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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012

In seinem Beitrag beleuchtet der Autor die Komplexität der Eigenversorgung aus fotovoltaischem Strom. Dabei geht er insbesondere auf Chancen und durch rechtliche Rahmenbedingungen entstehenden Schwierigkeiten bei der solaren Selbstversorgung ein und stellt ausgewählte Projekte vor, die mit unterschiedlichen Konzepten ihren Strom aus hauseigenen Fotovoltaikanlagen nutzen. 

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Rechtsprechung– 6 U 46/12

Zu der Frage, ob sich ein Solaranlagenbetreiber, dessen PV-Anlage auf einer - ehemaligen - Mülldeponie errichtet wurde, auf die Ausnahme von der Anwendung der Vergütungsdegression gemäß § 20 Abs. 4 Satz 2 EEG 2009 (in der vom 1. Juli 2010 bis zum 30. April 2011 geltenden Fassung) berufen kann (hier: verneint.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Eine Erweiterung der Anlage zu früher geltenden Vergütungssätzen ist nicht möglich. Ob bei einer Erweiterung einer Solaranlage ein Zahlungsanspruch besteht, hängt davon ab, um welche Art des Zahlungsanspruchs es sich handelt (Zuschlag in einer Ausschreibung oder gesetzlich festgelegter Vergütungssatz).

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Aufsatz

Die Autoren berichten in ihrem Beitrag zunächst über den Hinweis 2011/10 der Clearingstelle EEG zur Gebäudedefinition in § 33 Abs. 3 EEG 2009/2012 und dem Begriff der Lärmschutzwand in § 33 Abs.

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Votum 2012/2– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/2
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin für den in ihrer Anlage erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 5

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Studie

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat verschiedene Vergütungsberechnungsbeispiele zum EEG 2012 (in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung) für alle Energieträger und Erzeugungsarten veröffentlicht (s. Anhang).

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Die Vergütungssätze für ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommene Solarstromanlagen (hierzu gehören insbesondere PV-Anlage) sinken gegenüber den im Vorjahr geltenden Vergütungssätzen um 15 Prozent (Degression); sie betragen damit zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent (abhängig vom jeweils einschlägigen Vergütungstatbestand).
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Der Autor stellt in seinem Beitrag aktuelle Entwicklungen bei der Integration von PV-Modulen in Gebäude vor.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Die Autorin präsentiert in ihrem Beitrag drei aus ihrer Sicht gelungene architektonische Beispiele für die Integration von PV-Modulen ins Gebäude.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Die Autorin berichtet über die Fachmesse Bau, auf der die Solartechnik an Bedeutung gewonnen habe. Dabei hätten insbesondere PV-Module als Bauelemente Eingang in die Baubranche gefunden.
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Votum 2008/45– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/45
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber für den in seiner Fotovoltaikanlage erzeugten Strom einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 (

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Votum 2009/4– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2009/4
Gesetzesbezug: BGB, EEG 2004 § 11 Abs 2

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber für den in seiner verfahrensgegenständlichen Fotovoltaikanlage erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 5

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Votum 2008/54– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/54

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber für den in seiner Fotovoltaikanlage erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. §§ 11 Abs. 2 Satz 1, 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2004 (sog. Bonus für Fassadenanlagen) hat (im konkreten Fall bejaht).

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Votum 2008/39– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/39

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegenüber dem Netzbetreiber für den in ihren Fotovoltaikanlagen erzeugten Strom einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 (sogenannter Bonus für Fassadenanlagen) hat.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, EEG 2009 § 33
Solaranlagen sind integraler Bestandteil des Energiekonzeptes. Um diese zu projektieren, sind vom Planer bereits im Vorfeld die baurechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Der Beitrag erläutert diese anhand des bayerischen Landesrechtes.
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Aufsatz
Zugleich Besprechung zu BVerfG, Beschluss vom 18.2.2009 - 1 BvR 3076/08 Der Beitrag geht auf den Gesetzeszweck der Neuregelung des § 19 Abs. 1 EEG 2009 ein und plädiert für eine teleologische Reduktion des Normwortlauts bei bestimmten Anlagenkonstellationen.
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Rechtsprechung– 13 S 282/08
Aktenzeichen: 13 S 282/08
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2

Zu der Frage, ob gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 ein Anspruch auf erhöhte Mindestvergütung besteht, wenn die betroffene Fotovoltaikanlage keinen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes darstellt (hier verneint).

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Votum 2008/9– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/9
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Betreiber einer an der Südwand seiner in Industriebauweise errichteten Lagerhalle angebrachten PV-Anlage Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 5

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Rechtsprechung– VIII ZR 313/07
Aktenzeichen: VIII ZR 313/07

Leitsatz: Fotovoltaikanlagen sind nur dann im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 ausschließlich auf oder an einem Gebäude angebracht, wenn das Gebäude als Trägergerüst die Hauptsache bildet, von der die darauf oder daran befestigte Anlage in ihrem Bestand abhängig ist.

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Rechtsprechung– 14 C 2698/08
Aktenzeichen: 14 C 2698/08
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2

Zur Frage, ob eine über den Fenstern eines Gebäudes geneigt angebrachte PV-Installation eine sogenannte Fassadenanlage nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 sei (hier verneint: Die PV-Anlage sei nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes i.S.

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Votum 2008/11– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/11

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Betreiber einer an der Südwand seines Wohnhauses angebrachten PV-Anlage Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 5

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Rechtsprechung– 15 U 13/07
Aktenzeichen: 15 U 13/07

Zum Begriff des „Gebäudes“ i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG 2004 (hier bejaht für einen Geräteunterstand für landwirtschaftliche Maschinen). Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage „ausschließlich an oder auf einem Gebäude“ i.S.v.

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Rechtsprechung– 16 S 800/08
Aktenzeichen: 16 S 800/08

Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage nicht Fassadenelement sondern auf dem Dach oder als Dach des Gebäudes (§ 11 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004) angebracht ist (hier: Dachüberstand).

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