Der Autor erläutert die bisherige Praxis zum Grünstromprivileg und gibt einen Ausblick darauf, wie sich das Grünstromprivileg durch das Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien entwickeln wird.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Verfahren zur Meldung von PV-Anlagen am 8. April 2011 umgestellt. Zur Meldung steht nur noch das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur zur Verfügung.
Leitsätze des Gerichts:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE) vom 12. April 2011. Das Gesetz enthält insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009:
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie von der Consentec GmbH und der R2B EnergyConsulting GmbH durchgeführte Studie analysiert technische Integrationsanforderungen, erforderliche Anpassungen politischer Rahmenbedingungen und ökonomische Auswirkungen unterschiedlicher Anteile Erneuerbarer Energien (25 % bis 50 %) am Stromverbrauch bis zum Jahr 2020.
Zu der Frage, ob eine Vorauszahlungspflicht des Kunden im Werkvertrag zur Installation von Fotovoltaikanlagen unwirksam ist (hier bejaht).
Im Rahmen der Überwachung des bundesweiten Ausgleichs (§§ 35 f.
Im Auftrag der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Amprion GmbH, EnBW Transportnetze AG und TenneT TSO GmbH hat das Leipziger Institut für Energie GmbH die Mittelfristprognos
Die BNetzA ist gemäß § 20 EEG 2009 verpflichtet, im Einvernehmen mit BMU und BMWi die Degressions- und Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen nach den §§ 32, 33
Das vor kurzem geschaffene PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur ermöglicht es Betreiberinnen und Betreibern von PV-Anlagen, die nach § 16 Abs. 2 Satz 2 EEG 2009 erforderliche Meldung von PV-Anlagen bei der BNetzA online vorzunehmen. Das PV-Meldeportal sowie weitere Informationen zu dessen Nutzung können über die Internetseite der Bundesnetzagentur unter
Die Bundesnetzagentur schlägt aufgrund der zunehmenden strukturellen Probleme bezüglich der Prognose, Vermarktung und Abrechnung von Strom aus PV-Anlagen mit bereits spürbaren Auswirkungen auf die Systemsicherheit die Einführung eines Referenzmessverfahrens vor.
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die Maßnahmen, mit denen die Bundesnetzagentur verhindern will, dass die Strompreise für EEG-Strom zu weit unter Null sinken können.
Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung – ARegV)
Leitsatz des Gerichts:
Ein Gasversorgungsunternehmen, das in dem vor der Bundesnetzagentur geführten Verfahren zur Festlegung neuer Rahmenbedingungen für Ausgleichsleistungen im Gassektor keinen Beiladungsantrag gestellt hat, ist im gerichtlichen Verfahren nicht beschwerdebefugt.
Der Artikel befasst sich mit den Möglichkeiten, die die Liberalisierung des Strommarkts den Kommunen eröffnet hat und beschreibt insbesondere die Einzelheiten der Ausschreibungspflicht für Stromlieferungen sowie eventuelle Alternativen.
- Eine Vereinbarung in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Energieversorgungsunternehmens, wonach sich das Entgelt für die Stromlieferung um einen „Aufschlag nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)“ und einen „Aufschlag aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)“ erhöht, unterliegt nicht der Inhaltskontrol
Der Artikel befasst sich mit der Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit bei der Realisierung von Geothermieprojekten.
Das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften ist am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1163) veröffentlichten worden.
Der Autor analysiert in seinem Beitrag die Frage, wie die einzelnen Marktteilnehmer auf der Ebene der Erzeugung, der Übertragung sowie des Vertriebs von den seit 1. September 2008 im Spotmarkt der European Energy Exchange (EEX) zugelassenen negativen Strompreisen finanziell betroffen sind.