Die Autoren stellen in ihrem Beitrag wesentliche Änderungen im EEG dar, die der Gesetzesentwurf (BT-Drs. 17/8877) vom 6. März 2012 vorsieht.
Die Autoren befassen sich mit dem Ineinandergreifen von § 16 Abs. 6 und § 6 Nr. 1 EEG 2009. Dabei behandeln sie insbesondere die Pflicht der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber zur Ausstattung ihrer Anlage mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung, die eintritt, wenn die Anlage eine Leistung von 100 Kilowatt übersteigt.
Die Autoren erläutern die Fiktion aus § 27 Abs. 2 EEG 2009, derzufolge Gas, das dem Gasnetz entnommen wird, als Biomasse gilt. Anschaulich gewendet könne das Gas also in Biomasse "verwandelt" werden.
Der Autor untersucht den von den Novellen des EnWG 2011 und des EEG 2012 vorgegebenen Rechtsrahmen für die Gewinnung von Wasserstoff/Methan durch Elektrolyse mit (Wind-)Strom. Zunächst wird der technische und energiewirtschaftliche Hintergrund dieser Energiespeichertechnologie einschließlich energiewirtschaftlicher Kosten-/Nutzenbetrachtung erklärt.
In diesem Beitrag gibt der Autor einen Überblick über die neuen Regelungen im Bereich Biomasse nach dem EEG 2012. Im Besonderen wird dabei auf die neuen Vergütungsvoraussetzungen für Strom aus Biomasse, unter Einbeziehung von Alternativen wie der Direktvergmarktung, eingegangen. Weiterhin werden darüber hinausgehende Änderungen für die Bioenergienutzung im Stromsektor dargestellt.
In seinem Beitrag berichtet der Autor von dem Verfahren Power-to-Gas, bei dem überschüssiger Strom aus erneuerbaren Energien in Gas umgewandelt wird, und stellt Pilotprojekte und -anlagen vor. Dabei geht er insbesondere auf die Herausforderungen bei der Umsetzung des Konzeptes einer Stromumwandlung in Gas vor, zu welchen u.a. die Wirtschaftlichkeit der Technologie, fehlende Elektrolyse-Kapazitäten sowie die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zählen.
In diesem Beitrag werden zahlreiche Einzelnormen zur Energiespeicherung aus dem Recht der Energiespeicherung und dem Recht der Erneuerbaren Energien vorgestellt und bewertet.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der EEG-Mittelfristprognose bis 2016, die die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gemäß § 3 AusglMechAV am 15. November 2011 veröffentlicht haben.
Grundsätzlich ja.
Anlagenbetreiberinnen bzw. Anlagenbetreiber können einen Anspruch auf Verzugszinsen gegen den Netzbetreiber haben, wenn
Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag die im EEG 2012 eingeführte Vergütungsvoraussetzung für Biomasseanlagen, gem. § 27 Abs. 4 EEG 2012 60 % des erzeugten Stromes in Kraft-Wärme-Kopplung zu erzeugen.
In diesem Beitrag wird auf die aus dem EEG 2012 resultierenden Neuerungen für die Biogasbranche eingegangen. Der Autor beschreibt dabei die Änderungen im Vergütungs- und Boni-System, den Maisdeckel, die Gülle-Kleinanlagen sowie die Direktvermarktung für den Biogassektor.
Die Autorin berichtet in ihrem Beitrag über die im Januar 2012 in Bremen durchgeführte 21. Jahrestagung des Fachverbands Biogas und die dort diskutierten Fragen des EEG 2012 (u.a. Anlagenbegriff, Güllebegriff, Wärmenutzungserfordernis, rechtliche und praktische Fragen der Direktvermarktung).
Unter dem EEG 2017, EEG 2014 und EEG 2012: Nein. Gemäß § 3 Nr. 28 EEG 2017, § 5
Von der Landesanstalt für Landwirtschaft Bayern (LfL) und vom Fachverband Biogas e.V. erarbeitete Auslegungshilfe, in welcher LfL und Fachverband die in den Anlagen 1-3 der BiomasseV 2012 aufgelisteten Einsatzstoffe nach ihrem Verständnis näher beschreiben.
Der Autor stellt die Möglichkeit der elektronischen Fernüberwachung und -steuerung von Biogasanlagen und deren Vorteile (Ermöglichung z.B. des Herstellens und Haltens des Betriebsoptimums, des Eingreifens in den Betrieb aus der Ferne, der gezielten Strombereitstellung für die Direktvermarktung und der Verschaltung mit anderen Anlagen zu einem virtuellen Kombikraftwerk) dar.
Der Autor beschäftigt sich mit der Bereitstellung von Regelenergie durch EEG-Anlagen.
Die Autoren diskutieren, ob es für Biogas-Bestandsanlagen mit einem Organic-Rankine-Cycle-Modul den KWK-Bonus geben sollte.
Die Autoren berichten in ihrem Beitrag vom 5. Erfahrungsaustausch des Fachverbands Biogas e.V. hinsichtlich des EEG 2009 sowie über die Aufgaben der Umweltgutachterinnen und -gutachter im EEG 2012.
Der Autor geht auf die Rechtsproblematik des Anlagenbegriffes ein. Von dessen Auslegung sei abhängig, welche Fassung des EEG bei der Veränderung bzw.
Die Autoren befassen sich mit der Entwicklung der energetischen Nutzung von Holz als nachwachsenden Rohstoff in Deutschland und reflektieren, welche Auswirkung dessen Förderung durch das Eneuerbare-Energien-Gesetz auf Industriebranchen, Wirtschaft und Waldbestand zur Folge hat.
Der Autor nimmt die Inbetriebnahme des ersten Hybrid-Kraftwerks mit optimierter Elektrolyse zur Wasserstoffproduktion zum Anlass, um tiefer auf die Technikoptimierung der Elektrolyse einzugehen.
Leitsätze des Gerichts:
Ja, aber nur soweit der Einsatz der fossilen Zünd- und Stützfeuerung notwendig ist, um die Verstromung des Deponiegases sicherzustellen.