Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erstellte Broschüre mit Informationen im Bereich Biomasse insbesondere zu einschlägigen Regelungen des EEG 2012, des EEG 2009, des Genehmigungsrechtes sowie zu Förderprogrammen.
In diesem Beitrag beschäftigen sich die Autoren mit der rechtlichen Einordnung von Organic-Rankine-Cycle-Anlagen (ORC-Anlagen). Zunächst wird geklärt, worum es sich bei einer ORC-Anlage handelt und wie sie rechtlich im EEG 2009 eingeordnet wird.
In seinem Beitrag geht der Autor detailliert u.a. auf die technischen und ökonomischen Potentiale der Energiegewinnung aus den verschiedenen Abfallfraktionen in Deutschland unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Aus seiner Sicht seien die - für die energetische Verwertung - verfügbaren Mengen begrenzt; Potentiale gebe es allenfalls bei Bioabfällen.
Der Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), den die Bundesregierung gem. § 65 EEG 2009 dem Deutschen Bundestag zur Evaluierung des EEG 2009 vorlegen muss, wurde am 6. Juni 2011 im Bundeskabinett beschlossen.
Der Begriff „Trockenfermentation“ in § 8 Abs. 4 EEG 2004 ist gesetzlich nicht näher definiert. Allerdings hat das Bundesumweltministerium im März 2007 eine Auslegungshilfe „Trockenfermentation für kontinuierliche Biogasverfahren“ erstellt.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Entwicklung der Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz in Deutschland dar.
Die Autoren stellen eine technische Variante der Biogasbereitstellung vor, bei der ein Festbettreaktor zur Anwendung kommt. Ziel der Anlagentechnik sei es, eine flexible, verbrauchsorientierte Biogasproduktion zur Erzeugung von Spitzenlaststrom zu erreichen.
Der Autor stellt dar, welche Vorteile sich für die Vergütung von Kläranlagen aufgrund der Änderungen des EEG 2009 gegenüber dem EEG 2004 (u.a. der nun anteiligen Vergütung von Strom, der aus Gasanteilen aus Biomasse und aus Klärschlamm erzeugt wird und der über die anteilige Vergütung nach dem
Die Clearingstelle EEG hat am 24. Februar 2011 den Hinweis zu dem Thema „Gasnetz i.S.d. EEG 2009“ beschlossen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat verschiedene Vergütungsberechnungsbeispiele zum EEG 2009 (mit Änderungen anlässlich der PV-Novelle 2010) für alle Energieträger und Erzeugungsarten veröffentlicht (s. Anhang).
Der Autor beschreibt und bewertet aktuelle Herausforderungen des Biomethanmarkts und schlägt mögliche Lösungsansätze vor.
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV) vom 3. September 2010 (BGBl. I S. 1261), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22.
Der Artikel beschreibt ein neues Werk zur Herstellung von Ethanol und Biogas.
Roggen aus der Region werde zunächst in Ethanol verwandelt. Der dabei entstehende Reststoff, die sogenannte Schlempe, werde dann in einer Biogasanlage verwertet. Die Anlage gehöre mit einer Leistung von 30 MW zu den weltweit größten. Eine ähnliche Anlage solle in der größten Ausbaustufe zukünftig die größte Biogasanlage der Welt werden und 75 MW erbringen. Diese würde dann 7.000 Normkubikmeter Biogas pro Stunde einspeisen.
Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) 2009 hat der Gesetzgeber die Bonusregelungen erweitert und dabei vor allem kleinere Biogasanlagen begünstigt. Der Autor gibt in seinem Artikel einen Überblick über die vielfältigen Vergütungsmöglichkeiten für Kleinanlagen, die bereits im Planungsprozess berücksichtigt und sinnvoll kombiniert werden sollten.
Der Autor berichtet von der Konferenz „Biogas im Wärmemarkt“. Der Biogasrat schlüge vor, den Wärmemarkt für Biogas zu öffnen, während Kritiker bemängelten, dass das Verheizen von Biogas ineffizient sei.
Die Autoren befassen sich mit der Möglichkeit, die Biogaseinspeisung durch ein Einspeisegesetz zu beschleunigen. Der bisherige mangelnde Zubau von angeschlossenen Aufbereitungsanlagen liege an den nicht wettbewerbsfähigen Preisen für Biogas im Vergleich zum Erdgas. Bei einem Einspeisegesetz nach dem Vorbild des EEG müsse aber vermieden werden, dass der Netzbetreiber die Funktionen eines Händlers übernehme, weil dies sonst einen Verstoß gegen das Entflechtungsgebot bedeutete.
Zur Frage, ob der Netzbetreiber die Übernahme der Netzanschlusskosten davon abhängig machen kann, dass er diese in den Ausgleich einstellen kann (hier wegen Missbrauchsgefahr verneint).
Im Beitrag wird über den Abschluss des Empfehlungsverfahrens 2009/12 der Clearingstelle EEG zum Anlagenbegriff berichtet. Hierbei werden die wesentlichen Kernpunkte der Empfehlung, deren Notwendigkeit sich aus dem mit dem Inkrafttreten des EEG 2009 neu definierten Anlagenbegriff ergibt, vorgestellt.
Der Autor setzt sich mit den verschiedenen Möglichkeiten der Biogasnutzung - insbesondere zur Stromerzeugung, Wärmeerzeugung bzw. als Kraftstoff - auseinander. Diese seien allerdings unterschiedlich effizient. Der Artikel gibt zudem einen Überblick über die Diskussionen zu einem Biogaseinspeisegesetz und die Öffnung des Wärmemarkts.