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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 27a, BioAbfV

Der Beitrag gibt einen Überblick über den Stand und die Perspektiven der Abfall- und Reststoffvergärung in Deutschland. Dabei beleuchten die AutorInnen zunächst das Potenzial und die tatsächliche Nutzung vergärbarer Abfälle und Reststoffe sowie den Substrateinsatz in Biogas-, Biomethan- und Bioabfallvergärungsanlagen und liefern aktuelle Zahlen zu Bioabfallvergärungsanlagen in Deutschland.

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Aufsatz

Der Autor analysiert den Rechtsrahmen im Bereich der Bioabfall- und Reststoffverstromung unter dem EEG 2012. Hierbei beleuchtet er unter anderem die Förderung für die Vergärung von Bioabfällen und kleine Biogasanlagen zur Vergärung von Gülle. Abschließend wird ein Ausblick auf die möglichen Änderungen mit Inkraftreten des EEG 2014 gegeben.

 

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Aufsatz

Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag mit den Voten der Clearingstelle EEG 2013/56, 2013/59, 2013/9 sowie der Empfehlung

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Rechtsprechung– 11 B 137/14

Sachverhalt: Ein Anlagenbetreiber begehrt den Erlass einer einstweiligen Anordnung für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Einhaltung der Formaldehygrenzwerte nach der TA Luft (§ 27 Absatz 5 Satz 1 EEG 2009 bzw. EEG 2012 in der bis zum 31. Dezember 2012 gültigen Fassung) zur Geltendmachung des Formaldehydbonus für seine Biogasanlage.

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Rechtsprechung– 11 B 137/14

Sachverhalt: Der Antragsteller begehrt im einstweiligen Rechtsschutz die Ausstellung der Bescheinigung nach § 27 Abs. 5 Satz 1 EEG 2009/2012, um gegenüber dem Netzbetreiber den Formaldehydbonus geltend machen zu können.

Entscheidung: Verneint.

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Rechtsprechung– 11 B 137/14

Zu der Frage, ob die in § 46 Nr. 3 EEG 2009/2012 bestimmte Frist eine Ausschlussfrist ist (hier: verneint.

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Studie
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Die vom Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) erstellte Studie »Geschäftsmodell Energiewende« beschäftigt sich mit den Kosten der sog. Energiewende im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor und enhält eine Finanzierungsstrategie bis zum Jahr 2050.

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Rechtsprechung– 19 O 16/13

Zum Anlagenbegriff gem. § 3 Nr. 1 EEG 2009 bei einer Biogasanlage, bestehend aus einem Blockheizkraftwerk (BHKW 1) einem Fermenter nebst Gasspeicher, die im Jahr 2001 errichtet wurde und um ein zweites BHKW

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEG 2012, EEG 2014

Durch das "Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts" wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012) zum 1. August 2014 grundlegend überarbeitet zum „EEG 2014“.

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Aufsatz

Der Autor stellt in seinem Beitrag das BGH-Urteil (VIII ZR 262/12) zum Anlagenbegriff bei Biogasanlagen unter dem EEG 2009 vor und diskutiert dabei auch die Folgen für Anlagenbetreiber, die sich aus den unterschiedlichen Entscheidungen der Clearingstelle EEG - Empfehlung 2009/12  zum Anlagenbegriff  und dem

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Autor geht in seinem Beitrag auf die vierte Ergänzung (Stand: Januar 2013) der Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (Mittelspannungsrichtlinie)  ein und erläutert, welche Folgen sich daraus für Anlagenbetreiber und -hersteller ergeben sowie welche Übergangsfristen dabei zu beachten sind.

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Aufsatz

Die Autorin sieht Änderungsbedarf am Rechtsrahmen für den Einsatz von Stromspeichern und erläutert diesen in ihrem Beitrag. Problematisch sei hierbei beispielsweise, dass Stromspeicher, je nach Betriebsmodus wie Strombezugsanlagen oder Stromerzeugungsanlagen zu behandeln seien. Da die technischen und rechtlichen Normen jeweils nur an eine dieser Funktionen anknüpften, erhöhe sich hierdurch die Komplexität des Regulierungsrahmens.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012

Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem Potenzial von Biogas im Bereich der Netzdienstleistungen und den Gründe für die Nichtausschöpfung. Er identifiziert  die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen als Ursache, welche Biogasanlagenbetreiber verunsicherten. So sei juristisch bisher weder vollständig der Anlagenbegriff geklärt, noch die Auswirkungen von Anlagennachrüstungen auf den Inbetriebnahmezeitpunkt und somit auf die Vergütungshöhe des in der Anlage erzeugten Stroms ausreichend aufgearbeitet.

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Aufsatz

Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag mit der Flexibilitätsprämie auseinander und legen sowohl Vorteile als auch Stolpersteine bei ihrer Inanspruchnahme dar.

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Aufsatz

Die Autoren setzen sich mit dem am 23. Oktober 2013 zum Anlagenbegriff ergangenen BGH-Urteil (AZ: VIII ZR 262/12) auseinander. Dabei gehen sie zunächst auf den Meinungsstreit zur Anwendbarkeit des sog. engen bzw. weiten Anlagenbegriffs bei Biomasseanlagen ein und diskutieren sodann die Auswirkungen der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs.

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Aufsatz

Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit dem am 23. Oktober 2013 zum Anlagenbegriff für Biogasanlagen ergangenen BGH-Urteil (VIII ZR 262/12) und zeigt die daraus resultierenden Rechtsfolgen auf. In diesem Zusammenhang beschäftigt er sich insbesondere mit dem Hinzubau und dem Austausch von Blockheizkraftwerken. 

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Rechtsprechung– 24 O 38/13
Aktenzeichen: 24 O 38/13

Sachverhalt: Zu der Frage, ob ein Vergütungsanspruch für aus Biomasse erzeugten Strom besteht, wenn sich im Tank der Anlage ein Gemisch aus nach BioSt-NachV zertifiziertem und nicht zertifiziertem Palmölraffinat befindet.

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz

In dem Beitrag geht der Autor auf das BGH-Urteil (Az: VIII ZR 262/12) zum Anlagenbegriff bei Biogasanlagen ein und stellt dabei die möglichen Folgen anhand von Praxisbeispielen dar.

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Aufsatz

In dem Beitrag beschreiben die Autoren die Entwicklung der Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie bei Biogasanlagen bis Ende 2013 und gehen dabei u.a. auf die jeweiligen Vor- und Nachteile und bisherige Erfahrungen einschließlich Hinderungsgründe für die Umsetzung der Flexibilitätsprämie ein.

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Hinweis 2013/13
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/13

Die Clearingstelle EEG hat am 18. August 2014 den Hinweis zu dem Thema „Leistung i.S.d. § 6 EEG 2009/EEG 2012“ beschlossen.

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Studie

Die Ecofys Germany GmbH, die Deutsche WindGuard GmbH, Becker Büttner Held und das Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik (IFK) der Universität Stuttgart haben im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie eine Nachrüstungsstrategie für Erzeugungsanlagen am Mittel- und Niederspannungsnetz zum Erhalt der Systemsicherheit bei Über- und Unterfrequenz entwickelt.

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Rechtsprechung– 24 O 238/13
Aktenzeichen: 24 O 238/13

Zu der Frage, ob Biogasanlagen, die durch die Änderung der 4. Verordung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV 2012) nachträglich der immissionschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit unterfallen, einen Anspruch auf den Emissionsminderungsbonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 haben (hier: bejaht.

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Votum 2013/87– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/87

Im vorliegenden Fall war zu klären, ob die erhöhte Vergütung mit dem Technologiebonus aus Anlage 1 Nr. II.1.i EEG 2009 in entsprechender („analoger“) Anwendung des § 66 Abs. 1 oder § 27 Abs. 1 EEG 2009 auc

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