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Suche in Solarenergie

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Politisches Programm

Durch das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 14. März 2011, GZ: IV D 2 - S 7124/07/10002 (s. Anhang) wurde unter anderem der Abschnitt 2.5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1.

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Votum 2011/9– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/9

Im vorliegenden Votumsverfahren war aufgrund der Inbetriebnahme der Module einer PV-Freiflächeninstallation vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplans zu klären, ob und, wenn ja, ab welchem Zeitpunkt und aufgrund welcher Anspruchsgrundlage der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung für den erzeugten Strom hat. 

Leitsätze der Clearingstelle EEG:

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Beitrag geht auf die Notwendigkeit der verbesserten System- und Marktintegration von PV-Strom ein, was u.a. durch die Nutzung schon verfügbarer Prognoseverfahren durch die Verteilnetzbetreiber erreicht werden könne.

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Aufsatz

Der Autor geht auf die in zunehmend geringeren Abständen stattfindenden Absenkungen der Einspeisevergütungen für Strom aus solarer Strahlungsenergie einschließlich der aktuell sich abzeichnenden Entwicklungen im Rahmen der großen Novelle des EEG 2012 ein.

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Votum 2011/7– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/7
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 32, EEG 2012

Im vorliegenden Votumsverfahren hat die Clearingstelle EEG die Frage geklärt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber aus §§ 16 Abs. 1, 32 EEG 2012 einen Anspruch auf Vergütung des Stroms hat, der ab 2012 in einem Gewerbegebiet im Geltungsbereich eines Bebauungsplans aus dem Jahr 1977 erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers einges

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Aufsatz
Die Autorin geht in ihrem Beitrag auf die im EEG 2009 und EnWG 2005 verankerten Vorschriften zur Regelung der Einspeisung von Strom durch den Netzbetreiber ein und stellt die von der Bundesnetzagentur in der Konsultationsfassung ihres Leitfadens zum EEG-Einspeisemanagement vorgeschlagene Rangfolge für die jeweiligen Regelmaßnahmen vor. Dabei geht sie insbesondere darauf ein, inwiefern PV-Anlagen von den Vorschriften des EEG 2009 und EnWG 2005 zum Einspeisemanagement betroffen sind.
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Aufsatz
Der Beitrag stellt den Entwurf für eine neue Niederspannungsrichtlinie (VDE-AR-N 4105) vor, die voraussichtlich im Juli 2011 in Kraft treten soll. Geplant sei u.a., dass PV-Anlagen in Zukunft in der Lage sein müssten, Blindleistung einzuspeisen und ihre Wirkleistung gestuft dem Netzregelungsbedarf anzupassen.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 33
Der Autor stellt in seinem Beitrag anhand einer Beispielsrechnung dar, wie sich die Anlagenrendite für den Eigenverbrauch von PV-Strom auf Gewerbedächern entwickelt.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die Entwicklung der internationalen Märkte für PV-Nachführsysteme und geht dabei auch auf die Entstehung neuer Nischenmärkte sowie auf den Status-Quo konzentrierender Photovoltaik (CPV) ein.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Die Autorin berichtet über die Fachmesse Bau, auf der die Solartechnik an Bedeutung gewonnen habe. Dabei hätten insbesondere PV-Module als Bauelemente Eingang in die Baubranche gefunden.
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Empfehlung 2011/2– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 29. September 2011 beschlossen, das Empfehlungsverfahren 2011/2 in zwei Verfahren aufzuteilen: Im Verfahren 2011/2/1 werden die Verfahrensfragen 1 und 2, im Verfahren 2011/2/2 wird die Verfahrensfrage 3 aus dem Eröffnungsbeschluss vom 11. Februar 2011 beantwortet. Die Empfehlung 2011/2/1 wurde auf derselben Sitzung vom 29. September 2011, die Empfehlung 2011/2/2 am 30. März 2012 beschlossen.

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Rechtsprechung– 9 U 958/10
Aktenzeichen: 9 U 958/10
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2

Zu der Frage, ob PV-Module, die auf dem Wellblechdach einer vorgeblich dem Schutz von Bärlauchgewächsen dienenden Stahlkonstruktion angebracht sind, die erhöhte Vergütung für sog. Gebäudeanlagen i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 1

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ja, es gilt ein „gespaltener“ Vergütungssatz.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BGB

Die Autorin berichtet über das erste Seminar des Ostbayerischen Technologie-Transfer-Instituts (Otti) zur Produkthaftung in der Fotovoltaik.

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Politisches Programm

Im Sondergutachten "Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung" entwickelt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) auf Grundlage acht verschiedener, vom DLR im Auftrag des SRU erstellter technisch-ökonomischer Szenarien (vorab veröffentlicht im Mai 2010 in der Stellungnahme Nr. 15 des SRU) acht Handlungsempfehlungen für die deutsche und europäische Energiepolitik zur Erreichung einer 100% erneuerbaren Stromversorgung in Deutschland.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012
Der Autor stellt in sechs Abschnitten Neuerungen des EEG 2012 gegenüber dem EEG 2009 vor.
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Rechtsprechung– 6 U 93/09
Aktenzeichen: 6 U 93/09

Zur Frage, ob PV-Module i.S.d. § 11 Abs. 2 EEG 2004 „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ sind, wenn sie an einer als Unterstand genutzten Stahlkonstruktion angebracht sind, welche u.a. Längst

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Aufsatz
Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Frage, wie solar erzeugter Strom im Sinne des Eichrechts richtig gemessen werden kann.
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Rechtsprechung– 8 S 2680/10
Aktenzeichen: 8 S 2680/10
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Leitsatz des Gerichts:

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein.

Eine Härtefallregelung aufgrund von witterungsbedingten Bauverzögerungen sieht das EEG nicht vor. Ausschlaggebend für die Bestimmung des Vergütungssatzes und der anzuwendenden Vergütungsdegression ist der Inbetriebnahmezeitpunkt.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 9 u. § 14

Der Beitrag widmet sich der Problematik von Netzengpässen aufgrund des verstärkten Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Der Autor geht dabei insbesondere auf die rechtliche Situation der Anlagerbetreiber und deren Anrecht auf unverzügliche Optimierung der Netze ein. Dieses Anrecht bestehe aber nur, sofern der Ausbau für den Netzbetreiber wirtschaftlich zumutbar sei. Entstehe dem Anlagenbetreiber indes ein Ertragsschaden, liege die Beweislast für den Schaden bei ihm.

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