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Suche in EEG-Begriffsbestimmungen

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über energierechtliche Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsanwendung im Jahr 2013.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ja.

Dazu können einzelne Module physisch, etwa vom Dach oder - bei dachintegrierten Anlagen - aus der Dachhaut, entfernt werden.

Es ist aber auch ausreichend, einzelne Module fachgerecht aus dem elektrischen Verbund herauszulösen.

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Rechtsprechung– 5 O 374/13

Zur Bestimmung der Leistung der Biomasse-Anlage für die Ermittlung des Güllebonus gem. § 18 Abs. 2 EEG 2009, Ziff. VI. 2. b) der Anlage 2 zum EEG 2009 (hier: Es sei von einem einheitlichen Leistungsbegriff für jedes Kalenderjahr auszugehen.

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Rechtsprechung– 11 U 116/13

Zu der Frage, ob neue PV-Module, die Anlagen nach einer Totalzerstörung durch einen Brand im Jahr 2010 ersetzen, neue Anlagen mit neuem Inbetriebnahmezeitpunkt darstellen (hier: bejaht. Im Grundsatz habe das Landgericht zu Recht § 32 Abs. 5 EEG 2012 in Betracht gezogen. Allerdings habe der Gesetzgeber in Art. 1 Nr.

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Aufsatz

Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit Praxisfragen für Biogaslanlagen nach dem Urteil des BGH vom 23. Oktober 2013 (Az. VIII ZR 262/12). Insbesondere bewerten sie dabei die Entscheidungsgründe des Bundesgerichtshofs und gehen auf die Auswirkungen des Urteils für Satelliten-Blockheizkraftwerke ein.

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Rechtsprechung– 2 U 61/12

Zum Anlagenbegriff gem. § 3 Nr. 1 EEG 2009 bei einer Biogasanlage mit einem Gas-Otto-Motor und einem Fermenter, die im Jahr 2004 errichtet und deren Gas-Otto-Motor anschließend um zwei Gasturbinen erweitert wurde, die ebenfalls an den bestehenden Fermenter angeschlossen und im Jahr 2009 durch eine Gasturbine ausgetauscht wurden: Es liege nur eine Anlage i.S.v.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Dies richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.

Die Beurteilung, ob eine Maßnahme noch unverzüglich erfolgte, bedarf der Klärung im jeweiligen Einzelfall. „Unverzüglich“ bedeutet ohne schuldhaftest Zögern im Sinne von § 121 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach werden die Angaben der Parteien zu der Planung, den Arbeitsschritten, der Bestellung, den Lieferfristen und der Errichtung von netztechnischen Einrichtungen dahingehend gewürdigt, ob eine schnellere Erledigung möglich gewesen war und ob die Maßnahmen erforderlich waren.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja.

Erst das Netzanschlussbegehren führt dazu, dass ein Rechtsverhältnis zwischen Anlagenbetreiberin bzw. -betreiber und Netzbetreiber entsteht sowie Rechte und Pflichten zu beachten sind.

Bitte lesen Sie auch die Häufigen Rechtsfragen

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Aufsatz

Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag mit den Voten der Clearingstelle EEG 2013/56, 2013/59, 2013/9 sowie der Empfehlung

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Rechtsprechung– 19 O 16/13

Zum Anlagenbegriff gem. § 3 Nr. 1 EEG 2009 bei einer Biogasanlage, bestehend aus einem Blockheizkraftwerk (BHKW 1) einem Fermenter nebst Gasspeicher, die im Jahr 2001 errichtet wurde und um ein zweites BHKW

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEG 2012, EEG 2014

Durch das "Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts" wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012) zum 1. August 2014 grundlegend überarbeitet zum „EEG 2014“.

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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Grundlagen des EEG-Belastungsausgleichs ein und erörtert die maßgeblichen Kriterien zur Abgrenzung einer umlagepflichtigen Stromlieferung von einer umlagefreien Eigenerzeugung, wobei er insbesondere auf die Nutzenergielieferung als Ausformung der Eigenerzeugung eingeht.

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Aufsatz

Die Autoren setzen sich mit dem am 23. Oktober 2013 zum Anlagenbegriff ergangenen BGH-Urteil (AZ: VIII ZR 262/12) auseinander. Dabei gehen sie zunächst auf den Meinungsstreit zur Anwendbarkeit des sog. engen bzw. weiten Anlagenbegriffs bei Biomasseanlagen ein und diskutieren sodann die Auswirkungen der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs.

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Aufsatz

Der Autor stellt in seinem Beitrag das BGH-Urteil (VIII ZR 262/12) zum Anlagenbegriff bei Biogasanlagen unter dem EEG 2009 vor und diskutiert dabei auch die Folgen für Anlagenbetreiber, die sich aus den unterschiedlichen Entscheidungen der Clearingstelle EEG - Empfehlung 2009/12  zum Anlagenbegriff  und dem

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Aufsatz

Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit dem am 23. Oktober 2013 zum Anlagenbegriff für Biogasanlagen ergangenen BGH-Urteil (VIII ZR 262/12) und zeigt die daraus resultierenden Rechtsfolgen auf. In diesem Zusammenhang beschäftigt er sich insbesondere mit dem Hinzubau und dem Austausch von Blockheizkraftwerken. 

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012

Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem Potenzial von Biogas im Bereich der Netzdienstleistungen und den Gründe für die Nichtausschöpfung. Er identifiziert  die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen als Ursache, welche Biogasanlagenbetreiber verunsicherten. So sei juristisch bisher weder vollständig der Anlagenbegriff geklärt, noch die Auswirkungen von Anlagennachrüstungen auf den Inbetriebnahmezeitpunkt und somit auf die Vergütungshöhe des in der Anlage erzeugten Stroms ausreichend aufgearbeitet.

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Rechtsprechung– 4 O 1706/13
Aktenzeichen: 4 O 1706/13

Zu der Frage, ob der Inbetriebnahmebegriff nach dem EEG 2009 eine ortsfeste Installation der Fotovoltaikmodule zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme voraussetzt (hier verneint: Erst die Neufassung des Inbetriebnahmebegriffes im EEG 2012 verlange, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde.

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Aufsatz

Der Autor stellt in seinem Beitrag das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) VIII ZR 262/12 zum Anlagenbegriff vom 23. Oktober 2013 vor.

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Aufsatz

In dem Beitrag geht der Autor auf das BGH-Urteil (Az: VIII ZR 262/12) zum Anlagenbegriff bei Biogasanlagen ein und stellt dabei die möglichen Folgen anhand von Praxisbeispielen dar.

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Votum 2013/93– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/93
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf vier alleinstehenden Gebäuden, die auf jeweils verschiedenen, teilweise benachbarten Flurstücken belegen sind, gem. § 19 Abs. 1

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Votum 2013/92– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/92
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf zwei Gebäuden, die baulich miteinander verbunden und auf benachbarten Flurstücken belegen sind, gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 zum Zwecke d

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