Leitsatz des Gerichts:
Für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbarer Energie ist auch dann auf die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft abzustellen, wenn der Stromerzeugung aus Erneuerbarer Energie zunächst ein technisch notwendiger konventioneller Anfahrbetrieb mit fossilen Brennstoffen vorausgeht (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Mai 2008 - VIII ZR 308/07, WM 2008, 1799).
Die Autorin widmet sich in ihrem Beitrag dem Biogasregister. Dazu beschreibt sie im Einzelnen dessen Ziele und Funktionsweise.
In diesem Beitrag werden die Stromspeichertechnologien
- Wasserspeicher
- Druckluftspeicher (CAES - Compressed Air Energy Storage)
- Konventionalle Batterien
- Flüssigbatterien ("Redox Flow Battery")
- Wasserstoffspeicher
- Methanisierung
sowie deren technische und ökonomische Vor- und Nachteile vorgestellt.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Bestrebungen ein, im Rahmen der Novellierung des EEG 2012 Anreize für Strom aus Biogas als Regelenergie zu schaffen.
Die Autoren weisen in ihrem Beitrag auf die mangelnde Rechtssicherheit hinsichtlich der Genehmigungslage bei der Errichtung und dem Betrieb von Biogasanlagen, welche keine Abfälle einsetzen und das Biogas nach der Aufbereitung direkt in das Erdgasnetz einspeisen, hin. Es ließe sich nicht sicher beurteilen, ob für die entsprechenden Anlagen eine Baugenehmigung ausreiche oder die Einholung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erforderlich sei.
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag ausführlich auf die Problematik der Zuweisung des nach dem EEG richtigen Netzverknüpfungspunkts ein. Häufig werde der durch den Netzbetreiber zugewiesene Netzverknüpfungspunkt von Betreiberinnen und Betreibern von Biogasanlagen ungeprüft akzeptiert, was aus Sicht der Autoren einen Fehler darstelle.
Die Autoren stellen eine technische Variante der Biogasbereitstellung vor, bei der ein Festbettreaktor zur Anwendung kommt. Ziel der Anlagentechnik sei es, eine flexible, verbrauchsorientierte Biogasproduktion zur Erzeugung von Spitzenlaststrom zu erreichen.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf den verstärkten Einsatz von Zuckerrüben im Fermenter von Biogasanlagen insbesondere in Schleswig-Holstein ein und diskutiert neben Eigenschaften der Zuckerrübe für die Biogasproduktion auch erste Erfahrungen mit den verschiedenen Prozessschritten.
Zu der Frage, ob § 19 Abs. 1 EEG 2009 nach seinem Sinn und Zweck einschränkend auszulegen und nur auf Fälle einer absichtlichen und missbräuchlichen Anlagenaufspaltung anzuwenden ist (hier: verneint.
Zu der Frage, ob § 19 Abs. 1 EEG 2009 nach seinem Sinn und Zweck einschränkend auszulegen und nur auf Fälle einer absichtlichen und missbräuchlichen Anlagenaufspaltung anzuwenden ist (hier: verneint.
Rechtslage unter dem EEG 2004
Unter Geltung des EEG 2004 war die Inbetriebnahme in § 3 Abs. 4 definiert. Hierzu hat der BGH zwei Urteile gefällt:
Im Folgenden finden Sie die Materialien des Gesetzgebunsverfahrens zum Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels. Der Bundestag hat am 9.
Die Autoren gehen auf bestehende Schwierigkeiten bei Transport, Bilanzierung und Entnahme von eingespeistem Biogas (Biomethan) ein, die sie auf die unterschiedlichen Regelungen im EEG sowie in der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) zurückführen. Anschließend werden praktische Lösungsansätze aufgezeigt, um die Einspeisung von Biogas (Biomethan) zukünftig marktfähig zu machen.
Der Autor diskutiert in seinem Beitrag die Möglichkeit, durch geeignete Fruchtfolgen u.a. auch die Kosten der Biogasproduktion zu reduzieren.
Im Sondergutachten "Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung" entwickelt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) auf Grundlage acht verschiedener, vom DLR im Auftrag des SRU erstellter technisch-ökonomischer Szenarien (vorab veröffentlicht im Mai 2010 in der Stellungnahme Nr. 15 des SRU) acht Handlungsempfehlungen für die deutsche und europäische Energiepolitik zur Erreichung einer 100% erneuerbaren Stromversorgung in Deutschland.
Zu der Frage, wann eine Wärmenutzung i.S.v.
Ja.
Die Möglichkeit, anstatt einer Umweltgutachter-Bescheinigung geeignete Herstellerunterlagen einzureichen (Anlage 3 Nr.II.1 Satz 3), gilt ausdrücklich nur für den Nachweis über den KWK-Stromanteil (also, darüber, inwieweit es sich um »Strom im Sinne des KWKG« handelt, Anlage 3 Nr. I.1).