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Suche in EEG 2004

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Aufsatz

Die Autorinnen befassen sich in ihrem Beitrag mit dem Votum der Clearingstelle EEG vom 10.06.2013 - 2013/21 zur Modernisierung von Wasserkraftanlagen und geben anschließend einen Überblick über verschiedene Voten zur vergütungsseitigen Zusammenfassung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen). In den Votumsverfahren

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Aufsatz

Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Umstellung der Stromerzeugung auf erneuerbare Energien, der sog. Stromwende, und zeigt ihre Entwicklung sowie bestehende Probleme auf. Hierbei schildert er u.a. die aus seiner Sicht bestehenden Nachteile der Ausgleichsmechanismusverordnung, den Anstieg der Strompreise aufgrund der Entlastung der stromintensiven Industrie und die Zusammensetzung des Strompreises im Jahr 2013.

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Rechtsprechung– 8 C 24.12
Aktenzeichen: 8 C 24.12
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 16

Leitsätze des Gerichts: 

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Rechtsprechung– 8 C 25.12

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– VIII ZR 194/12

Leitsatz des Gerichts:

Der vorübergehende Einsatz von fossilen Energieträgern zur Befeuerung einer Biogasanlage führt auch unter Geltung des EEG 2009 nicht zu einem endgültigen Wegfall des Vergütungsanspruchs nach § 16 Abs. 1 EEG 2009.

Bemerkungen:

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Rechtsprechung– 5 U 143/12

Zum Anlagenbegriff gem. § 3 Nr. 1 EEG 2009 bei einer Biogasanlage mit zwei BHKW, einem Fermenter und einem Gärrestlager, die in den Jahren 2001/2002 errichtet und sukzessiv um zwei weitere BHKW (200

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Votum 2013/83– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/83

Im vorliegenden Votumsverfahren war zu klären, ob für den Strom aus den BHKW der Anspruchstellerin, die seit dem Jahr 2002/2003 mit Erdgas betrieben und unter dem EEG 2009 erstmals auf den Einsatz von Biomethan umgestellt wurden, ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem Technologiebonus nach dem EEG 20

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Rechtsprechung– 4 O 23/11

Zu der Frage, ob ein Anlagenbetreiber, der ausschließlich Mais und Hühnertrockenkot (sog. Trockenfermentation) einsetzt und dabei die Kriterien der Auslegungshilfe des Bundesumweltministeriums (BMU) nicht einhält, einen Anspruch auf den Technologiebonus gemäß § 8 Abs. 4

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über ausgewählte Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG. Danach hat diese im Berichtszeitraum den Hinweis 2013/16 zum Ersetzen und den Hinweis 2012/21 zum Versetzen von PV-Anlagen erlassen.

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Votum 2013/55– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/55

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber für den in seiner Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung mit dem sog. Fassadenbonus gem. § 5

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Votum 2013/58– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/58

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber für den in seiner Fotovoltaikanlage erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 1, 5 Abs.

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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Rechtslage nach dem Urteil des BGH vom 10. Oktober 2012 (Az. VIII ZR 362/11) zur Frage der Bestimmung des gesetzlichen Netzverknüpfungspunktes für den Netzanschluss von EEG-Anlagen ein.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Um die Zahlung des KWK-Bonus des EEG 2009 verlangen zu können, müssen Anlagenbetreiber/-innen sowohl einen Nachweis über den KWK-Stromanteil vorlegen (Anlage 3 Nr. II.1 EEG 2009

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Nein. Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber von Biomasseanlagen, die unter dem EEG 2000 vor dem 1.

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Rechtsprechung– 5 O 13/12

Zu der Frage, ob neue PV-Module, die Anlagen nach einer Totalzerstörung durch einen Brand im Jahr 2010 ersetzen, neue Anlagen mit neuem Inbetriebnahmezeitpunkt darstellen (hier verneint.

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Rechtsprechung– EnZR 73/12
Aktenzeichen: EnZR 73/12

Zu der Frage, ob bei einer kaufmännisch-bilanziellen Stromeinspeisung aus Erneuerbaren Energien in ein Netz der allgemeinen Versorgung gemäß § 3 Nr. 7 EEG 2009 die Strommenge, die vom Erzeuger entweder selbst oder in einem vorgelagerten Arealnetz verbraucht wird, eine Entnahme ist, für die der Erzeuger Netznutzungsentgelte und eine Konzessionsabgabe entrichten muss (hier: bejaht.

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Votum 2013/49– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/49

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber im Leistungsbereich über 500 kW Anspruch auf den Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen nach Anlage 2 Nr. VI.1.a.bb EEG 2009 in Höhe von

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Votum 2013/45– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/45

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch darauf hat, dass der Strom, der in den im Jahr 2007 in Betrieb genommenen Solarstrommodulen der in der [L...Straße...] belegenen PV-Installation erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird, nach den Vergütungssätzen für den Strom, der in den im Jahr 2006 am gleichen O

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Aufsatz

Die Autorinnen stellen die im Berichtszeitraum von der Clearingstelle EEG beschlossenen Arbeitsergebnisse vor, darunter den Hinweis 2012/30 zum Anwendungsbereich des Marktintegrationsmodells nach § 33 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012 (ab April 2012), die

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Votum 2013/37– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/37

In dem vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, als wieviele Anlagen gem. § 11 Abs. 6 EEG 2004, §§ 66 Abs. 1

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Votum 2013/36– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/36

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie des Anlagenbetreibers, die sich auf drei aneinandergrenzenden Bauwerken befinden, gemäß § 11 Abs. 6 EEG 2004 als eine Anlage gelten (im Ergebnis verneint).

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