Hinweise und Empfehlungen der Clearingstelle EEG im Bereich Biomasse, die im Zusammenhang mit dem in Kraft getretenen EEG 2009 stehen.

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Rechtsprechung– 5 U 4211/08
Aktenzeichen: 5 U 4211/08
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 13
Zu den Voraussetzungen, unter denen der Anlagenbetreiber einen an den Netzbetreiber gezahlten Baukostenzuschuss gemäß dem Urteil des BGH vom 27.06.2007 - VIII ZR 149/06 - zurückverlangen kann (hier verneint, da die Biogasanlage bereits aufgrund eines Netzanschlussvertrages an das Mittelspannungsnetz im Sinne des § 13 Abs. 2 Satz 1
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Rechtsprechung– 10 C 2861/08, 2 S 86/09
Aktenzeichen: 10 C 2861/08, 2 S 86/09

Zu der Frage, ob es sich bei einer Petersen-Spule zur Erdschlusskompensation um Netzausbaukosten gem. § 13 Abs. 2 EEG 2004 handele (hier bejaht: Es handele sich hierbei nicht um Netzanschlusskosten, da die Petersen-Spule eine technische Einrichtung i.S.d. § 4

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Rechtsprechung– 1 K 1463/08.F(3)
Aktenzeichen: 1 K 1463/08.F(3)
Zur Frage, ob beim Verstreichenlassen der Antragsfrist des § 16 Abs. 6 EEG 2004 (jetzt: § 43 Abs. 1 EEG 2009) eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist (hier grundsätzlich verneint, da Ausschlussfrist; Wiedereinsetzung komme nur in Form einer Nachsichtgewährung in
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Rechtsprechung– 32 O 347/08
Aktenzeichen: 32 O 347/08

Zur Inbetriebnahme gem. § 3 Abs. 4 EEG 2004 (diese soll bei einem später mit Pflanzenöl betriebenen BHKW nicht erst mit der Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energienbereits vorliegen, sondern bereits mit Beginn eines 15-tägigen Probebetriebs unter Einsatz nur fossiler Energieträg

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Aufsatz
Anmerkungen zu BVerwG, Urt. v. 11.12.2008 - 7 C 6.08 - (siehe http://www.clearingstelle-eeg.de/node/619).
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