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Suche in EEG 2009 § 9 u. § 14

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Rechtsprechung– VIII ZR 267/11

Zu der Frage, ob die Verlegung einer Parallelleitung zu einer bestehenden Anschlussleitung eine vom Netzbetreiber geschuldete Verstärkung (Ausbau) des Netzes gem. §§ 9 Abs. 1, 5 Abs. 4 EEG 2009 darstellt (hier: bejaht).

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Aufsatz

Die Autoren stellen die Ergebnisse und rechtlichen Argumentationen vor, die zur Wahl des richtigen Netzverknüpfungspunktes gem. § 5 Abs. 1 EEG 2009 und zur Fortgeltung des Urteils des BGH zu § 13 EEG

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Rechtsprechung– 02 O 634/09

Zu der Frage, ob eine PV-Anlage mit einer Leistung von 30 kWp auch dann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009 am bestehenden Hausanschluss anzuschließen ist, wenn für die Aufnahme des in der PV-Anlage erzeugten Stromes ein Netzausbau erforderlich ist (hier: bejaht.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über die Investitionspflichten beim Ausbau der Energieinfrastrukturen in Deutschland. Dafür nehmen sie zunächst eine Bestandsaufnahme der bisherigen Regelungen im geltenden Energierecht vor und prüfen anschließend die neuen Pflichten im Rahmen des Dritten Energiebinnenmarktpakets kritisch. Abschließend gehen sie auf die Relevanz sinnvoll ausgestalteter Genehmigungsverfahren für entsprechende Investitionen und auf die große Bedeutung angemessener Investitionsanzreize ein.

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Aufsatz
Der Beitrag widmet sich der Frage, wann ein Netzausbau zur Ermöglichung des Anschlusses einer EEG-Anlage wirtschaftlich zumutbar ist.
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Rechtsprechung– 6 O 206/11

Zu der Frage, ob im konkreten Fall die Anlagenbetreiberin vom Netzbetreiber einstweilig den Ausbau des Netzes, den Anschluss ihrer EEG-Anlage und die Zahlung von Abschlägen verlangen kann (hier: verneint. Der Netzbetreiber komme seiner Pflicht aus § 9 EEG 2009 zum unverzüglichen Netzausbau bereits nach.

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Aufsatz

Die Autoren gehen auf den energierechtlichen Rahmen einer Implementierung von Smart Grids ein. Dabei wird zunächst eine Definition von Smart Grids formuliert, woraufhin die regulatorischen Voraussetzungen für Smart Grids erläutert werden.

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Aufsatz

Der Autor gibt einen Überblick über das Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien und die wichtigsten Änderungen, die sich daraus für das EEG und das EEWärmeG ergeben.

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Rechtsprechung– 7 O 303/10

Zu der Frage, ob der Netzbetreiber im Rahmen des Anschlusses einer Fotovoltaikanlage die Kosten für eine Trafostation auf dem Grundstück des Anlagenbetreibers und für eine Mittelspannungsleitung von der Trafostation bis zum Umspannwerk des Netzbetreibers tragen muss (hier: verneint.

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Aufsatz

In diesem Beitrag wird dem Wachstum des Energierechtsbereichs Rechnung getragen. Die Autoren geben einen Überblick über das Energierecht mit seinem europarechtlichen Rahmen, dem EEG, dem EEWärmeG und dem allgemeinen Energiewirtschaftsrecht.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 9 u. § 14

Der Beitrag widmet sich der Problematik von Netzengpässen aufgrund des verstärkten Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Der Autor geht dabei insbesondere auf die rechtliche Situation der Anlagerbetreiber und deren Anrecht auf unverzügliche Optimierung der Netze ein. Dieses Anrecht bestehe aber nur, sofern der Ausbau für den Netzbetreiber wirtschaftlich zumutbar sei. Entstehe dem Anlagenbetreiber indes ein Ertragsschaden, liege die Beweislast für den Schaden bei ihm.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein.

Zwar sind Netzbetreiber grundsätzlich verpflichtet, Anlagen unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen, auch wenn wenn der Anschluss die Optimierung, Verstärkung oder den Ausbaus des Netzes im Sinne des § 12 EEG 2023 erfordert.

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Aufsatz

Die Autoren gehen in ihrem Beitrag der Frage nach, wie sich der steigende Anteil von dezentralen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien auf die Netzentgelte auswirkt. Dabei beleuchten sie eingehend die Aspekte des notwendigen Netzausbaus sowie die Regelungen zur Anrechnung vermiedener Netzentgelte. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die derzeitigen Regelungen in Gebieten mit hohem Anteil an dezentralen bzw.

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Aufsatz
Der Beitrag geht auf die Implikationen der Novelle des EEG zum 1. Januar 2009 (EEG 2009) bezüglich der Frage des Ortes des Netzanschlusses und der korrespondierenden Kostentragung ein.
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Politisches Programm

Der „Monitoringbericht gemäß § 63 Abs. 4 EnWG i. V. m. § 35 EnWG“ berichtet in Bezug auf Erneuerbare Energien unter anderem über

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Aufsatz
Die Vorschriften des EEG 2004 wurden durch das EEG 2009 in der Anzahl erheblich erhöht, neu strukturiert und teils im Wortlaut geändert.
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Aufsatz
Der Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen des EEG 2009 vor und versucht ein Resümee, in welchem Umfang gegenüber dem EEG 2004 Innovationen und/oder Änderungen zu vermelden sind. Der erste Teil beschäftigt sich insbesondere mit den Änderungen bei den allgemeinen Vorschriften, den Regelungen zum Netzanschluss sowie den neu eingeführten Instrumenten des Einspeisemanagements und der Direktvermarktung.
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Aufsatz
Neben einer verschärften Netzausbaupflicht und der fragwürdigen Pflicht zur Vergütung virtuellen Grünstroms bringt die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG 2009) auch einige positiv zu bewertende Regelungen für die Netzbetreiber mit sich. Besonders der geplante neue Wälzungsmechanismus und die Ermöglichung der Direktvermarktung von EEG-Strom geben den Netzbetreibern Grund zur Hoffnung.
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Aufsatz

Der Abschlussbericht ist im Rahmen des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bei Ecofys in Auftrag gegebenen Beratungsvorhabens "Verbesserte Netzintegration von Windenergieanlagen im EEG 2009" entstanden.

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Aufsatz

Die Autorin geht in ihrem Beitrag zunächst auf die Handlungsempfehlungen für EEG-Anlagen zum Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (

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