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Suche in EEG 2021

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Hinweis 2021/10-V– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2021/10-V

Die Clearingstelle hat am 5. Mai 2022 den Hinweis zum Thema „Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen - Eintritt der Rechtsfolgen” beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

In dem Verfahren wird geklärt:

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Aufsatz

Der Aufsatz behandelt den umgesetzten § 6 EEG 2021 in Bezug auf die praktische Umsetzung sowie die Ausweitung der kommunalen Teilhabe über § 6 EEG 2021 auf Bestandsanlagen. Grundsätzlich könne das Instrument auf Bestandsanlagen erweitert und damit die Akzeptanz von Bestandsanlagen verbessert werden.

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Aufsatz

Die Autorin und Autoren behandeln in ihrem Aufsatz die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windprojekten mit Blick auf die Hintergründe, praktische Anwendungsfragen des § 6 EEG 2021 sowie die vertragliche Durchführung (auch mit Beachtung des Mustervertrags der FA Wind). Der Beitrag untersucht verschiedene mögliche Fassungen des § 36k EEG 2021 a. F. Weiter werden verschiedene Fragen u. a.

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Aufsatz

Der Autor gibt umfassende Einblicke zu den Problemen des freiwilligen Beteiligungsmechanismus im Hinblick auf Abgrenzungsfragen im Abgabenrecht. Der Aufsatz beinhaltet eine Einordnung der EEG-Umlage als mögliche verfassungswidrige Sonderabgabe, einen eventuellen verfassungswidrigen Mittelfluss an Kommunen und die Diskussion zu einer verpflichtenden Regelung.

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Aufsatz

Der Aufsatz behandelt die Akzeptanz erneuerbarer Energien bei der lokalen Bevölkerung in Hinblick auf die finanzielle Beteiligung von Betroffenen sowie von Standortkommunen durch den § 36k EEG 2021 bzw.

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Aufsatz

Der Autor gibt einen Überblick über die Ausgestaltung der Ausschreibung von Windenergieanlagen an Land unter Geltung des EEG 2021.

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Aufsatz

Die Autoren beleuchten die Steigerung der Akzeptanz der betroffenen Bevölkerung mit Hilfe ökonomischer Kompensationen. Dabei werden Hemmnisse und Lösungsansätze diskutiert. Diese unterschiedlichen Beteiligungsformen müssten auf eine Erhöhung des regional-ökonomischen Nutzens abzielen und so den Ausbau vorantreiben, gerade in finanzschwachen Kommunen. Der Erfolg der Erneuerbaren Energien sei zwingend von der lokalen Bevölkerung abhängig, weshalb Förderungen gezielt ansetzen müssten.

 

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Politisches Programm

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zu den Regelungen der §§ 63 ff. EEG 2021, speziell für die Regelung nach § 63 Nummer 1a i. V. m. § 64a EEG 2021 für die Herstellung von Wasserstoff, ein Merkblatt erstellt. Mit Einführung des neuen Tatbestandes in der besonderen Ausgleichsregelung gemäß § 63 Nummer 1a i. V. m.

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Votum 2021/7-VIII– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle die Frage zu klären, ob der Anlagenbetreiber für den in seinen Solaranlagen erzeugten und in das Netz der Netzbetreiberin eingespeisten Strom einen Vergütungsanspruch hat (im Ergebnis bejaht).

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Votum 2021/8-IV– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob (und seit wann) für die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin ein Anspruch auf die Flexibilitätsprämie besteht, auch wenn nicht jederzeit die volle installierte Leistung in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist werden konnte (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

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Studie

Die vorliegende Studie der Stiftung Umweltenergierecht untersucht im Auftrag der Koordinierungsstelle des Akademienprojekts „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS) den rechtlichen Rahmen für Erzeugung, Transport und Nutzung von Wasserstoff.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BImSchG, BauGB/ROG, BauNVO, EEG 2021

Die Autoren beschäftigen sich mit der Herstellung von Kraftstoff aus Wasserstoff (dem sog. Power-to-Fuel) und beleuchten relevante Faktoren für die Standortwahl einer Power-to-Fuel-Anlage.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15. Juli 2021 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Juni 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 15. Juli 2021, so dass die Bekanntgabe am 22. Juli 2021 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15. Juli 2021 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von solaren Aufdachanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Juni 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 15. Juli 2021, so dass die Bekanntgabe am 22. Juli 2021 als erfolgt gilt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Vorabinformation:

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Aufsatz

Die Autoren behandeln in ihrem Beitrag zum einen die Stellungnahme 2020/1-IV/Stn der Clearingstelle EEG | KWKG, in der die Clearingstelle auf Ersuchen des LG Lüneburg die Frage klärte, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf den

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Aufsatz

Ende 2020 sei die EEG-Vergütung für die ersten Windkraftanlagen ausgelaufen. In diesem Zusammenhang befasst sich der Autor mit der Frage, worauf es bei der Bewertung und Prüfung eines Weiterbetriebs von Windenergieanlagen (BPW) ankommt. Dabei seien zunächst der bauliche Zustand der Anlage und deren Lastreserven zu ermitteln. Weiterhin seien die Daten über Windverhältnisse am Standort auszuwerten. Es sei auch wichtig, das BPW-Gutachten rechtzeitig vor Ablauf der Entwurfslebensdauer zu veranlassen.

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Am 14. Juni 2021 hat die Fachagentur Wind einen Mustervertrag zur Umsetzung des neu eingeführten § 36k EEG 2021 veröffentlicht.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. Juni 2021 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Onshore-Windenergieanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Mai 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 14. Juni 2021, so dass die Bekanntgabe am 21. Juni 2021 als erfolgt gilt.

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Aufsatz

Die Autoren stellen fest, dass die Genehmigungen für Windkraftanlagen an Land wieder zunehmen. Allerdings sei zu erwarten, dass auch dies für die Deckung der zukünftigen Ausschreibungsrunden nicht ausreiche. So sei in der Ausschreibungsrunde im Mai 2021 bereits trotz Kürzung eine Unterdeckung zustande gekommen, möglicherweise wegen noch offener Klageverfahren gegen mehrere Anlagen.

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Votum 2021/6-VI– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2021/6-VI

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären,

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Stellungnahme 2021/5-V/Stn und 2021/5/2-V/Stn– Clearingstelle EEG|KWKG

Auf Ersuchen des Landgerichts Hildesheim hat die Clearingstelle zunächst eine Teilstellungnahme u. a. zu den Fragen abgegeben,

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Die Voraussetzungen zum 15-Meter-Korridor gelten nur für Freiflächenanlagen, die in dem Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen wurden oder bei ausschreibungspflichtigen Anlagen, wenn der Gebotstermin in diesem Zeitraum lag (vgl.

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Gesetzentwurf

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) einer Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 19.05.2021 (s. Anhang).

Durch den Verordnungsentwurf ändern sich

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Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 11. Mai 2021 die Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die der Runde Tisch zur Anwendung von § 50a Absatz 1 Satz 2 EEG 2021 - Flexibilisierung von Biogasbestandsanlagen - beschlossen hat.

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