Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für den in einer Biomasseanlage aus Landschaftspflegeholz erzeugten Strom gemäß §§ 16 Abs. 1, 27 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. Anlage 2
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2012/11 und die Empfehlung 2012/6 vor.
Der Autor nimmt eine Einschätzung hinsichtlich des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes bezüglich der Kürzungen der Vergütungsansprüche für die Solarindustrie vor. Dazu werden echte und unechte Rückwirkung vorgestellt und die Übergangsorschriften des EEG thematisiert.
Der Autor erläutert die Änderung des Grünstromprivilegs im EEG 2012.
Der Autor erklärt den Eigenversorgungsbegriff des EEG 2012. Dazu geht er zunächst auf die gesetzliche Neuregelung der EEG-umlagefreien Eigenversorgung ein. Anschließend nimmt er eine rechtskonforme Auslegung des Eigenversorgungsbegriffs vor und betrachtet schließlich die Kriterien der Eigenversorgung.
Wird eine PV-Anlage am selben Standort durch (eine) andere PV-Anlage(n) ersetzt, verliert die ersetzte PV-Anlage ihren Anspruch auf die Einspeisvergütung nach dem EEG endgültig.
Photon stellt in seiner neuen Rubrik "Verfahren und Urteile" aktuelle Entscheidungen der Clearingstelle EEG sowie Gerichtsurteile aus der Photovoltaikbranche vor.
Die Autorin stellt die Neuerungen im EEG 2012 bezogen auf die Vermeidung von und die Maßnahmen bei Netzengpässen dar. Betreffend die technischen Vorgaben für das Einspeisemanagement wird näher auf Änderungen für KWK- und Fotovoltaikanlagen eingegangen.
In diesem Beitrag gibt der Autor einen Überblick über die neuen Regelungen im Bereich Biomasse nach dem EEG 2012. Im Besonderen wird dabei auf die neuen Vergütungsvoraussetzungen für Strom aus Biomasse, unter Einbeziehung von Alternativen wie der Direktvergmarktung, eingegangen. Weiterhin werden darüber hinausgehende Änderungen für die Bioenergienutzung im Stromsektor dargestellt.
Die Clearingstelle EEG hat am 21. Juni 2012 die Empfehlung zu dem Thema „Abschlagszahlungen im EEG 2012“ beschlossen.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den neuen technischen Anforderungen bezüglich des Einspeisemanagements, die gem. § 6 Abs. 2 EEG 2012 auch für kleine Photovoltaikanlagen gelten, sowie mit den technischen Anforderungen gem.
Die Autoren widmen sich in ihrem Beitrag der Neuordnung der §§ 32, 33 EEG 2012 verglichen mit der alten Fassung des EEG 2009 und analysieren deren Systematik, stellen die Regelungen zur Vergütungshöhe dar und erläutern die Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs für Freiflächenanlagen (Vergütungstatbestände im Überblick, Anlagen auf Konversionsflächen, Planerfordernis).
In diesem Beitrag wird § 6 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2012 auf seinen persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich (kleine und kleinste PV-Anlagen, Nachrüstung, übermäßige Belastung der Betreiber von Kleinstanlagen) sowie seine Regelungsinhalte (Fernabregelung, Leistungskappung, Nachweis und K
Der Autor stellt die verschiedenen Vergütungsoptionen dar, die das EEG 2012 PV-Anlagenbetreiberinnen und -betreibern bietet. Dies umfasst neben dem klassischen Modell der Volleinspeisung die Eigenverbrauchsregelung sowie die Direktvermarktung.
Die Autoren befassen sich mit der Frage, ob es für das Smart Metering ein in EnWG, EEG und KWKG einheitliches rechtliches Konzept gibt.
Der Autor beschäftigt sich mit einigen Neuerungen aus dem EEG 2012, welche einen Beitrag zur sog. Energiewende leisten.
Die Autoren diskutieren, ob es für Biogas-Bestandsanlagen mit einem Organic-Rankine-Cycle-Modul den KWK-Bonus geben sollte.
Der Autor geht auf die Rechtsproblematik des Anlagenbegriffes ein. Von dessen Auslegung sei abhängig, welche Fassung des EEG bei der Veränderung bzw.
§ 9 EEG (vormals § 6 EEG) regelt, welche technischen Anforderungen Anlagen i.S.d. EEG und des KWKG erfüllen müssen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat verschiedene Vergütungsberechnungsbeispiele zum EEG 2012 (in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung) für alle Energieträger und Erzeugungsarten veröffentlicht (s. Anhang).
Es kommt darauf an, wann die Anlage in Betrieb genommen und wann die Maßnahme zur Modernisierung, zur Erhöhung der Leistung oder des Leistungsvermögens bzw. zur Ertüchtigung abgeschlossen wurde:
1. Inbetriebnahme vor dem 1. August 2004 (unter Geltung des EEG 2000)
a) Abschluss der Maßnahme vor dem 1. Januar 2009
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die Neuregelungen des EEG 2012 für Solarstromanlagen vor.
Der Autor vergleicht die Regelungen des EEG 2009 und des EEG 2012 bezüglich des Eigenstromprivilegs und geht dabei auf die Abgrenzung von Stromlieferung und Eigenerzeugung (Begriff des Anlagenbetreibers, Gemeinschaftskraftwerke, keine Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage aus § 37