Die Autoren stellen den Rechtsrahmen des Herkunftsnachweisregisters, seine Beziehung zum EEG und zum EnWG sowie praxisrelevante Abläufe im Register vor.
Zu der Frage, ob der Anlagenbetreiberin ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens gemäß §§ 280 Abs. 1 und 2, 286 Abs. 1 BGB i.V.m. § 3 ff.
Große Anfrage der SPD-Fraktion (BT-Drs. 17/10366, s. Anhang) an die Bundesregierung zur Energiewende und deren Kosten für Verbraucher und Unternehmen.
Durch das Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang) wurde das EEG 2012 zum dritten Mal geändert.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2011/21, welcher im Bereich der Windenergie für sog. »SDL-Übergangsanlagen« klärt, ab welchem Zeitpunkt der Systemdienstleistungsbonus (SDL-Bonus) zu zahlen ist, und die Empfehlung 2011/2/2 vor, welche rechtliche und technische Fragen der Einspeisemessung insbesondere beim vergüteten Eigenverbrauch
Das EEG steht dem Anschluss von Steckersolargeräten nicht entgegen. Ein Steckersolargerät im Sinne des EEG 2023 ist ein Gerät, dass aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis des Letztverbrauchers besteht.
In diesem Beitrag wird der Mechanismus der EEG-Umlage beleuchtet. Dazu geht der Autor auf dessen Entwicklung, Funktionsweise und Einflussfaktoren ein.
Zu der Frage, ob Verbraucherinnen und Verbraucher der Bundesrepublik Deutschland bei intransparenten Gewährleistungs- und Garantieerklärungen für PV-Anlagen Unterlassungsansprüche gegenüber dem Unternehmer geltend machen können (hier bejaht).
In diesem Beitrag werden die Bedeutung von Vertriebsgesellschaften innerhalb eines Konzerns (keine missbräuchliche Umgehung) und die Herkunftsnachweise nach § 55 EEG 2012 untersucht. Die Autoren analysieren, unter welchen Bedingungen die Kostenvorteile des Grünstromprivilegs aus § 39 Abs. 1 EEG 2012 in Anspruch genommen werden können.
Der Autor erläutert die Änderung des Grünstromprivilegs im EEG 2012.
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz). Das Gesetz soll durch Änderungen des GWB und des EnWG die Schaffung einer Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt regeln.
Die Autorinnen beschreiben den europarechtlichen Rahmen der Stromkennzeichnung und stellen vergleichend die Stromkennzeichnung in Österreich und Deutschland gegenüber.
Der Autor beschreibt die Probleme für PV-Modulkäufer, die sich aus der Insolvenz von PV-Modulherstellern ergeben. Dabei geht er auf Produkt- und Leistungsgarantien sowie auf Garantieversicherungen ein.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag wesentliche Änderungen im EEG dar, die der Gesetzesentwurf (BT-Drs. 17/8877) vom 6. März 2012 vorsieht.
Die Autoren beschäftigen sich vergleichend mit dem Aufsichtsregime für den konventionellen Stromhandel (Terminhandel, Spothandel, Außerbehördlicher Handel) und den Aufsichten für die Erneuerbaren Energien (Regelung der Aufsicht, Möglichkeiten der Rechtsverletzungen, Rechtsverhältnis zwischen Anlagen- und Netzbetreiber, Direktvermarktung und Grünstromprivileg).
Der Autor erörtert das mit Inkrafttreten des EEG 2012 eingeführte Förderinstrument der Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien. Im Lichte der Vorschriften aus EEG 2000, 2004 und 2009 werden vergleichend die Grundzüge der Direktvermarktung im EEG 2012 dargestellt.
Betreiberinnen und Betreiber sogenannter Übergangs-WEA, die vor dem 1.
Die Autoren stellen in ihrem Standpunkt dar, welche Auswirkungen die rechtlichen Änderungen durch die EEG-Novelle vom 1. Januar 2012 nach ihrer Einschätzung auf die Netzbetreiber, die Stromverbraucher, die Rechtsberatung, -anwendung und -wissenschaft sowie den Verordnungsgeber haben könnten.
In diesem Beitrag werden die Entwicklungen des Energiewirtschaftsrechts mit netzwirtschaftlichen Bezügen im Jahr 2011 dargestellt.
Dazu wird zunächst der allgemeine Rahmen skizziert, wobei auf Gesetzgebung (Europäisches Unionsrecht, nationales Recht, Auslegungshilfen), Europäische Netzkodizes und Festlegungen (Netzsicherheit, -zuverlässigkeit, Systemdienstleistungen, Netzzugang, Messwesen, Anreizregulierung, Netzentgelte, gerichtliche Überprüfung) sowie weitere strukturbezogene Aspekte eingegangen wird.