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Suche in Fassadenanlagen

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Rechtsprechung– 7 O 2220/07
Aktenzeichen: 7 O 2220/07

Zum Verfügungsanspruch nach § 12 Abs. 5 Satz 1 EEG 2004 (hier: Anspruch auf (Abschlags-)Zahlungen in Höhe der Mindestvergütung gem. § 11 Abs. 1 EEG 2004 bejaht; ob es sich bei der Anlage um eine Fassadenanl

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Aufsatz
Werden Solaranlagen an oder auf Baudenkmälern, auf Gebäuden in Denkmalbereichen oder in deren Umgebung errichtet, kann es zu Konflikten zwischen Umweltschutz und Denkmalschutz kommen. Die Denkmalschutzgesetze enthalten ausreichende Regelungen, um im jeweiligen Einzelfall die Störung des Erscheinungsbildes von Denkmälern sowie von historischen Orts- und Stadtkernen zu verhindern. Das Baurecht bietet zusätzlich Steuerungsmöglichkeiten.
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Aufsatz
OLG Nürnberg: Investitionshöhe ist Indiz für Hauptzweck einer Gebäudes.
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Politisches Programm

Hier finden Sie den Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), der gemäß § 20 EEG durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004, EEG 2004 § 20
Eine ganze Reihe von Forschungs- und Beratungsvorhaben dienten der wissenschaftlichen Fundierung des EEG-Erfahrungsbericht.
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Rechtsprechung– 15 U 25/07
Aktenzeichen: 15 U 25/07
Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage „ausschließlich an oder auf einem Gebäude“ i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 angebracht ist (hier verneint für einen mit eigenem Fundament im Boden verankerten Modulbaum).
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Rechtsprechung– 3 HK.O 160/06
Aktenzeichen: 3 HK.O 160/06

Zu den Voraussetzungen des sogenannten Fassadenzuschlags nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 (hier bejaht). Zu den Anforderungen an die ordnungsgemäße Rechnungsstellung des Anlagenbetreibers, wenn dieser zur Umsatzsteuer optiert hat.

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Rechtsprechung– 13 C 243/06
Aktenzeichen: 13 C 243/06
Zur Frage, ob für eine PV-Anlage auf einer Terrassenüberdachung die erhöhte Vergütung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EEG für Fassadenanlagen verlangt werden kann (hier verneint, weil die Anlage nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes ist).
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Rechtsprechung– 9 O 1510/06
Aktenzeichen: 9 O 1510/06

Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ ist (hier verneint, weil die Trägerkonstruktion der doppelt nachgeführten PV-Anlagen („Solarbäume“) nicht primär funktionell im Hinblick auf das Stallgebäude, sondern im Hinblick auf die Stromerzeugungsanlage ausgerichtet worden ist

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Studie
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004

Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erstellte Studie befasst sich mit den Auswirkungen der Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Bezug auf das Gesamtvolumen der Förderung, die Belastung der Stromverbraucher sowie die Lenkungswirkung der Fördersätze für die einzelnen Energiearten.

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Rechtsprechung– 4 O 581/05

Zu den Voraussetzungen des § 12 Abs. 5 EEG 2004 (hier: § 12 Abs. 5 EEG 2004 beinhaltet keine Erleichterung hinsichtlich der Darlegung des Anordnungsanspruches, so dass der Anlagenbetreiber alle Voraussetzungen seines Anspruchs auf Stromeinspeisung gerade an dem ausgewählten,

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Aufsatz
Der Beitrag geht auf Fragen ein, die sich aus dem am 1.1.2004 in Kraft getretenen Fotovoltaikvorschaltgesetz für die Vergütung von Gebäude- und Freiflächenanlagen ergeben. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt auf den Auslegungsproblemen, die sich aus § 11 Abs. 3 und § 11 Abs. 4 EEG ergeben.
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Aufsatz
Der Beitrag stellt die Änderungen des EEG 2000 durch das so genannte Vorschaltgesetz vom 22.12.2003, welches am 01.01.2004 in Kraft trat, vor und geht u.a. auf die einzelnen Regelungen der Vergütung in § 8 EEG 2000 (entspricht § 11 EEG 2004) ein, auf
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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das

Zweite Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

vom 22. Dezember 2003 wurden insbesondere § 8 geändert sowie § 13 EEG 2000 eingefügt und so die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen nach dem Ende des 100.000-Dächer-Programms angepasst (sog. Photovoltaik-Vorschaltgesetz).

Hier finden Sie

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Aufsatz

Der Autor analysiert die Tendenz zum Bau immer größerer Solarmodule. Er beobachtet die Bildung zweier Lager, die jeweils auf 182 mm oder 210 mm als Wafergröße setzen. Beide Modelle hätten Vor- und Nachteile und es sei abzuwarten, welche der Wafergrößen sich als neuer Standard durchsetzen werde.

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