Der Autor geht auf die Austauschregelung ( § 21 Abs. 3 EEG 2009 bzw.
Sachverhalt: Zur Frage, ob die Betreiberin einer Fotovoltaikanlage Schadensersatz vom Netzbetreiber in Höhe der Summe der entgangenen Einspeisevergütung aufgrund der Zahlungseinstellung wegen fehlendem Tonrundsteuerempfänger durch die sich geänderte Gesetzeslage verlangen kann, weil der Netzbetreiber seine Informations- und Hinweispflichten in diesem Falle verletzt habe.
Ergebnis: Verneint.
Die Europäische Kommission hat am 9. April 2014 neue Vorschriften für staatliche Beihilfen in den Bereichen Umweltschutz und Energie verabschiedet. Die Leitlinien sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, ihre Klimaziele im Jahr 2020 zu verwirklichen und Marktverzerrungen entgegenwirken, die aufgrund der Förderung der erneuerbaren Energien entstehen können.
Die im Auftrag des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE) und der Hannover Messe durch das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) erstellte Kurzstudie befasst sich mit den Möglichkeiten (Potenzialen) der Bereitstellung von Systemdienstleistungen - insbesondere der Regelleistungsbereitstellung -
Der Autor berichtet über die Themen, die beim PV-Symposium 2014 in Bad Staffelstein diskutiert wurden, insbesondere die EEG-Umlage für Eigenstromerzeuger, der Ausbaukorridor für PV-Anlagen und neue Geschäftsmodelle für die Vermarktung von PV-Strom.
Vor dem Hintergrund eines BGH-Urteils beleuchtet der Autor in seinem Beitrag den Ausschließlichkeitsgrundsatz des EEG, welcher sich primär auf den Stromerzeugungsprozess, die Speicherung von Energie und die anschließende Rückgewinnung bezieht.
Der Autor betrachtet in seinem Beitrag die rechtliche Einordnung von Satelliten-BHKW als eigenständige EEG-Anlagen. Dabei klassifiziert er insbesondere eine gewisse räumliche Entfernung, die betriebstechnische Selbstständigkeit und ein zugrunde liegendes sinnvolles Wärme- oder Stromkonzept als relevante Kriterien.
Zur Bestimmung der Leistung der Biomasse-Anlage für die Ermittlung des Güllebonus gem. § 18 Abs. 2 EEG 2009, Ziff. VI. 2. b) der Anlage 2 zum EEG 2009 (hier: Es sei von einem einheitlichen Leistungsbegriff für jedes Kalenderjahr auszugehen.
Zu der Frage, ob neue PV-Module, die Anlagen nach einer Totalzerstörung durch einen Brand im Jahr 2010 ersetzen, neue Anlagen mit neuem Inbetriebnahmezeitpunkt darstellen (hier: bejaht. Im Grundsatz habe das Landgericht zu Recht § 32 Abs. 5 EEG 2012 in Betracht gezogen. Allerdings habe der Gesetzgeber in Art. 1 Nr.
Die Autoren diskutieren das im Sondergutachten der Monopolkommission vom September 2013 vorgeschlagene schwedische Quotenmodell eine Alternative zum Modell der Einspeisevergütung in Deutschland darstellen könnte.
Der Autor diskutiert die Vereinbarkeit des Rechts der Erneuerbaren Energien mit dem Europarecht unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten. Dabei geht er sowohl auf die Vereinbarkeit des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit der Warenverkehrsfreiheit als auch auf den Meinungsstreit um die Beihilfeeigenschaft der EEG-Förderung ein.
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit den Leitlinien zur Anlagenverantwortlichkeit bei Servicearbeiten an Windenergieanlagen. Problematisch seien insbesondere die technischen Servicearbeiten durch computergesteuerten Fernzugriff. Infolgedessen könne der Anlagenverantwortliche die Gefahrenpotentiale für Vorgänge in der Anlage nicht einschätzen, obwohl er die Sicherheit aller daran beteiligten Mitarbeiter zu gewährleisten habe.
Der Autor zeigt in seinem Beitrag die Nachteile der finanziellen Wälzung im Rahmen des Ausgleichsmechanismus auf. Der auf die sinkenden Strommarktpreise zurückzuführende Anstieg der EEG-Umlage gefährde seiner Auffassung nach die Akzeptanz der Energiewende zunehmend, da diese als Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien wahrgenommen würden.
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit Praxisfragen für Biogaslanlagen nach dem Urteil des BGH vom 23. Oktober 2013 (Az. VIII ZR 262/12). Insbesondere bewerten sie dabei die Entscheidungsgründe des Bundesgerichtshofs und gehen auf die Auswirkungen des Urteils für Satelliten-Blockheizkraftwerke ein.
Die Autoren geben einen Überblick über die laufende Novelle des EEG zum EEG 2014. Dabei gehen sie unter anderem auf die verpflichtende Direktvermarktung, die Mengensteuerung, die Reduzierung der Belastung durch die EEG-Umlage sowie die erwarteten netzbezogenen Änderungen ein.
Der Autor befasst sich mit der Vereinbarkeit des EEG-Förderregimes mit dem EU-Recht.
Leitsätze des Gerichts:
Zum Anlagenbegriff gem. § 3 Nr. 1 EEG 2009 bei einer Biogasanlage mit einem Gas-Otto-Motor und einem Fermenter, die im Jahr 2004 errichtet und deren Gas-Otto-Motor anschließend um zwei Gasturbinen erweitert wurde, die ebenfalls an den bestehenden Fermenter angeschlossen und im Jahr 2009 durch eine Gasturbine ausgetauscht wurden: Es liege nur eine Anlage i.S.v.
Die Autoren klären anhand von juristischen Auslegungsmethoden, ob das Eigenverbrauchsprivileg gemäß § 37 Abs. 3 Satz 2 EEG 2012 nur dann Anwendung findet, sofern ein Unternehmen den eigenerzeugten Strom gleichzeitig viertelstundengenau selbst verbraucht. Sie gelangen in ihrem Beitrag zu dem Ergebnis, dass der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte und der Regelungszusammenhang der Norm gegen ein solches Erfordernis sprechen.
Die Autorin bewertet ein mögliches Entfallen der EEG-Umlage-Befreiung für selbst erzeugten und eigenverbrauchten Strom aus rechtlicher Sicht.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit verschiedenen Mietmodellen für PV-Anlagen im Bereich des Eigenverbrauchs mit einem oder mehreren Mietern. Dabei geht er insbesondere auf die Risiken entsprechender Verträge, die Abgrenzung zur Stromüberlassung und die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage ein.
Der Artikel beleuchtet die Gründe für die bislang wenig etablierte Direktvermarktung von Solarstrom und stellt demgegenüber bereits existierende Geschäftsmodelle und Konzepte von Direktvermarktern am deutschen Strommarkt vor.
§ 66 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 3 EEG 2009 erfasst solche Bestandsanlagen, die Strom