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Suche in EEG 2009

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Rechtsprechung– 202 EnWG 8/11
Aktenzeichen: 202 EnWG 8/11

Zu der Frage, ob ein Anlagenbetreiber gem. § 7 Abs. 1 EEG 2009 berechtigt ist, die Messdienstleitung selbst durchzuführen (hier: bejaht. Besondere Anforderungen an die Fachkunde des Einspeisers seien aus dem EEG 2009 nicht ableitbar.

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Aufsatz

Die Autoren berichten in ihrem Beitrag vom 5. Erfahrungsaustausch des Fachverbands Biogas e.V. hinsichtlich des EEG 2009 sowie über die Aufgaben der Umweltgutachterinnen und -gutachter im EEG 2012.

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Aufsatz

Der Autor geht auf die Rechtsproblematik des Anlagenbegriffes ein. Von dessen Auslegung sei abhängig, welche Fassung des EEG bei der Veränderung bzw.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Nein. Weder das EEG 2009 noch das EEG 2012 in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung erlaubten es, PV-Installationen, die aufgrund der Regelung zur Anlagenzusammenfassung als eine Anlage gelten, hinsichtlich der 30%-Schwelle in mehrere Anlagen aufzuteilen.

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Hinweis 2011/8– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/8

Die Clearingstelle EEG hat am 28. Februar 2012 den Hinweis zu dem Thema „PV-Anlagen innerhalb eines Abstandes von 110 Metern zu Autobahnen oder Schienenwegen“ beschlossen.

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Hinweis 2011/23– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/23

Die Clearingstelle EEG hat am 20. Dezember 2012 einen Hinweis zu dem Thema „Grundstücksbegriff mit bereits bestehendem Netzanschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009/EEG 2012“ beschlossen.

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Rechtsprechung– 02 O 634/09

Zu der Frage, ob eine PV-Anlage mit einer Leistung von 30 kWp auch dann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009 am bestehenden Hausanschluss anzuschließen ist, wenn für die Aufnahme des in der PV-Anlage erzeugten Stromes ein Netzausbau erforderlich ist (hier: bejaht.

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Aufsatz

Die Autoren gehen auf die Regelung aus § 33 Abs. 2 S. 1 EEG 2009 ein, dass ein Anspruch auf Vergütung für selbst erzeugten Solarstrom auch dann besteht, wenn ein Dritter den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe selbst verbraucht und dies nachweist.

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Hinweis 2011/21– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/21

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 23. Februar 2012 den Hinweis zum Thema „Zahlung des SDL-Bonus bei Übergangsanlagen“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: KWKG 2009, EEG 2009

Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Möglichkeit ein, mittels Wärmespeichern ein flexibles KWK-System zu entwickeln, bei dem KWK-Anlagen ihre Strom- und Wärmeproduktion zeitlich entkoppeln können.

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Aufsatz

Die Autorinnen berichten in Ihrem Beitrag über die Empfehlungen der Clearingstelle EEG 2011/1 zum gesetz­lichen Netzverknüpfungspunkt nach § 5 Abs. 1 EEG 2009 und 2011/2/1 zu Aspek

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Aufsatz

Die Autoren geben einen kritischen Überblick über das Regelungssystem der SDLWindV (Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen) und die zugrundeliegenden Regelungen im EEG, insbesondere im Hinblick auf die unterchiedlichen Anlagekategorien. Sie gehen außerdem auf die technischen Anforderungen ein, die bei einem Anschluss von alten und neuen Windenergieanlagen über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt greifen.

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Rechtsprechung– 4 O 423/11 D
Aktenzeichen: 4 O 423/11 D

Zu der Frage, ob der Netzbetreiber aus § 5 Abs. 1 EEG 2009 verpflichtet ist, eine PV-Anlage auf dem Grundstück des Anlagenbetreibers an einer Stichleitung anzuschließen, die nicht im Eigentum des Netzbetreibers steht (hier: verneint. Die konkrete Stichleitung gehöre funktional nicht zum „Netz“ für die allgemeine Versorgung i.S.v.

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Votum 2011/24– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/24

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, welches der richtige Verknüpfungspunkt für die anzuschließende Wasserkraftanlage ist und welche Kosten die Anlagenbetreiberin bzw. der Anlagenbetreiber und welche Kosten der Netzbetreiber zu tragen hat.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 32
Der Autor zeigt anhand des Beispiels einer als sog. Konversionsflächen-Anlage geplanten PV-Freiflächenanlage in der Lieberoser Heide mögliche Interessenkonflikte mit Umweltverbänden auf, die bei Errichtung von Freiflächenanlagen auf bestimmten Flächen entstehen können.
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Rechtsprechung– 2 U 60/11
Aktenzeichen: 2 U 60/11

Leitsatz des Gerichts:

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über die Investitionspflichten beim Ausbau der Energieinfrastrukturen in Deutschland. Dafür nehmen sie zunächst eine Bestandsaufnahme der bisherigen Regelungen im geltenden Energierecht vor und prüfen anschließend die neuen Pflichten im Rahmen des Dritten Energiebinnenmarktpakets kritisch. Abschließend gehen sie auf die Relevanz sinnvoll ausgestalteter Genehmigungsverfahren für entsprechende Investitionen und auf die große Bedeutung angemessener Investitionsanzreize ein.

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Rechtsprechung– I-17 U 157/10
Aktenzeichen: I-17 U 157/10

Zu der Frage, ob der Netzbetreiber gem. § 5 Abs. 1 S.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BGB, EEG 2009 § 17

Der Autor geht in seinem Beitrag zu Photovoltaikanlagen auf die Abgrenzung von Unternehmern und Verbrauchern in den Fällen von anteiliger Einspeisung in das öffentliche Netz, vollständiger Einspeisung und vollständigem Eigenverbrauch ein.

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Rechtsprechung– 8 U 3/11
Zu der Frage, ob ein Verteilnetzbetreiber (VNB) vom Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auch dann unterjährig Erstattung der unterjährig an Anlagenbetreiberinnen und -betreibern (AB) geleisteten Vergütungen verlangen kann, wenn dabei die von den AB tatsächlich gelieferte EEG-Strommenge von der den AB vergüteten Strommenge abweicht - etwa weil der VNB unterjährig bis zur Jahresabrechung den AB pauschalierte Vergütungen z.
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Gemäß § 3 Abs. 4 AusglMechAV (Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung) sind die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, bis zum 15.
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Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind gemäß § 3 Abs. 3 AusglMechAV (Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung) verpflichtet, bis zum 15.
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