Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der rechtswidrigen Anlagenzusammenfassung von Gebäude-Fotovoltaikanlagen i.S.d. § 19 EEG 2012 und erläutert, welche Ansprüche dem Anlagenbetreiber in diesen Fällen ggf. zustehen.
Das Forum ökologisch-soziale Marktwirtschaft (FÖS) hat zusammen mit dem Institut für ZukunftsEnergieSysteme (izes gGmbH) im Auftrag von Greenpeace e.V. eine Kurzstudie zu "Strom- und Energiekosten der Industrie: Pauschale Vergünstigungen auf dem Prüfstand" veröffentlicht.
Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Speicherung von "grünem" Strom aus Fotovolaik- und Windenergieanlagen im Erdgasnetz (Speichergas) sowie Hemmnisse für einen flächendeckenden Ausbau der entsprechenden Speichertechnologien. In diesem Sinne plädieren die Autoren für weitere finanzielle Anreize oder einen Speicherbonus zur Förderung der Power-to-Gas-Technologie.
Die DAU - Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsstelle für Umweltgutachter mbH hat mit Datum vom 26.
Zu der Frage, ob ein bestehendes Wasserkraftwerk am linken Flussufer sowie die am selben Wehr, aber auf der rechten Flussseite hinzugebaute neue Erzeugungseinheit (Wasserentnahme, Turbine und Generator), bei der zudem eine Fischaufstiegstreppe errichtet wurde, zwei verschiedene „Anlagen“ i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: verneint.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob es sich bei den Fotovoltaikanlagen der Anlagenbetreiberin, die auf sog. Freilagerüberdachungen angebracht sind, um sog. Gebäudeanlagen (§ 33 Abs. 1
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für den in einer Biomasseanlage aus Landschaftspflegeholz erzeugten Strom gemäß §§ 16 Abs. 1, 27 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. Anlage 2
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für den in einer Biomasseanlage aus Landschaftspflegeholz erzeugten Strom gemäß §§ 16 Abs. 1, 27 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. Anlage 2
Der Beitrag geht auf verschiedene Varianten von Solar-Carports - u.a. mit der Funktion als Ladestationen für Elektroautos - ein, die aufgrund der erzielbaren Vergütung für Gebäudeanlagen als lohnende Investition eingeschätzt werden.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2012/11 und die Empfehlung 2012/6 vor.
Die Clearingstelle EEG hat am 23. Mai 2012 den Hinweis zu dem Thema „BImSchG-Genehmigungsbedürftigkeit und NawaRo-Bonus sowie Emissionsminimierungsbonus ab 1. Juni 2012“ beschlossen.
Die Autorin thematisiert in ihrem Artikel die Problematik des stark monokulturell geprägten Anbaus von Mais als Energiepflanze für Biogasanlagen. Sie geht dabei insbesondere auf alternative Anbauformen verschiedener anderer Energiepflanzen in "Mischkulturen" ein, die wirtschaftlich ebenso effizient seien wie der reine Maisanbau und weitere Vorteile böten.
Zu der Frage, ob der richtige Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 dann ein anderer als der nächstgelegene geeignete Verknüpfungspunkt ist, wenn es innerhalb desselben Netzes einen wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt gibt (hier verneint: Ein gesamtwirtschaftlicher Vergleich könne nur mit Verknüpfungspunkten in einem anderen Netz angestellt werden.
Die Autoren beschäftigen sich mit der Eigenverbrauchsregelung gem. § 33 Abs. 2 EEG 2009 und EEG 2012.
Die Autoren berichten in ihrem Beitrag zunächst über den Hinweis 2011/10 der Clearingstelle EEG zur Gebäudedefinition in § 33 Abs. 3 EEG 2009/2012 und dem Begriff der Lärmschutzwand in § 33 Abs.
Der Autor erläutert die Änderung des Grünstromprivilegs im EEG 2012.
Die Autoren diskutieren die nebeneinander bestehenden Förderinstrumente des europäischen CO2-Emissionshandels und des EEG- Einspeisevergütungssystems und deren jeweilige Existenzberechtigung.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, wann die BHKW der Anlagenbetreiberin im Sinne des EEG in Betrieb genommen wurden bzw.
Der Autor nimmt in seinem Beitrag Stellung zur Entscheidung des OLG Brandenburg vom 16. September 2010 - 12 U 79/10 - zum Anlagenbegriff des EEG. Dabei wird kritisch auf die Entscheidungsgründe des Gerichts unter Bezugnahme auf die
Sachverhalt: Zu der Frage, ob eine Inbetriebnahme i.S.d. § 3 Nr. 5 EEG 2009 bereits dann vorliegt, wenn eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zum ersten Mal Strom erzeugt, ohne dabei ortsfest installiert worden zu sein.
Ergebnis: verneint.
Der Autor geht in seinem Beitrag darauf ein, wie Biogasstrom im Rahmen der Direktvermarktung inbesondere als Regelenergie vermarktet werden könnte und zeigt dabei durch Stimmen aus der Branche praktische Erfordernisse, die rechtlichen Rahmenbedingungen des EEG 2009 sowie mögliche weitere Anreize durch die EEG-Novelle 2012 auf. Zuletzt geht er auf Fragen des Einspeisemanagements ein.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Bereitstellung von Regelleistung im Rahmen der Direktvermarktung nach dem EEG 2012 ein (allgemeiner Rechtsrahmen, Rechtsrahmen des EEG 2012, Verhältnis von § 13 EnWG zu § 11
Der auf einem Vortrag beruhende Beitrag behandelt Fragen des Vertrauensschutzes bei Investitionen in Erneuerbare Energien.
Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag zur Ermittlung der Bruttowertschöpfung selbständiger Unternehmensteile mit der juristischen Auslegung des § 41 Abs. 5 EEG 2012.