Leitsatz:
Der Anspruch auf Befreiung von den Entgelten für den Netzzugang im Sinne des § 118 Abs. 6 EnWG erfasst nicht die gesetzlichen Umlagen, die Konzessionsabgaben und die Entgelte für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung.
Leitsatz:
1. § 37 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009, in der bis zum 30. April 2011 geltenden Fassung, knüpft - ebenso wie die Vorgängervorschriften - an die Lieferung, nicht aber an die Erzeugung oder den Verbrauch von Strom an. Das Eigenstromprivileg greift danach schon dann nicht, wenn der Strom aus einem Netz für die allgemeine Versorgung bezogen wurde und mithin eine Stromlieferung vorlag.
Sachverhalt: Zur Frage, ob ein immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen erteilt wird.
Ergebnis: Verneint.
Sachverhalt: Eine Windenergieanlagenbetreiberin verlangt Schadensersatz von Mehrkosten, die durch die Netzanbindung am von der Netzbetreiberin zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt entstanden seien.
Ergebnis: Abgewiesen.
Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Übertragungsnetzbetreiber gegenüber einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen einen Zinsanspruch hat, wenn dieses unzutreffende Mitteilungen über die Verteilung der Strommenge auf privilegierte und nicht-privilegierte Letztverbraucher gemacht hat.
Ergebnis: Bejaht.
Leitsatz:
Dass der Gesetzgeber es lediglich versäumt hat, die Übergangsregelung des § 66 Abs. 13 Nr. 2 EEG 2012 zu streichen, lässt sich nicht mit der für eine teleologische Reduktion notwendigen Gewissheit feststellen.
Leitsatz des Gerichts:
Die gesetzgeberische Entscheidung, welche § 17 Abs. 1 EEG 2012 zugrundeliegt, kann grundsätzlich nicht mit Billigkeitserwägungen korrigiert werden.
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Anlagenbetreiber die Kosten für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das Netz der öffentlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu tragen hat.
Ergebnis: Bejaht.
Sachverhalt: Zur Frage, ob zwei Blockheizkraftwerke (BHKW) auf benachbarten landwirtschaftlichen Betriebsgrundstücken, die Biogas von einem gemeinsamen Fermenter beziehen, sowie eine gemeinsame Stromleitung, einen gemeinsamen Transformatorkasten und einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt nutzen, als eine einheitliche Anlage anzusehen sind.
Ergebnis: Bejaht.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob harmonisierende technische Normen Teil des Unionsrechts sind und damit ihre Auslegung in die Kompetenz des EuGH fällt.
Ergebnis: Bejaht.
Leitsätze des Gerichts:
Sachverhalt: Auf zwei Hallen eines Firmengeländes (unterschiedliche grundbuchrechtliche Grundstücke, unterschiedliche Flurstücke) befinden sich zwei PV-Dachinstallationen unterschiedlicher Betreiber.
Sachverhalt:
Sachverhalt: Zu der Frage, ob bei Umzug eines EEG-Umlage-befreiten Unternehmens die alte und neue Abnahmestelle gemeinsam betrachtet werden können, um dem Unternehmen, welches lediglich seinen Standort und damit seinen Anschlusspunkt, nicht aber seinen Stromverbrauch ändert, für das betroffene Jahr und die beiden Folgejahre die Befreiung der EEG-Umlage zu ermöglichen.
Sachverhalt: Ein Anlagenbetreiber ließ im Jahr 2012 auf dem Dach seines Wohnhauses eine Fotovoltaikanlage installieren, deren Strom er in das örtliche Stromnetz der Netzbetreiberin einspeist. Die Netzbetreiberin rechnete den eingespeisten Strom nach den Vergütungssätzen des EEG für eine erst nach dem Degressionstermin am 1. April 2012 technisch betriebsbereite Anlage ab. Zwischen Anlagen- und Netzbetreiber ist streitig, ob die installierte Fotovoltaikanlage bereits am 31.
Sachverhalt: Zur Frage, ob die Betreiberin einer Fotovoltaikanlage Schadensersatz vom Netzbetreiber in Höhe der Summe der entgangenen Einspeisevergütung aufgrund der Zahlungseinstellung wegen fehlendem Tonrundsteuerempfänger durch die sich geänderte Gesetzeslage verlangen kann, weil der Netzbetreiber seine Informations- und Hinweispflichten in diesem Falle verletzt habe.
Ergebnis: Verneint.
Leitsatz des Gerichts:
Die mittelbare Vermarktung von KWK-Strom nach § 4 Abs. 3 Satz 4 und 5 KWKG setzt nicht voraus, dass der Anlagenbetreiber und der kaufbereite Dritte über eine Zuordnung zu einem eigenen Bilanzkreis mit Installation einer viertelstündlichen Lastgangmessung verfügen.
Sachverhalt: Der Anlagenbetreiber meldete seine Windenergieanlage nicht innerhalb von drei Wochen nach ihrer Inbetriebnahme im Anlagenregister.
Leitsätze des Gerichts:
-
Der Betreiber einer Photovoltaikanlage, der Fördermittel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch nehmen will, hat sich über die geltende Rechtslage und über die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung zu informieren und ist deshalb grundsätzlich auch selbst verantwortlich für die Erfüllung seiner Meldepflichten gegenüber der Bundesnetzagentur.
Sachverhalt: (U.a.) Zur Frage, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Verwalter hat, wenn die Heizkostenabrechnung auf Grundlage von Messwerten eines ungeeichten Zählers vorgenommen wurde.
Ergebnis: Verneint.
Leitsätze des Gerichts:
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine unter Geltung des EEG 2012 (bis 04/2012 - ältere Fassung) installierte Fotovoltaikanlage. Vor dem Stichtag des 1.
Leitsatz des Gerichts:
EEG Ausgleichsregelung, Fristversäumung, Vollständigkeit der Unterlagen, Nachsichtgewährung, höhere Gewalt, Prüfungspflichten
Leitsätze des Gerichts:
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine unter Geltung des